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   OVG Niedersachsen, 02.08.2016 - 5 ME 103/16   

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OVG Niedersachsen, 02.08.2016 - 5 ME 103/16 (https://dejure.org/2016,22998)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.08.2016 - 5 ME 103/16 (https://dejure.org/2016,22998)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. August 2016 - 5 ME 103/16 (https://dejure.org/2016,22998)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.08.2016 - 5 ME 103/16
    Bei der von Art. 33 Abs. 2 GG geforderten Eignungsbeurteilung hat der Dienstherr dabei immer auch eine Entscheidung darüber zu treffen, ob der Bewerber den Anforderungen des jeweiligen Amtes in gesundheitlicher Hinsicht entspricht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07 -, juris Rn. 11; BVerwG, Urteil vom 25.7.2013 - BVerwG 2 C 12.11 -, juris Rn. 10).

    Der Dienstherr muss die ärztlichen Befunde und Schlussfolgerungen nachvollziehen und sich auf ihrer Grundlage ein eigenes Urteil bilden (BVerwG, Urteil vom 25.7.2013, a. a. O., Rn. 11); dieses Urteil ist gerichtlich voll überprüfbar (BVerwG, Urteil vom 25.7.2013, a. a. O., Rn. 24ff.).

    Hierbei steht ihm ein weiter Einschätzungsspielraum zu, bei dessen Wahrnehmung er sich am typischen Aufgabenbereich der Ämter der Laufbahn zu orientieren hat (BVerwG, Urteil vom 25.7.2013, a. a. O., Rn. 12).

    Die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung enthält eine Prognose, die eine konkrete und einzelfallbezogene Würdigung der gesamten Persönlichkeit des Bewerbers verlangt (vgl. BVerfG, Urteil vom 24.9.2003 - 2 BvR 1436/02 -, juris Rn. 35) und den Zeitraum bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze erfasst (BVerwG, Urteil vom 25.7.2013, a. a. O., Rn. 14).

    Die gesundheitliche Eignung ist zu verneinen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, der Betreffende werde mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze wegen dauernden Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.7.2013, a. a. O., Rn. 16, 21; Urteil vom 30.10.2013 - BVerwG 2 C 16.12 -, juris Rn. 26; Beschluss vom 13.12.2013 - BVerwG 2 B 37.13 -, juris Rn. 21).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.2013 - 2 A 11071/12

    Zur Frage der Zulässigkeit der Anwesenheit einer Begleitperson während der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.08.2016 - 5 ME 103/16
    Soweit es um die Anwesenheit einer Begleitperson während einer medizinischen Begutachtung geht, handelt es sich grundsätzlich um eine Frage, die der Sachverständige nach seinem fachlichen Ermessen zu beantworten hat (OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 11.6.2013 - 2 A 11071/12 -, juris Rn. 3).

    Wenn es ein Sachverständiger für erforderlich hält, die Untersuchung in Abwesenheit dritter Personen vorzunehmen, weil er die Verfälschung des Ergebnisses der Exploration befürchtet, bewegt er sich damit regelmäßig im Bereich seiner Fachkompetenz (vgl. OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 11.6.2013, a. a. O., Rn. 3; vgl. auch Hamb. OVG, Beschluss vom 15.6.2006 - 1 Bs 102/06 -, juris Rn. 4).

    Denn es liegt auf der Hand, dass der Betroffene gerade durch die Anwesenheit eines nahen Angehörigen in eine besondere Situation gerät und sich möglicherweise genötigt sieht, dem Gutachter gegenüber unwahre Angaben zu machen, etwa um sein Verhältnis zur dritten Person nicht (weiter) zu belasten (so OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 11.6.2013, a. a. O., Rn. 5, in Bezug auf die von der dortigen Beamtin gewünschte psychiatrische Untersuchung im Beisein ihrer Schwester).

