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   OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2008 - 5 NC 91.07   

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https://dejure.org/2008,21347
OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2008 - 5 NC 91.07 (https://dejure.org/2008,21347)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.02.2008 - 5 NC 91.07 (https://dejure.org/2008,21347)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Februar 2008 - 5 NC 91.07 (https://dejure.org/2008,21347)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Zulassungsfähigkeit zu einem beschränkten Hochschulstudiengang; Kriterien für eine sachgerechte Ermittlung der Zulassungskapazitäten; Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Streichung von Stellen; Verfassungsmäßigkeit des Universitätsmedizingesetzes ...

  • Judicialis

    VwGO § 146 Abs. 4 Satz 3; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6; ; KapVO § 5 Abs. 1; ; KapVO § 5 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2008 - 5 NC 91.07
    Geht es - wie vorliegend - um den planmäßigen Abbau von Ausbildungskapazitäten aus allgemeinen politischen Erwägungen nach der Wiedervereinigung unter den Zwängen immer knapper werdender finanzieller Ressourcen, kommen verfassungsrechtliche Konsequenzen erst bei einer evidenten Verletzung des objektiven sozialstaatlichen Verfassungsauftrags zur Schaffung ausreichender Ausbildungskapazitäten in Betracht (BVerfGE 33, 303, 333; BVerfG, Kammerbeschluss zum UniMedG vom 10. März 1999 - 1 BvL 27.97 -, Rn 18 BA; OVG Berlin, Beschluss vom 11. Mai 1999 - OVG 5 NC 201.099 u. a. -, S. 6 BA m. w. Nachw.).
  • OVG Berlin, 20.10.2004 - 5 NC 44.04

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wege der einstweiligen Anordnung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2008 - 5 NC 91.07
    Nach der Rechtsprechung des Senats gibt es entgegen der Beschwerde auch keine Veranlassung anzunehmen, dass der Abbau von Ausbildungskapazitäten aus allgemeinen politischen Erwägungen, wie er durch das UniMedG (§ 28 Abs. 2 Satz 1) im Jahre 1995 vollzogen worden ist und durch das VorschaltG (§ 22 Abs. 2 Satz 1) fortgeschrieben worden ist, verfassungswidrig ist (vgl. OVG Berlin - Brandenburg, Beschluss vom 15. Oktober 2007 - OVG 5 NC 35.07 u. a. - [Zahnmedizin, WS 2006/2007], BA S. 3 f. m. Hinweis auf OVG Berlin, Beschlüsse vom 20. Oktober 2004 - OVG 5 NC 44.04 - [Humanmedizin/Vorklinik, WS 2003/2004], S. 4 f. BA, und vom 11. Mai 1999 - OVG 5 NC 201.99 u. a. - [Zahnmedizin, 1998/1999], S. 5 ff. BA zum NOGZ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2007 - 5 NC 35.07

    Abbau von Ausbildungskapazitäten ist verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2008 - 5 NC 91.07
    Nach der Rechtsprechung des Senats gibt es entgegen der Beschwerde auch keine Veranlassung anzunehmen, dass der Abbau von Ausbildungskapazitäten aus allgemeinen politischen Erwägungen, wie er durch das UniMedG (§ 28 Abs. 2 Satz 1) im Jahre 1995 vollzogen worden ist und durch das VorschaltG (§ 22 Abs. 2 Satz 1) fortgeschrieben worden ist, verfassungswidrig ist (vgl. OVG Berlin - Brandenburg, Beschluss vom 15. Oktober 2007 - OVG 5 NC 35.07 u. a. - [Zahnmedizin, WS 2006/2007], BA S. 3 f. m. Hinweis auf OVG Berlin, Beschlüsse vom 20. Oktober 2004 - OVG 5 NC 44.04 - [Humanmedizin/Vorklinik, WS 2003/2004], S. 4 f. BA, und vom 11. Mai 1999 - OVG 5 NC 201.99 u. a. - [Zahnmedizin, 1998/1999], S. 5 ff. BA zum NOGZ).
  • VGH Bayern, 12.07.2007 - 7 CE 07.10114
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2008 - 5 NC 91.07
    Auch der Hinweis in der Beschwerde auf den Beschluss des VGH München vom 12. Juli 2007 (- 7 CE 07.10114 u. a.-, Juris) ist insoweit unergiebig, als es dort um den Abbau von Stellen zur Umsetzung von vorgegebenen Einsparvolumen ging, die nicht auf einem gesetzlichen Auftrag, sondern auf einem zwischen den bayerischen Hochschulen und der Staatsregierung mit Zustimmung des Landtags abgeschlossenen "Innovationsbündnis Hochschule 2008" beruhten (vgl. VGH München, a. a. O., Rn. 19).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - 5 NC 1.17

    Verpflichtung, nach den Rechtsverhältnissen des Wintersemesters 2016/2017

    Mit Blick auf den gesetzlichen Auftrag zum Stellenabbau beschränkt sich der Entscheidungsspielraum auf die Art und Weise der Umsetzung der gesetzgeberischen Entscheidung und erübrigt sich eine Einzelabwägung mit den Belangen der Studienbewerber (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Februar 2008 - OVG 5 NC 91.07 - [Zahnmedizin], juris Rn. 5 f. m.w.N.).
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