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   OVG Niedersachsen, 24.07.2008 - 5 ME 70/08   

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OVG Niedersachsen, 24.07.2008 - 5 ME 70/08 (https://dejure.org/2008,6065)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.07.2008 - 5 ME 70/08 (https://dejure.org/2008,6065)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Juli 2008 - 5 ME 70/08 (https://dejure.org/2008,6065)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit um einen Dienstposten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verletzung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs aufgrund ermessensfehlerhafter Ausübung einer Auswahlentscheidung für die Besetzung eines Dienstposten; Bestehen einer starren zeitlichen Grenze für eine hinreichend aussagekräftige aktuelle Regelbeurteilung

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2
    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit um einen Dienstposten; zur Aktualität von Regelbeurteilungen als Grundlage für eine Auswahlentscheidung; zum zulässigen Inhalt des Anforderungsprofils: Aktualität dienstlicher Beurteilungen; Anforderungsprofil; Auswahlentscheidungen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verletzung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs aufgrund ermessensfehlerhafter Ausübung einer Auswahlentscheidung für die Besetzung eines Dienstposten; Bestehen einer starren zeitlichen Grenze für eine hinreichend aussagekräftige aktuelle Regelbeurteilung

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 10 B 10318/07

    Dienstliche Beurteilung eines Beamten; Einbeziehung des Anforderungsprofils bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.07.2008 - 5 ME 70/08
    Ob von diesen Grundsätzen abweichend ausnahmsweise allein die Zeitspanne zwischen dem Beurteilungsstichtag und der Auswahlentscheidung bereits die Annahme der nicht hinreichenden Aktualität der Regelbeurteilungen für eine Auswahlentscheidung rechtfertigt, weil die Zeitspanne mehr als drei Jahre beträgt (vgl.: OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 23.5.2007 - 10 B 10318/07 -, IÖD 2007, 220 ff.) bzw. länger als der Regelbeurteilungszeitraum ist (so: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 15.3.2007 - 4 S 339/07 -, IÖD 2007, 244 ff.), bedarf hier keiner Entscheidung, weil beide in der Rechtsprechung anerkannten Fallmöglichkeiten hier nicht gegeben sind.

    Da Anhaltspunkte für eine Änderung der Qualifikation des Beigeladenen oder einer erheblichen Verbesserung oder Verschlechterung der Aufgabenerledigung infolge der Übertragung des höherwertigen Amtes nach Erstellung der Regelbeurteilung nicht ersichtlich sind, vermag der Senat einen die Aussagekraft der Regelbeurteilung des Beigeladenen schmälernden Umstand nicht zu erkennen (ebenso: OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 23.5.2007 - 10 B 10318/07 -, IÖD 2007, 220 ff.).

  • BVerwG, 11.08.2005 - 2 B 6.05

    Eingrenzung des Bewerberkreises auf Beamte mit längerer Berufserfahrung in Fragen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.07.2008 - 5 ME 70/08
    Das unter Ziffer 1.3.3 lit c) im Auswahlvermerk erwähnte wünschenswerte Kriterium "Erfahrungen in der Verwendung einer BAO" ist im Anforderungsprofil der Stellenausschreibung vom 15. August 2007 (Beiakte C, Bl. 4 ff.) aufgeführt, sodass die Bindung des Dienstherrn bei der Auswahlentscheidung an das in der Stellenausschreibung enthaltene Anforderungsprofil beachtet worden ist (vgl. zur Bindungswirkung an das Anforderungsprofil: BVerwG, Beschl. v. 11.8.2005 - BVerwG 2 B 6.05 -, zitiert nach juris m. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2007 - 4 S 339/07

    Vergleichbarkeit von Anlassbeurteilung und Regelbeurteilung verschiedener

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.07.2008 - 5 ME 70/08
    Ob von diesen Grundsätzen abweichend ausnahmsweise allein die Zeitspanne zwischen dem Beurteilungsstichtag und der Auswahlentscheidung bereits die Annahme der nicht hinreichenden Aktualität der Regelbeurteilungen für eine Auswahlentscheidung rechtfertigt, weil die Zeitspanne mehr als drei Jahre beträgt (vgl.: OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 23.5.2007 - 10 B 10318/07 -, IÖD 2007, 220 ff.) bzw. länger als der Regelbeurteilungszeitraum ist (so: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 15.3.2007 - 4 S 339/07 -, IÖD 2007, 244 ff.), bedarf hier keiner Entscheidung, weil beide in der Rechtsprechung anerkannten Fallmöglichkeiten hier nicht gegeben sind.
  • OVG Niedersachsen, 23.06.2008 - 5 ME 108/08

    Nachträgliche Änderung einer bereits vor Jahren bekannt gegebenen Beurteilung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.07.2008 - 5 ME 70/08
    Es ist vielmehr lediglich so, dass nur an die Nichterfüllung bestimmter obligatorischer Merkmale eines Anforderungsprofils besondere Rechtsfolgen (z. B. die Möglichkeit einer Vorauswahl - vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 23.6.2008 - 5 ME 108/08 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit) geknüpft sind, ohne dass deshalb andere in der Ausschreibung genannte, nur erwünschte Merkmale nicht mehr zum Anforderungsprofil zählten.
  • OVG Niedersachsen, 05.08.1999 - 2 M 2045/99