    Denn eine verlässliche ärztliche Einschätzung und Begutachtung erfordert bei einer psychiatrischen Exploration ein unmittelbares und unbeeinflusstes ärztliches Gespräch (OVG NRW, Beschluss vom 28.7.2014 - 6 A 1311/13 -, juris Rn. 23; Bay. VGH, Beschluss vom 23.2.2015 - 3 CE 15.172 -, juris Rn. 20; vgl. auch OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 11.6.2013, a. a. O., Rn. 6 unter wörtlicher Wiedergabe entsprechender medizinischer Fachliteratur).

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.08.2016 - 5 ME 103/16
    Die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung enthält eine Prognose, die eine konkrete und einzelfallbezogene Würdigung der gesamten Persönlichkeit des Bewerbers verlangt (vgl. BVerfG, Urteil vom 24.9.2003 - 2 BvR 1436/02 -, juris Rn. 35) und den Zeitraum bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze erfasst (BVerwG, Urteil vom 25.7.2013, a. a. O., Rn. 14).
  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12

    Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.08.2016 - 5 ME 103/16
    Die gesundheitliche Eignung ist zu verneinen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, der Betreffende werde mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze wegen dauernden Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.7.2013, a. a. O., Rn. 16, 21; Urteil vom 30.10.2013 - BVerwG 2 C 16.12 -, juris Rn. 26; Beschluss vom 13.12.2013 - BVerwG 2 B 37.13 -, juris Rn. 21).
  • BVerfG, 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07

    Verletzung von Art 33 Abs 2 iVm Art 3 Abs 3 S 2 GG durch Ausschluss einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.08.2016 - 5 ME 103/16
    Bei der von Art. 33 Abs. 2 GG geforderten Eignungsbeurteilung hat der Dienstherr dabei immer auch eine Entscheidung darüber zu treffen, ob der Bewerber den Anforderungen des jeweiligen Amtes in gesundheitlicher Hinsicht entspricht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07 -, juris Rn. 11; BVerwG, Urteil vom 25.7.2013 - BVerwG 2 C 12.11 -, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78

    Beamter auf Widerruf - Vorbereitungsdienst - Entlassung - Mangelnde Gewähr der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.08.2016 - 5 ME 103/16
    Die gesundheitliche Eignung ist nicht nur an den Anforderungen des Vorbereitungsdienstes, sondern auch an denen des auf Lebenszeit zu übertragenden Amtes zu messen (BVerwG, Urteil vom 9.6.1981 - BVerwG 2 C 48.78 -, juris Rn. 21).
  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.08.2016 - 5 ME 103/16
    Geeignet in diesem Sinne ist nur, wer dem angestrebten Amt in körperlicher, psychischer und charakterlicher Hinsicht gewachsen ist (BVerfG, Beschluss vom 21.2.1995 - 1 BvR 1397/93 -, juris Rn. 44).
  • BVerwG, 13.12.2013 - 2 B 37.13

    Gesundheitliche Eignung eines Probebeamten; Bedeutung der Verteilung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.08.2016 - 5 ME 103/16
    Die gesundheitliche Eignung ist zu verneinen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, der Betreffende werde mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze wegen dauernden Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.7.2013, a. a. O., Rn. 16, 21; Urteil vom 30.10.2013 - BVerwG 2 C 16.12 -, juris Rn. 26; Beschluss vom 13.12.2013 - BVerwG 2 B 37.13 -, juris Rn. 21).
  • OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 5 ME 92/13

    Bemessen des Streitwertes in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes um

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.08.2016 - 5 ME 103/16
    Dementsprechend ergibt sich ein Streitwert in Höhe von 6.364,62 EUR (1.060,77 EUR x 6); eine Halbierung für das Eilverfahren findet nicht statt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 16.5.2013 - 5 ME 92/13 -, juris Rn. 28).
  • VGH Bayern, 23.02.2015 - 3 CE 15.172

