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   OVG Niedersachsen, 21.09.2011 - 5 ME 241/11   

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OVG Niedersachsen, 21.09.2011 - 5 ME 241/11 (https://dejure.org/2011,3676)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.09.2011 - 5 ME 241/11 (https://dejure.org/2011,3676)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. September 2011 - 5 ME 241/11 (https://dejure.org/2011,3676)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Auswahlverfahren um so genannte Sockeldienstposten bei der Polizei Niedersachsens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 33 Abs. 2 GG; § 9 BeamtStG
    Erforderlichkeit der Erstellung einer Anlassbeurteilung bei Teilnahme an einer Personalentwicklungsmaßnahme nach dem Beurteilungsstichtag der aktuellen Regelbeurteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2; BeamtStG § 9
    Erforderlichkeit der Erstellung einer Anlassbeurteilung bei Teilnahme an einer Personalentwicklungsmaßnahme nach dem Beurteilungsstichtag der aktuellen Regelbeurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erforderlichkeit der Erstellung einer Anlassbeurteilung bei Teilnahme an einer Personalentwicklungsmaßnahme nach dem Beurteilungsstichtag der aktuellen Regelbeurteilung

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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2011 - 5 ME 241/11
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, juris; Nds. OVG, Beschl. v. 15.11.2010 - 5 ME 244/10 -, juris; Beschluss vom 10.2.2011 - 5 ME 292/10 -).

    Dem nicht nur bei einer Beförderung, sondern auch bei der Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens zu beachtenden Grundsatz der Bestenauslese (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003, a. a. O.), der sich aus Art. 33 Abs. 2 GG und § 9 BeamtStG ergibt, entspricht es, zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber in erster Linie auf unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen.

    Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen, weil für die zu treffende Entscheidung hinsichtlich von Leistung, Befähigung und Eignung auf den aktuellen Stand abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.2003, a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 13.4.2010 - 5 ME 328/09 -, juris; Beschluss vom 8.4.2010 - 5 ME 277/09 -, juris; OVG Münster, Beschluss vom 1.8.2011 - 1 B 186/11 -, juris).

    Sofern - wie hier - von einer im Wesentlichen gleichen Beurteilung der Bewerber auszugehen ist, ist für die Auswahlentscheidung auf weitere unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen, wobei der zuständigen Behörde bei der Auswahl der unmittelbar leistungsbezogenen Kriterien ein weiter Ermessensspielraum zusteht und sie insbesondere nicht gehalten ist, bei der Heranziehung der weiteren unmittelbar leistungsbezogenen Kriterien eine bestimmte Rangfolge einzuhalten (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.2003, a. a. O.; Nds. OVG, Beschl. v. 10.2.2011 - 5 ME 292/10 - Beschl. v. 11.3.2011 - 5 ME 6/11 -).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2011 - 5 ME 241/11
    Ebenso können sich leistungsbezogene Auswahlkriterien zum Beispiel auch aus den aktuellen dienstlichen Beurteilungen ergeben, wenn sich aus der Bewertung der einzelnen Beurteilungsmerkmale hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung insbesondere auch im Hinblick auf das mit dem zu besetzenden Dienstposten verbundene Anforderungsprofil ein Leistungsunterschied ergibt (so genannte ausschärfende Betrachtungsweise; vgl. BVerwG, Urteil vom 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, juris; Nds. OVG, Beschl. v. 18.8.2011 - 5 ME 212/11 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 5 ME 212/11

    Berücksichtigung von Beurteilungen in unterschiedlichen Statusämtern i.R.d.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2011 - 5 ME 241/11
    Ebenso können sich leistungsbezogene Auswahlkriterien zum Beispiel auch aus den aktuellen dienstlichen Beurteilungen ergeben, wenn sich aus der Bewertung der einzelnen Beurteilungsmerkmale hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung insbesondere auch im Hinblick auf das mit dem zu besetzenden Dienstposten verbundene Anforderungsprofil ein Leistungsunterschied ergibt (so genannte ausschärfende Betrachtungsweise; vgl. BVerwG, Urteil vom 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, juris; Nds. OVG, Beschl. v. 18.8.2011 - 5 ME 212/11 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2011 - 1 B 186/11

    Anforderungen der gerichtlichen Überprüfung der Auswahlentscheidung im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2011 - 5 ME 241/11
    Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen, weil für die zu treffende Entscheidung hinsichtlich von Leistung, Befähigung und Eignung auf den aktuellen Stand abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.2003, a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 13.4.2010 - 5 ME 328/09 -, juris; Beschluss vom 8.4.2010 - 5 ME 277/09 -, juris; OVG Münster, Beschluss vom 1.8.2011 - 1 B 186/11 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 15.11.2010 - 5 ME 244/10

