Rechtsprechung
LG Gießen, 20.02.2002 - 5 O 139/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz aus übergegangenem Recht wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in Bürohäusern und Mietshäusern; Von einem Gebäudebesitzer zu schaffende Verkehrssicherheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Hauseingang muss nach dem Wischen nicht trocken sein
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Mit Putzarbeiten ist zu rechnen...
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Sturz auf nass gewischter Treppe
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Treppe gewischt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Sturz auf frisch geputzter Treppe - Hauseingang muss nach dem Putzen nicht trocken sein - Vermieter muss keine Warnschilder aufstellen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823
Verkehrssicherungspflichten für Treppen in Miets- und Bürohäusern
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 1388
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Oldenburg, 12.11.1997 - 2 U 202/97
Anspruch auf Schadensersatz bei einem Ausrutschen auf einer nassen Tanzfläche; …
Auszug aus LG Gießen, 20.02.2002 - 5 O 139/01
Ebenfalls wurde eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bejaht bei Nicht entfernen einer Nassstelle auf einer Tanzfläche (Oldenburg, MDR 1998, 223).
- OLG Düsseldorf, 07.11.2014 - 24 U 155/14
Verkehrssicherungspflicht des Vermieters einer Wohnung im Rahmen der Reinigung …
Denn der in Frage kommende Publikumsverkehr muss mit der Reinigung eines Flures rechnen (vgl. hierzu auch LG Gießen, Urteil vom 20.2. 2002 - 5 O 139/01, NJW-RR 2002, 1388). - OLG München, 25.01.2013 - 10 U 2974/12
Verkehrssicherungspflichten bei Reinigungsarbeiten im Treppenhaus eines …
Dagegen hält es das LG Gießen (NJW-RR 2002, 1388 ) für eine Überspannung an die Anforderung der Verkehrssicherungspflicht, wenn verlangt würde, Treppen unmittelbar nach dem Wischvorgang zu trocknen oder andernfalls als nass zu kennzeichnen.
Rechtsprechung
LG Konstanz, 15.08.2001 - 5 O 139/01 |
Verfahrensgang
- LG Konstanz, 15.08.2001 - 5 O 139/01
- OLG Karlsruhe, 29.05.2002 - 9 U 165/01
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 29.05.2002 - 9 U 165/01
Wandlung eines Neuwagenkaufs: Gewährleistung für die Zusicherung der …
Das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 15.08.2001 (5 O 139/01) wird insoweit aufgehoben, als das Landgericht die Beklagte verurteilt hat und dahin abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger DM 62.326,79 abzüglich eines Geldbetrages, der sich errechnet nach der Formel Kilometerstand bei Rückgabe: 200.000 x 72.318,25, zu bezahlen Zug um Zug gegen Herausgabe des Fahrzeuges ...., Fahrgestell-Nr.: ....und gegen Übergabe einer ordentlichen Rechnung, adressiert an die Beklagte, welche die in dem zu errechnenden Betrag enthaltene Umsatzsteuer ausweist.