    Aktualität von Regelbeurteilungen;; Auswahlentscheidung; Beurteilung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.07.2008 - 5 ME 70/08
    Dabei können diese Umstände eine erneute aus Anlass der Bewerbung zu erstellende Beurteilung auch dann gebieten, wenn Beurteilungsrichtlinien wie die hier maßgebliche Beurteilungsrichtlinie für den Polizeivollzugsdienst (BRLPol) vom 29. Dezember 1999 (Nds. MBl. 2000, 127 ff.) eine Anlassbeurteilung grundsätzlich nicht vorsehen (vgl. dazu: Nds. OVG, Beschl. v. 5.8.1999 - 2 M 2045/99 -, Nds VBl. 2000, 151 ff.; Beschl. v. 22.2.2000 - 2 M 3526/99 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 7; Beschl. v. 24.2.2000 - 2 M 172/00 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 24.02.2000 - 2 M 172/00

    Anlassbeurteilung; Auswahlentscheidung; Beurteilung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.07.2008 - 5 ME 70/08
    Dabei können diese Umstände eine erneute aus Anlass der Bewerbung zu erstellende Beurteilung auch dann gebieten, wenn Beurteilungsrichtlinien wie die hier maßgebliche Beurteilungsrichtlinie für den Polizeivollzugsdienst (BRLPol) vom 29. Dezember 1999 (Nds. MBl. 2000, 127 ff.) eine Anlassbeurteilung grundsätzlich nicht vorsehen (vgl. dazu: Nds. OVG, Beschl. v. 5.8.1999 - 2 M 2045/99 -, Nds VBl. 2000, 151 ff.; Beschl. v. 22.2.2000 - 2 M 3526/99 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 7; Beschl. v. 24.2.2000 - 2 M 172/00 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 22.02.2000 - 2 M 3526/99

    Anlassbeurteilung; Auswahlentscheidung; Beurteilung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.07.2008 - 5 ME 70/08
    Dabei können diese Umstände eine erneute aus Anlass der Bewerbung zu erstellende Beurteilung auch dann gebieten, wenn Beurteilungsrichtlinien wie die hier maßgebliche Beurteilungsrichtlinie für den Polizeivollzugsdienst (BRLPol) vom 29. Dezember 1999 (Nds. MBl. 2000, 127 ff.) eine Anlassbeurteilung grundsätzlich nicht vorsehen (vgl. dazu: Nds. OVG, Beschl. v. 5.8.1999 - 2 M 2045/99 -, Nds VBl. 2000, 151 ff.; Beschl. v. 22.2.2000 - 2 M 3526/99 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 7; Beschl. v. 24.2.2000 - 2 M 172/00 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 5 ME 7/10

    Verpflichtung zum Treffen einer Auswahlentscheidung über die Vergabe einer

    Mit einem höheren Amt sind regelmäßig auch gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 21.2.2007 - 5 LA 171/06 -, juris; Beschluss vom 24.7.2008 - 5 ME 70/08 - Beschluss vom 30.12.2008 - 5 ME 350/08 -).
  • OVG Niedersachsen, 15.11.2010 - 5 ME 244/10

    Anforderungen an die Beurteilung sich aus einem niedrigeren Statusamt Bewerbenden

    Die Auswahlentscheidung ist auch nicht deshalb als rechtmäßig anzusehen, weil das zusätzlich zu berücksichtigende Gewicht der in einem höheren Statusamt erteilten Beurteilung von den Umständen des Einzelfalls abhängt und der Grundsatz vom höheren Statusamt nicht schematisch angewandt werden darf (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.3.2007, - 2 BvR 2470/06 -, BVerfGK 10, 474 = NVwZ 2007, 691 = DVBl. 2007, 563; Nds. OVG, Beschl. v. 21.2.2007 - 5 LA 171/06 -, juris; Beschl. v. 24.7.2008 - 5 ME 70/08 - Beschl. v. 30.12.2008 - 5 ME 350/08 - Beschl. v. 12.3.2010 - 5 ME 292/09 -).
  • OVG Niedersachsen, 26.10.2012 - 5 ME 220/12

    Beachtung des in Art. 33 Abs. 2 GG verankerten Leistungsprinzips auch bei einer

    Es ist rechtlich zulässig, dass der Dienstherr im Anforderungsprofil des zu besetzenden Dienstpostens zwischen konstitutiven Kriterien, die zwingend zu erfüllen sind, und fakultativen Kriterien, deren Erfüllung wünschenswert ist, differenziert, und dass er Bewerber schon dann ablehnt, wenn sie bestimmte obligatorische Merkmale eines Anforderungsprofils nicht erfüllen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.2.2010 - 2 C 22.09 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 26.9.2011 - 5 ME 276/11 - Beschluss vom 18.8.2011 - 5 ME 210/11 - Beschluss vom 26.5.2011 - 5 ME 112/11 - Beschluss vom 15.12.2010 - 5 ME 270/10 - Beschluss vom 17.2.2010 - 5 ME 264/09 -, juris; Beschluss vom 24.7.2008 - 5 ME 70/08 - Beschluss vom 23.6.2008 - 5 ME 108/08 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 18.03.2010 - 5 ME 297/09