    Anforderungen an die Beurteilung sich aus einem niedrigeren Statusamt Bewerbenden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2011 - 5 ME 241/11
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, juris; Nds. OVG, Beschl. v. 15.11.2010 - 5 ME 244/10 -, juris; Beschluss vom 10.2.2011 - 5 ME 292/10 -).
  • BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 4.05

    Beurteilung; Ausnahmen; Sonderbeurteilung; Zeitgrenze; Altersgrenze.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2011 - 5 ME 241/11
    Zu den Umständen, die eine Anlassbeurteilung erforderlich machen, gehören namentlich einschneidende Veränderungen, die seit der letzten Regelbeurteilung in Bezug auf die Verwendung eines Beamten eingetreten sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.9.2005 - BVerwG 1 WB 4.05 -, juris, Rn. 25 des Langtextes).
  • OVG Niedersachsen, 27.05.2005 - 5 ME 57/05

    Anforderungen an die Aktualität eines Leistungsvergleichs im Rahmen eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2011 - 5 ME 241/11
    Unter welchen Voraussetzungen zurückliegende Beurteilungen noch eine hinreichend verlässliche Grundlage für eine Auswahlentscheidung darstellen, lässt sich nicht generell, sondern nur unter Berücksichtigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalles beantworten (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 18.12.2008 - 5 ME 353/08 - Beschl. v. 24.7.2008 - 5 ME 70/08 - Beschl. v. 27.5.2005 - 5 ME 57/05 -, juris, Rn. 22 des Langtextes m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 18.12.2008 - 5 ME 353/08

    Rechtsfolgen fehlender Mitbestimmung des Personalrats bei einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2011 - 5 ME 241/11
    Unter welchen Voraussetzungen zurückliegende Beurteilungen noch eine hinreichend verlässliche Grundlage für eine Auswahlentscheidung darstellen, lässt sich nicht generell, sondern nur unter Berücksichtigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalles beantworten (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 18.12.2008 - 5 ME 353/08 - Beschl. v. 24.7.2008 - 5 ME 70/08 - Beschl. v. 27.5.2005 - 5 ME 57/05 -, juris, Rn. 22 des Langtextes m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 08.04.2010 - 5 ME 277/09

    Schriftliche Niederlegung der wesentlichen Auswahlerwägungen zur Begründung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2011 - 5 ME 241/11
    Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen, weil für die zu treffende Entscheidung hinsichtlich von Leistung, Befähigung und Eignung auf den aktuellen Stand abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.2003, a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 13.4.2010 - 5 ME 328/09 -, juris; Beschluss vom 8.4.2010 - 5 ME 277/09 -, juris; OVG Münster, Beschluss vom 1.8.2011 - 1 B 186/11 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 24.07.2008 - 5 ME 70/08

    Verletzung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs aufgrund ermessensfehlerhafter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2011 - 5 ME 241/11
    Unter welchen Voraussetzungen zurückliegende Beurteilungen noch eine hinreichend verlässliche Grundlage für eine Auswahlentscheidung darstellen, lässt sich nicht generell, sondern nur unter Berücksichtigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalles beantworten (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 18.12.2008 - 5 ME 353/08 - Beschl. v. 24.7.2008 - 5 ME 70/08 - Beschl. v. 27.5.2005 - 5 ME 57/05 -, juris, Rn. 22 des Langtextes m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 5 ME 328/09

    Annahme einer Voreingenommenheit des Erstbeurteilers und damit einer

  • OVG Niedersachsen, 02.07.2008 - 5 ME 49/08

    Strukturiertes Auswahlgespräch als entscheidendes Kriterium für eine

  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Das gilt etwa für eine "Personalentwicklungsmaßnahme", bei der der Beamte durch Rotation, Hospitation, Aufgabenanreicherung und -erweiterung, Sonderaufgaben und Projektarbeit individuell gefördert wird, um seine Verwendungsbreite zu erhöhen (vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. September 2011 - 5 ME 241/11 - juris Rn. 11), ebenso für eine Fortbildungs- oder Qualifizierungsmaßnahme, wie sie etwa die Klägerin im Hinblick auf ihre Tätigkeit als Lehrende beim LAFP (für die Dauer von rund vier Wochen) erfahren hat.
  • OVG Niedersachsen, 21.12.2016 - 5 ME 151/16