    Überprüfung der Dienstfähigkeit/Dienstunfähigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.08.2016 - 5 ME 103/16
    Denn eine verlässliche ärztliche Einschätzung und Begutachtung erfordert bei einer psychiatrischen Exploration ein unmittelbares und unbeeinflusstes ärztliches Gespräch (OVG NRW, Beschluss vom 28.7.2014 - 6 A 1311/13 -, juris Rn. 23; Bay. VGH, Beschluss vom 23.2.2015 - 3 CE 15.172 -, juris Rn. 20; vgl. auch OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 11.6.2013, a. a. O., Rn. 6 unter wörtlicher Wiedergabe entsprechender medizinischer Fachliteratur).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2014 - 6 A 1311/13

    Antrag eines städtischen Feuerwehrbeamten auf Zulassung der Berufung gegen seine

  • OVG Hamburg, 15.06.2006 - 1 Bs 102/06

    Keine Anwesenheit Dritter bei Begutachtung der Dienstfähigkeit

  • VG Münster, 16.05.2012 - 4 L 113/12

    Untersagung der Teilnahme eines Beistandes bzw. Rechtsbeistandes als

  • OVG Niedersachsen, 24.10.2022 - 5 LA 139/21

    Gesundheitliche Eignung; Polizeivollzugsdienst; Prognosemaßstab

    Geeignet in diesem Sinne ist nur, wer dem angestrebten Amt in körperlicher, psychischer und charakterlicher Hinsicht gewachsen ist (BVerfG, Beschluss vom 21.2.1995 - 1 BvR 1397/93 -, juris Rn. 44; BVerwG, Urteil vom 25.7.2013 - BVerwG 2 C 12.11 -, juris Rn. 10 [in Bezug auf die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe]; Beschluss vom 11.4.2017 - BVerwG 2 VR 2.17 -, juris Rn. 11 [in Bezug auf die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf]; Nds. OVG, Beschluss vom 2.8.2016 - 5 ME 103/16 -, juris Rn. 4 [in Bezug auf die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf]; Beschluss vom 22.3.2019 - 5 PA 122/18 -, juris Rn. 5 [in Bezug auf die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf]).

    Bei der von Art. 33 Abs. 2 GG geforderten Eignungsbeurteilung hat der Dienstherr daher immer auch eine Entscheidung darüber zu treffen, ob der Bewerber den Anforderungen des jeweiligen Amtes in gesundheitlicher Hinsicht entspricht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07 -, juris Rn. 11; BVerwG, Urteil vom 25.7.2013 - BVerwG 2 C 12.11 -, juris Rn. 10; Nds. OVG, Beschluss vom 2.8.2016 - 5 ME 103/16 -, juris Rn. 4; Beschluss vom 22.3.2019 - 5 PA 122/18 -, juris Rn. 5).

    Der Dienstherr muss die ärztlichen Befunde und Schlussfolgerungen nachvollziehen und sich auf ihrer Grundlage ein eigenes Urteil bilden (BVerwG, Urteil vom 25.7.2013 - BVerwG 2 C 12.11 -, juris Rn. 11; Nds. OVG, Beschluss vom 2.8.2016 - 5 ME 103/16 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 22.3.2019 - 5 PA 122/18 -, juris Rn. 6).

    Dieses Urteil ist gerichtlich uneingeschränkt überprüfbar (BVerwG, Urteil vom 25.7.2013 - BVerwG 2 C 12.11 -, juris Rn. 24ff.; Beschluss vom 13.12.2013 - BVerwG 2 B 37.13 -, juris Rn. 22; Nds. OVG, Beschluss vom 2.8.2016 - 5 ME 103/16 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 22.3.2019 - 5 PA 122/18 -, juris Rn. 5), d. h. dem Dienstherrn steht insoweit kein gerichtlicherseits nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.

    Hierbei steht ihm ein weiter Einschätzungsspielraum zu, bei dessen Wahrnehmung er sich am typischen Aufgabenbereich der Ämter der Laufbahn zu orientieren hat (BVerwG, Urteil vom 25.7.2013 - BVerwG 2 C 12.11 -, juris Rn. 12; Nds. OVG, Beschluss vom 2.8.2016 - 5 ME 103/16 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 22.3.2019 - 5 PA 122/18 -, juris Rn. 7).

