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   LG Köln, 30.11.2021 - 5 O 140/21   

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https://dejure.org/2021,52130
LG Köln, 30.11.2021 - 5 O 140/21 (https://dejure.org/2021,52130)
LG Köln, Entscheidung vom 30.11.2021 - 5 O 140/21 (https://dejure.org/2021,52130)
LG Köln, Entscheidung vom 30. November 2021 - 5 O 140/21 (https://dejure.org/2021,52130)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ersatz von Mehrkosten nach Stornierung

  • kanzlei-kotz.de

    Rolex online gekauft - Verkäufer kann nicht liefern - Schadensersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Bindung an Kaufvertrag trotz Lieferschwierigkeiten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Die Rolex ist verkauft, wenn sie verkauft ist

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Online-Verkauf einer Rolex ist rechtlich bindend

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kaufvertrag auch bei unerwarteten Kostenerhöhungen bindend

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Uhrenhändler ist an über Internet geschlossenen Kaufvertrag über eine Rolex gebunden - Kunde hat Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten nach misslungenem Rolex-Kauf

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.11.2007 - VIII ZR 341/06

    Gegenstandswert bei vorgerichtlicher Geltendmachung von Schadensersatz

    Auszug aus LG Köln, 30.11.2021 - 5 O 140/21
    Dem Anspruch ist der Streitwert zugrunde zu legen, der der berechtigten Schadensersatzforderung entspricht (BGH, Urteil vom 07.11.2007 - VIII ZR 341/06).
  • BGH, 17.01.1997 - V ZR 285/95

    Geltendmachung eines Verzugsschadens neben dem Nichterfüllungsschaden;

    Auszug aus LG Köln, 30.11.2021 - 5 O 140/21
    Zu einem möglichst frühen Deckungsgeschäft war er nämlich angehalten (BGH, Urteil vom 17.01.1997 - V ZR 285/95).
  • BGH, 03.07.2013 - VIII ZR 169/12

    Verspätete Erfüllung eines Kaufvertrages: Ersatzfähigkeit der Mehrkosten eines

    Auszug aus LG Köln, 30.11.2021 - 5 O 140/21
    Der Kläger hat gegen die Beklagte dem Grunde nach einen Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten aus dem Deckungsgeschäft gemäß §§ 280 Abs. 1 u. 3, 281 Abs. 1 u. 2 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 03. Juli 2013 - VIII ZR 169/12 -, BGHZ 197, 357-366, Rn. 13).
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