    Ausschärfende Betrachtung; strukturiertes Auswahlgespräch; Binnendifferenzierung;

    Diesen Grundsätzen ist der beschließende Senat gefolgt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 18.12.2008 - 5 ME 353/08 -, juris Rn 15; Beschluss vom 21.9.2011 - 5 ME 241/11 -, juris Rn 9 ff.; Beschluss vom 14.2.2014 - 5 ME 267/13 - Beschluss vom 1.3.2016 - 5 ME 10/16 - Beschluss vom 11.7.2016 - 5 ME 76/16 -).
  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 2.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Das gilt etwa für eine "Personalentwicklungsmaßnahme", bei der der Beamte durch Rotation, Hospitation, Aufgabenanreicherung und -erweiterung, Sonderaufgaben und Projektarbeit individuell gefördert wird, um seine Verwendungsbreite zu erhöhen (vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. September 2011 - 5 ME 241/11 - juris Rn. 11), ebenso für eine Fortbildungs- oder Qualifizierungsmaßnahme, wie sie etwa die Klägerin des Parallelverfahrens 2 C 1.18 im Hinblick auf ihre Tätigkeit als Lehrende beim LAFP (für die Dauer von rund vier Wochen) erfahren hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2017 - 6 A 2335/14

    Annahme einer hinreichenden Aktualität einer nicht mehr als drei Jahre

    - 6 B 487/16 -, a.a.O., Rn. 4, und vom 7. November 2013 - 6 B 1034/13 -, a.a.O., Rn. 8, mit weiteren Nachweisen; Nds. OVG, Beschlüsse vom 10. Februar 2015 - 5 LB 105/14 -, juris, Rn. 64, vom 6. Oktober 2011 - 5 ME 296/11 -, juris, Rn. 8, und vom 21. September 2011 - 5 ME 241/11 -, juris, Rn. 10; OVG Bremen, Urteil vom 23. Januar 2013 - 2 A 308/11 -, juris, Rn. 32 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 29. April 2016 - OVG 7 S 3.16 -, juris, Rn. 7, und vom 26. August 2013 - OVG 6 S 32.13 -, NVwZ-RR 2014, 58 = juris, Rn. 11; OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris, Rn. 38; Sächs. OVG, Beschluss vom 27. März 2014 - 2 B 518/13 -, juris, Rn. 29; Saarl.
  • OVG Niedersachsen, 01.08.2011 - 5 ME 296/11

    Notwendigkeit der Erstellung einer Anlassbeurteilung im Auswahlverfahren um eine

    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, juris; Urteil vom 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2011 - 5 ME 209/11 -, juris; Beschluss vom 21.9.2011 - 5 ME 241/11 -, juris).

    Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen, weil für die zu treffende Entscheidung hinsichtlich Leistung, Befähigung und Eignung auf den aktuellen Stand abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003, a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 8.4.2010 - 5 ME 277/09 -, juris; Beschluss vom 13.4.2010 - 5 ME 328/09 -, juris; Beschlüsse vom 18.8.2011 und 21.9.2011, a. a. O.).

    Dabei können diese Umstände eine Anlassbeurteilung sogar dann gebieten, wenn die einschlägigen Beurteilungsrichtlinien eine solche Beurteilung grundsätzlich nicht vorsehen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 21.9.2011, a. a. O., m. w. N.).

    Dem ist der beschließende Senat gefolgt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 21.9.2011, a. a. O.; Beschluss vom 18.12.2008 - 5 ME 353/08 -, juris).