    Die Beurteilung der Eignung eines Bewerbers für das von ihm angestrebte öffentliche Amt bezieht sich nicht nur auf den gegenwärtigen Stand, sondern auch auf die künftige Amtstätigkeit und enthält eine Prognose, die eine konkrete und einzelfallbezogene Würdigung der gesamten Persönlichkeit des Bewerbers verlangt (BVerfG, Urteil vom 24.9.2003 - 2 BvR 1436/02 -, juris Rn. 35; BVerwG, Urteil vom 25.7.2013 - BVerwG 2 C 12.11 -, juris Rn. 13) und den Zeitraum bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze erfasst (BVerwG, Urteil vom 25.7.2013 - BVerwG 2 C 12.11 -, juris Rn. 14; Nds. OVG, Beschluss vom 2.8.2016 - 5 ME 103/16 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 22.3.2019 - 5 PA 122/18 -, juris Rn. 8).

    Aufgrund dieser grundrechtlichen Bedeutung des Ausschlusses und der überaus langen, sich über Jahrzehnte erstreckenden Prognosevoraussetzungen gilt nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, dass der Dienstherr die gesundheitliche Eignung aktuell dienstfähiger Bewerber nur verneinen kann, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass der Betreffende mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze wegen dauernder Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden wird (BVerwG, Urteil vom 25.7.2013 - BVerwG 2 C 12.11 -, juris Rn. 16, 21; Urteil vom 30.10.2013 - BVerwG 2 C 16.12 -, juris Rn. 26; Beschluss vom 13.12.2013 - BVerwG 2 B 37.13 -, juris Rn. 21; Nds. OVG, Beschluss vom 2.8.2016 - 5 ME 103/16 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 22.3.2019 - 5 PA 122/18 -, juris Rn. 9) oder wenn er mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bis zur Pensionierung über Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingt ausfallen und deshalb eine erheblich geringere Lebensdienstzeit aufweisen wird (BVerwG, Urteil vom 30.10.2013 - BVerwG 2 C 16.12 -, juris Rn. 26; Beschluss vom 13.12.2013 - BVerwG 2 B 37.13 -, juris Rn. 21; Nds. OVG, Beschluss vom 22.3.2019 - 5 PA 122/18 -, juris Rn. 9).

  • OVG Niedersachsen, 22.03.2019 - 5 PA 122/18

    Einstellung als Finanzanwärterin- PKH-Beschwerde

    Geeignet in diesem Sinne ist nur, wer dem angestrebten Amt in körperlicher, psychischer und charakterlicher Hinsicht gewachsen ist (BVerfG, Beschluss vom 21.2.1995 - 1 BvR 1397/93 -, juris Rn. 44; Nds. OVG, Beschluss vom 2.8.2016 - 5 ME 103/16 -, juris Rn. 4; Urteil vom 4.5.2017 - 5 LC 275/13 - Beschluss vom 19.1.2018 - 5 PA 186/17 -).

    Bei der von Art. 33 Abs. 2 GG geforderten Eignungsbeurteilung hat der Dienstherr daher immer auch eine Entscheidung darüber zu treffen, ob der Bewerber den Anforderungen des jeweiligen Amtes in gesundheitlicher Hinsicht entspricht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07 -, juris Rn. 11; BVerwG, Urteil vom 25.7.2013 - BVerwG 2 C 18.12 -, Rn. 10; Nds. OVG, Beschluss vom 2.8.2016, a. a. O., Rn. 4; Urteil vom 4.5.2017 - 5 LC 275/13 -).