    Geltendmachung der Unterlassung der Besetzung eines Beförderungsdienstpostens mit

    Insbesondere hat es beachtet, dass sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen einer Auswahlentscheidung zugrunde liegende Regelbeurteilungen noch eine hinreichend verlässliche Grundlage für eine Auswahlentscheidung darstellen, nicht generalisierend, sondern nur unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalles beantworten lassen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 24.7.2008 - 5 ME 70/08 -, ZBR 2009, 215 , juris).

    Die Konstanz in der Leistung ist für die Frage der Aktualität der letzten Beurteilung eines nach dem Beurteilungsstichtag beförderten Beamten von Bedeutung, wenn sich trotz der Beförderung der Dienstposten nicht geändert hat (so in dem vom beschließenden Senat zu entscheidenden Fall: Nds. OVG, Beschl. v. 24.7.2008 - a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 18.12.2008 - 5 ME 353/08

    Rechtsfolgen fehlender Mitbestimmung des Personalrats bei einer

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 24. Juli 2008 - 5 ME 70/08 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit) ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob für alle Bewerber zeitnahe dienstliche Beurteilungen vorliegen, die noch einen aktuellen Leistungsvergleich ermöglichen, da für die Auswahlentscheidung hinsichtlich Leistung und Eignung auf den aktuellen Stand abzustellen und der Grundsatz der Chancengleichheit zu beachten ist.
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 ME 266/09

    Voraussetzungen für einen Ermessensmissbrauch bei Ausübung des

    Denn bei diesem Merkmal handelt es sich nicht um ein Kriterium, das von den Bewerbern zwingend zu erfüllen ist, sondern um ein fakultatives Kriterium, deren Erfüllung gewünscht wird (vgl. zur Zulässigkeit einer solchen Differenzierung: Nds. OVG, Beschl. v. 24.7.2008 - 5 ME 70/08 -, ZBR 2009, 215 = juris, Rn. 6 m. N.).
  • OVG Niedersachsen, 21.09.2011 - 5 ME 241/11

    Erforderlichkeit der Erstellung einer Anlassbeurteilung bei Teilnahme an einer

    Unter welchen Voraussetzungen zurückliegende Beurteilungen noch eine hinreichend verlässliche Grundlage für eine Auswahlentscheidung darstellen, lässt sich nicht generell, sondern nur unter Berücksichtigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalles beantworten (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 18.12.2008 - 5 ME 353/08 - Beschl. v. 24.7.2008 - 5 ME 70/08 - Beschl. v. 27.5.2005 - 5 ME 57/05 -, juris, Rn. 22 des Langtextes m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 30.12.2008 - 5 ME 350/08

    Bedeutung unterschiedlicher Statusämter der Bewerber i.R.e. Konkurrentenstreits;

    Vor dem Hintergrund der Formulierung unter 1. lit. d) des Vorspanns zu der Stellenausschreibung (SVBl. 2007, 163 - Bl. 78 GA) und deren eigener bisheriger Interpretation durch die Antragsgegnerin ist in dem Erfordernis fundierter Kenntnisse der Schulsoftware auch kein obligatorisches Merkmal des Anforderungsprofils (vgl. hierzu: Nds. OVG Beschlüsse v. 24.7. 2008 - 5 ME 70/08 -, v. 27.5. 2008 - 5 ME 111/08 - und v. 18.12.2007 - 5 ME 351/07 - alle veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit) zu sehen, sondern nur eine "gewünschte fachliche oder persönliche Eignung" im Sinne eines nicht zwingenden Merkmals.
  • VG Hannover, 08.06.2010 - 13 A 6173/09

    Konkurrentenverfahren; Beurteilung; Vergleichbarkeit; unterschiedlicher Maßstab;

    Mit einem höheren Amt sind regelmäßig auch gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 21.2.2007 - 5 LA 171/06 -, juris; Beschluss vom 24.7.2008 - 5 ME 70/08 - Beschluss vom 30.12.2008 - 5 ME 350/08 -).".
  • VG Ansbach, 21.06.2011 - AN 1 E 11.01057

    Bewerbungsverfahrensanspruch; unterschiedliches Gesamturteil in unterschiedlichen

    Außerdem dürfe der Grundsatz vom höheren Statusamt ohnehin nicht schematisch angewandt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.3.2007 - 2 BvR 2470/06, NVwZ 2007, 691; OVG Lüneburg, Beschluss vom 21.2.2007 - 5 LA 171/06; Beschluss vom 24.7.2008 - 5 ME 70/08; Beschluss vom 30.12.2008 - 5 ME 350/08; Beschluss vom 12.3.2010 - 5 ME 292/09).
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