  • OVG Bremen, 23.01.2013 - 2 A 308/11

    Aktualität von dienstlichen Beurteilungen; Antrag eines Feuerwehrbeamten auf

    Danach komme es insbesondere darauf an, ob der Bewerber nach dem Beurteilungsstichtag andere Aufgaben wahrgenommen oder ob seit der letzten dienstlichen Beurteilung in Bezug auf die Verwendung des Bediensteten einschneidende Änderungen eingetreten seien (vgl. NdsOVG, Beschlüsse vom 06.10.2011 - 5 ME 296/11; vom 21.09.2011 - 5 ME 241/11 - beide [...]; vom 18.12.2008 - 5 ME 353/08 - IÖD 2009, 90; und bereits: Beschluss vom 05.08.1999 - 2 M 2045/99 DÖD 2000, 116; OVG LSA, Beschl. v. 26.10.2010 - 1 M 125/10 - [...]).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird der Begriff der einschneidenden Änderung, aber auch der der erheblichen oder gravierenden Aufgabenänderung verwandt (NdsOVG, Beschl. vom 06.10.2011 - 5 ME 296/11 - [...]: Wechsel von einer Tätigkeit als Systemverwalter zu einer Tätigkeit als Servicekraft in einer Geschäftsstelle (beide BesGr A 7); vom 21.09.2011 - 5 ME 241/11 - NordÖR 2012, 52: verneint für die Teilnahme an einer Personalentwicklungsmaßnahme, da keine dauerhafte Aufgabenwahrnehmung eines höherwertigen Dienstpostens, sondern nur Erhöhung der Verwendungsbreite; vom 18.12.2008 - 5 ME 353/08 - IÖD 2009, 90) bzw. darauf abgestellt, dass der Dienstherr durch die Berücksichtigung der letzten dienstlichen Beurteilungen zum Ausdruck bringe, dass aus seiner Sicht zwischenzeitlich jeweils keine relevanten Veränderungen erfolgt oder signifikante Entwicklungen eingetreten seien (OVG LSA, Beschl. v. 26.10.2010 - 1 M 125/10 - [...]; BayVGH, Beschlüsse vom 30.09.2009 - 3 CE 09.1879 - [...] und vom 12.02.2004, 3 CE 04.76 - BayVBl 2004, 397).

    Ist danach eine Anlassbeurteilung geboten, kommt es nicht mehr darauf an, ob die einschlägigen Beurteilungsrichtlinien eine solche Beurteilung vorsehen oder grundsätzlich nicht vorsehen (vgl. NdsOVG, Beschl. vom 21.09.2011 - 5 ME 241/11 - NordÖR 2012, 52).

  • VGH Bayern, 06.03.2024 - 3 CE 23.2302

    Beamtenrecht, Stellenbesetzung (Leitender, Oberstaatsanwalt, BesGr R 3),

    Die hierzu vom Verwaltungsgericht zitierte Rechtsprechung (BVerwG, B.v. 22.9.2005 - 1 WB 4.05 - juris Rn. 25; NdsOVG, B.v. 21.9.2011 - 5 ME 241/11 - juris Rn. 10: Teilnahme an einer Personalentwicklungsmaßnahme) führt nicht weiter, denn in beiden Fällen war schon das erforderliche qualitative Merkmal der "einschneidenden Veränderung" nicht erfüllt, sodass sich die Frage des zeitlichen Elements nicht mehr gestellt hat.

    Anders, als der Antragsgegner meint, handelt es sich bei den Vertreterbestellungen des Antragstellers vom Mai 2020 nicht um zeitlich begrenzte Personalentwicklungsmaßnahmen, denen bereits von vornherein keine Leistungs- und Beurteilungsrelevanz zukommen kann (BVerwG, U.v. 9.5.2019, a.a.O. Rn. 53; NdsOVG, B.v. 21.9.2011 - 5 ME 241/11 - juris Rn. 11).

    Eine Personalentwicklungsmaßnahme muss - wenn sie vom Dienstherrn schon nicht ausdrücklich als solche bezeichnet wird - zumindest eine definierte Zielsetzung aufweisen und bestimmte dienstliche Maßnahmen bezeichnen, mit denen der Beamte im Rahmen seines Aufgabenbereichs (etwa durch Hospitation, Zuweisung besonderer Aufgaben, Verantwortlichkeit für Projekte) innerhalb eines vorgegebenen beschränkten Zeitrahmens zur "Erweiterung seines dienstlichen Handwerkszeugs" (NdsOVG, B.v. 21.9.2011, a.a.O. Rn. 11) betraut wird.

  • OVG Niedersachsen, 06.09.2019 - 5 ME 137/19

    Aktualität; Beförderung; Beurteilungsmaßstab; Beurteilungszeitraum;

    Unter welchen Voraussetzungen zurückliegende Beurteilungen noch eine hinreichend verlässliche Grundlage für eine Auswahlentscheidung darstellen, lässt sich nicht generell, sondern nur unter Berücksichtigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalls beantworten (Nds. OVG, Beschluss vom 18.12.2008 - 5 ME 353/08 -, juris Rn. 15; Beschluss vom 21.9.2011 - 5 ME 241/11 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 6.10.2011, a. a. O., Rn. 7).