    Der Dienstherr muss die ärztlichen Befunde und Schlussfolgerungen nachvollziehen und sich auf ihrer Grundlage ein eigenes Urteil bilden (BVerwG, Urteil vom 25.7.2013, a. a. O., Rn. 11; Nds. OVG, Beschluss vom 2.8.2016, a. a. O., Rn. 5; Beschluss vom 19.1.2018 - 5 PA 186/17 -); dieses Urteil ist gerichtlich voll überprüfbar (BVerwG, Urteil vom 25.7.2013, a. a. O., Rn. 23 ff.; Beschluss vom 13.12.2013 - BVerwG 2 B 37.13 -, juris Rn. 21; Nds. OVG, Beschluss vom 2.8.2016, a. a. O., Rn. 5; Urteil vom 4.5.2017 - 5 LC 275/13 -).

    Hierbei steht ihm ein weiter Einschätzungsspielraum zu, bei dessen Wahrnehmung er sich am typischen Aufgabenbereich der Ämter der Laufbahn zu orientieren hat (BVerwG, Urteil vom 25.7.2013, a. a. O., Rn. 12; Nds. OVG, Beschluss vom 2.8.2016, a. a. O., Rn. 6; Urteil vom 4.5.2017 - 5 LC 275/13 -).

    8 Die Beurteilung der Eignung eines Bewerbers für das von ihm angestrebte öffentliche Amt bezieht sich nicht nur auf den gegenwärtigen Stand, sondern auch auf die künftige Amtstätigkeit und enthält eine Prognose, die eine konkrete und einzelfallbezogene Würdigung der gesamten Persönlichkeit des Bewerbers verlangt (BVerfG, Urteil vom 24.9.2003 - 2 BvR 1436/02 -, juris Rn. 35; BVerwG, Urteil vom 25.7.2013, a. a. O., Rn. 13) und den Zeitraum bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze erfasst (BVerwG, Urteil vom 25.7.2013, a. a. O., Rn. 14; Nds. OVG, Beschluss vom 2.8.2016, a. a. O., Rn. 6; Urteil vom 4.5.2017 - 5 LC 275/13 -).

    9 Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, kann der Dienstherr die gesundheitliche Eignung aktuell dienstfähiger Bewerber nur verneinen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass der Betreffende mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze wegen dauernder Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden wird (BVerwG, Urteil vom 25.7.2013, a. a. O., Rn 16, 21; Urteil vom 30.10.2013 - BVerwG 2 C 16.12 -, juris Rn 26; Beschluss vom 13.12.2013, a. a. O., Rn 21; Nds. OVG, Beschluss vom 2.8.2016, a. a. O., Rn 6; Urteil vom 4.5.2017 - 5 LC 275/13 -) oder wenn er mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bis zur Pensionierung über Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingt ausfallen und deshalb eine erheblich geringere Lebensdienstzeit aufweisen wird (BVerwG, Urteil vom 30.10.2013, a. a. O., Rn 26; Nds. OVG, Urteil vom 4.5.2017 - 5 LC 275/13 - Beschluss vom 19.1.2018 - 5 PA 186/17 -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2024 - 2 A 10587/23

    Polizeidienstuntauglichkeit eines Bewerbers für den Polizeivollzugsdienst

    b) Eine Polizeidienstuntauglichkeit des Klägers folgt auch nicht mit Blick auf den vom Bundesverwaltungsgericht in seinen bereits erwähnten Entscheidungen aus dem Jahr 2013 (Urteile vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 - und vom 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 - vgl. im Anschluss daran etwa OVG SH, Urteil vom 30. Juli 2014 - 2 LB 2/14 -, juris Rn. 51, 65; NdsOVG, Beschluss vom 2. August 2016 - 5 ME 103/16 -, juris Rn. 6; OVG NRW, Urteil vom 5. Oktober 2017 - 1 A 942/16 -, juris Rn. 48; OVG LSA, Beschluss vom 30. April 2019 - 1 L 40/19 -, juris Rn. 6; SaarlOVG, Urteil vom 14. Mai 2019 - 1 A 102/16 -, juris Rn. 68; VGH BW, Urteil vom 24. Juni 2019 - 4 S 1716/18 -, juris 36) unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung neu entwickelten Prognosemaßstab für eine vorzeitige Dienstunfähigkeit bzw. für wiederholte krankheitsbedingte Ausfälle.
  • OLG Brandenburg, 21.11.2018 - 11 U 61/17