    Dabei können diese Umstände eine Anlassbeurteilung sogar dann gebieten, wenn die einschlägigen Beurteilungsrichtlinien eine solche Beurteilung grundsätzlich nicht vorsehen (Nds. OVG, Beschluss vom 21.9.2011, a. a. O., Rn. 10).

    Diesen Grundsätzen ist der beschließende Senat gefolgt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 21.9.2011, a. a. O., Rn. 10; Beschluss vom 21.12.2016, a. a. O., Rn. 11; Beschluss vom 6.12.2017 - 5 ME 209/17 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2016 - 6 B 487/16

    Beschwerde eines Polizeihauptkommissars in einem Konkurrentenstreitverfahren;

    vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 -, BVerwGE 140, 83, und vom 11. Februar 2009 - 2 A 7.06 -, NVwZ 2009, 787, sowie Beschluss vom 24. Mai 2011 - 1 WB 59.10 -, NVwZ-RR 2012, 32; OVG NRW, Beschluss vom 7. November 2013 - 6 B 1034/13 -, a.a.O.; Nds. OVG, Beschlüsse vom 6. Oktober 2011 - 5 ME 296/11 -, juris, und vom 21. September 2011 - 5 ME 241/11 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 27. März 2014 - 2 B 518/13 -, juris; Saarl.
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 5 LB 105/14

    Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch; Kausalität; Leistungsklage;

    Dabei können diese Umstände eine Anlassbeurteilung sogar dann gebieten, wenn die einschlägigen Beurteilungsrichtlinien eine solche Beurteilung grundsätzlich nicht vorsehen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 21.9.2011 - 5 ME 241/11 -, juris Rn 10 m. w. N.; Beschluss vom 6.10.2011 - 5 ME 296/11 -, juris Rn 7; Beschluss vom 19.12.2013 - 5 LA 196/13 - Beschluss vom 30.6.2014 - 5 LA 51/14 -).

    Dem ist der beschließende Senat gefolgt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 18.12.2008 - 5 ME 353/08 -, juris; Beschluss vom 21.9.2011, a. a. O.; Beschluss vom 6.10.2011, a. a. O., Rn 8; Beschluss vom 19.12.2013 - 5 LA 196/13 - Beschluss vom 30.6.2014 - 5 LA 51/14 -).

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2012 - 5 ME 240/12

    Erstellen von Anlassbeurteilungen nach dem gleichen Vergleichsmaßstab wie

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2012 - 5 ME 98/12

    Vorläufige Untersagung der Beförderung zum Justizhauptsekretär (Besoldungsgruppe

  • VG Bayreuth, 05.09.2019 - B 5 E 19.554

    Erfolgreiches Konkurrentenverfahren aufgrund fehlender aktueller Beurteilungen

  • VG Hannover, 24.04.2012 - 2 A 2656/10

    Anlassbeurteilung; Aufstieg; Polizeivollzugsdienst; Regelbeurteilung

  • VG Weimar, 13.08.2020 - 1 E 1655/19

    Konkurrentenrechtsschutz bei einer richterlichen Beförderungsentscheidung

  • VG Göttingen, 25.02.2015 - 1 B 42/15

    Ausschärfung; Auswahlentscheidung; Beurteilungszeitraum;

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2012 - 5 ME 249/12

    Abfertigungsbeamter; Organisationsermessen; Telearbeit; Zollamt

  • VG Göttingen, 09.03.2016 - 1 A 246/15

    Anspruch auf Beförderung; Auswahlentscheidung; Beförderung; Nichtbeförderung;

  • VG Göttingen, 16.09.2015 - 1 B 228/15

    Beurteilung; höherwertige Aufgaben; höherwertiger Dienstposten; plausibel;

  • VG Hannover, 05.06.2014 - 13 B 9419/14

    Aktuelle Beurteilung; Binnendifferenzierung; Konkurrentenverfahren; Polizei;

  • VG Bayreuth, 15.06.2018 - B 5 E 18.362

    Kein Anordnungsgrund im Eilverfahren bei Übertragung eines Dienstpostens ohne

  • VG Göttingen, 07.08.2012 - 1 B 149/12

    Auswahlentscheidung; Bewertungsfehler; kommissarische Schulleiterin;

  • VG Göttingen, 14.09.2015 - 1 A 59/14

    Auswahlentscheidung; gesundheitliche Eignung; Grundsatz des fairen Verfahrens;

  • VG Göttingen, 19.05.2017 - 1 B 180/16

    Telekom Beförderungsrunde 2014

  • VG Frankfurt/Oder, 14.05.2012 - 2 L 359/11

    Recht der Landesbeamten

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