    BU-Versicherung: Ärztliche Nachuntersuchung - Obliegenheitverletzung

    Soweit es um die Anwesenheit einer Begleitperson während einer medizinischen Begutachtung geht, handelt es sich grundsätzlich um eine Frage, die der Sachverständige nach seinem fachlichen Ermessen zu beantworten hat (maßgeblich: OVG Lüneburg, Beschluss vom 02.08.2016, Az.: 5 ME 103/16, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.06.2013, Az.: 2 A 11071/12, juris).
  • VG Schleswig, 04.01.2023 - 12 B 58/22
    Wenn es ein Sachverständiger für erforderlich hält, die Untersuchung in Abwesenheit dritter Personen vorzunehmen, weil er die Verfälschung des Ergebnisses der Exploration befürchtet, bewegt er sich damit regelmäßig im Bereich seiner Fachkompetenz (OVG Lüneburg, Beschluss vom 02.08.2016 - 5 ME 103/16 -, juris Rn. 13; OVG B-Stadt, Beschluss vom 15.06.2006 - 1 Bs 102/06 -, juris Rn. 4).

    Denn eine verlässliche ärztliche Einschätzung und Begutachtung erfordert bei einer psychiatrischen Exploration ein unmittelbares und unbeeinflusstes ärztliches Gespräch (OVG Koblenz, Beschluss vom 11.06.2013 - 2 A 11071/12 -, juris Rn. 5 ff. m.w.N.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 02.08.2016 - 5 ME 103/16 -, juris Rn. 13; OVG Münster, Beschluss vom 28.07.2014 - 6 A 1311/13 -, juris Rn. 23; VGH München, Beschluss vom 23.02.2015 - 3 CE 15.172 -, juris Rn 20).

  • LG Neuruppin, 17.12.2018 - 2 T 109/18

    Befangenheitsantrag wegen unangemessenem Verhalten des Sachverständigen

    106, 107; verneinend: BGH NStZ 2003, 101; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.09.2016 - L 7 R 2329/15; OVG Lüneburg, Beschluss vom 02.08.2016 - 5 ME 103/16; LSG Bayern, Beschluss vom 20.11.2013 - L 2 SF 155/12 B; OVG Koblenz NVwZ-RR 2013, 972; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.02.2010 - L 31 R 1292/09 B; SG Mainz, Gerichtsbescheid vom 07.02.2017 - S 11 SB 204/15).
  • VGH Bayern, 09.01.2017 - 3 CE 16.2126

    Fehlende gesundheitliche Eignung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf

    Dem Hilfsantrag des Antragstellers, die Antragsgegnerin unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Antragsteller seine gesundheitliche Eignung nachweist, zur vorläufigen Einstellung zu verpflichten, konnte ebenfalls nicht stattgegeben werden, da eine Einstellung "unter dem Vorbehalt der nachträglichen Feststellung der gesundheitlichen Eignung" der Systematik des § 9 BeamtStG, Art. 14 LlbG fremd ist (NdsOVG, B. v. 2.8.2016 - 5 ME 103/16 - DÖD 2016, 284/287).
  • VG München, 10.07.2020 - M 5 S 20.1070

    Anordnung des Sofortvollzugs der fiktiven Feststellung der

    Sowohl der Dienstherr als auch der ärztliche Gutachter selbst können dritte Personen von dem Untersuchungsgespräch ausschließen, ohne dass dies zu einem rechtsstaatlich unfairen Verfahren führen würde (OVG Lüneburg, B.v. 2.8.2016 - 5 ME 103/16 - juris Rn. 13 [Ausschluss durch einen Sachverständigen]; VGH München, B.v. 23.2.2015 - 3 CE 15.172 - juris Rn. 20 [Ausschluss durch den Dienstherrn]; VG München, B.v. 20.1.2015 - M 5 E 15.242 - juris Rn. 13).
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