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   LG Köln, 31.01.2017 - 5 O 425/14   

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https://dejure.org/2017,10584
LG Köln, 31.01.2017 - 5 O 425/14 (https://dejure.org/2017,10584)
LG Köln, Entscheidung vom 31.01.2017 - 5 O 425/14 (https://dejure.org/2017,10584)
LG Köln, Entscheidung vom 31. Januar 2017 - 5 O 425/14 (https://dejure.org/2017,10584)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche des Insolvenzverwalters aufgrund einer Insolvenzanfechtung; Entscheid über das Vorliegen eines Benachteiligungsvorsatzes des Schuldners aufgrund des Gesamtergebnisses der mündlichen Verhandlung und einer etwaigen Beweisaufnahme; Vermutung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kenntnis von Zahlungsunfähigkeit bei Zahlungsrückstand von 80 % auf Gesamtforderung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.07.2013 - IX ZR 143/12

    Insolvenzanfechtung: Feststellung der Zahlungsunfähigkeit aufgrund von Indizien

    Auszug aus LG Köln, 31.01.2017 - 5 O 425/14
    Schon eine dauerhaft schleppende Zahlungsweise kann aber Indizwirkung für eine Zahlungseinstellung haben (BGH, Urteil vom 18. Juli 2013 - IX ZR 143/12 -, Rn. 12, juris).

    Dies gilt insbesondere, wenn die Schuldnerin infolge der ständigen verspäteten Begleichung der Forderungen der Beklagten, wie auch anderer Gläubiger, einen Forderungsrückstand vor sich hergeschoben hat und demzufolge ersichtlich am Rande des finanzwirtschaftlichen Abgrunds operiert (BGH, Urteil vom 18. Juli 2013 - IX ZR 143/12 -, Rn. 13, juris).

    Bewertet er das ihm vollständig bekannte Tatsachenbild falsch, kann er sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass er diesen Schluss nicht gezogen hat (BGH, Urteil vom 18. Juli 2013 - IX ZR 143/12 -, Rn. 17, juris).

    Sofern die Beklagte einwendet, dass sie das ihr vollständig bekannte Tatsachenbild falsch bewertet habe, kann sie sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass sie die objektiv offensichtlichen Schlüsse nicht gezogen hat (BGH, Urteil vom 18. Juli 2013 - IX ZR 143/12 -, Rn. 13, juris).

  • BGH, 24.05.2007 - IX ZR 97/06

    Widerlegung der Vermutung der Gläubigerbenachteiligungsabsicht

    Auszug aus LG Köln, 31.01.2017 - 5 O 425/14
    Für die Kenntnis des Anfechtungsgegners gilt das ebenso (BGH, Urteil vom 24. Mai 2007 - IX ZR 97/06 -, Rn. 11, juris).

    Der Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit steht die Kenntnis von Umständen gleich, die zwingend auf die Zahlungsunfähigkeit hinweisen (BGH, Urteil vom 24. Mai 2007 - IX ZR 97/06, ZIP 2007, 1511 Rn. 25).

    Der Anfechtungsgegner muss darlegen und beweisen, dass entweder der Schuldner nicht mit Benachteiligungsvorsatz handelte oder dass er, der Anfechtungsgegner, nichts von dem Benachteiligungsvorsatz des Schuldners wusste (BGH, Urteil vom 24. Mai 2007 - IX ZR 97/06 -, Rn. 7, juris).

  • BGH, 20.11.2008 - IX ZR 188/07

    Kenntnis vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners

    Auszug aus LG Köln, 31.01.2017 - 5 O 425/14
    Der Gläubigerbenachteiligungsvorsatz wird vermutet, wenn der Insolvenzschuldner bei Vornahme der Rechtshandlungen zahlungsunfähig war (vgl. BGH, Urteil vom 20.11.2008, IX ZR 188/07, juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht es für diese Vermutung aus, wenn der Gläubiger Umstände kennt, die zwingend auf eine drohende Zahlungsunfähigkeit hindeuten (BGH, Urteil vom 20. November 2008 - IX ZR 188/07 -, Rn. 10, juris).

    Entscheidende Voraussetzung für die Anwendung des § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO ist deshalb in der Praxis vor allem die Kenntnis der drohenden Zahlungsunfähigkeit (BGH, Urteil vom 20. November 2008 - IX ZR 188/07 -, Rn. 10, juris).

  • BGH, 12.10.2006 - IX ZR 228/03

    Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus LG Köln, 31.01.2017 - 5 O 425/14
    Gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO begründet diese Zahlungseinstellung die gesetzliche Vermutung der Zahlungsunfähigkeit (BGH, Urteil vom 12. Oktober 2006 - IX ZR 228/03 -, juris).

    Für die Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners genügt es unter anderem, wenn der Gläubiger aus den ihm bekannten Tatsachen und dem Verhalten des Schuldners bei natürlicher Betrachtungsweise den zutreffenden Schluss zieht, dass jener wesentliche Teile, also 10 v.H. oder mehr, seiner ernsthaft eingeforderten Verbindlichkeiten im Zeitraum der nächsten drei Wochen nicht wird tilgen können (BGH, Urteil vom 12. Oktober 2006 - IX ZR 228/03, WM 2006, 2312 Rn. 24).

  • BGH, 13.08.2009 - IX ZR 159/06

    Zur Anfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung

    Auszug aus LG Köln, 31.01.2017 - 5 O 425/14
    Hierfür genügt es, dass der spätere Anfechtungsgegner Umstände kennt, die - etwa bei Nichterfüllung beträchtlicher Verbindlichkeiten über einen längeren Zeitraum hinweg - zwingend auf eine drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners hindeuten (BGH, Urteil vom 13. August 2009 - IX ZR 159/06 -, Rn. 8, juris).

    Soweit es um die Kenntnis des Gläubigers von einer zumindest drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners geht, muss deshalb darauf abgestellt werden, ob sich die schleppende, möglicherweise erst unter dem Druck einer angedrohten Zwangsvollstreckung erfolgende oder auch ganz ausbleibende Tilgung der Forderung des Gläubigers bei einer Gesamtbetrachtung der ihm bekannten Umstände, insbesondere der Art der Forderung, der Person des Schuldners und des Zuschnitts seines Geschäftsbetriebs als ausreichendes Indiz für eine solche Kenntnis darstellt (BGH, Urteil vom 13. August 2009 - IX ZR 159/06 -, Rn. 10, juris).

  • BGH, 19.02.2009 - IX ZR 62/08

    Kenntnis des Arbeitnehmers von der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers

    Auszug aus LG Köln, 31.01.2017 - 5 O 425/14
    Es genügt daher, dass der Anfechtungsgegner die tatsächlichen Umstände kennt, aus denen bei zutreffender rechtlicher Beurteilung die Zahlungsunfähigkeit zweifelsfrei folgt (BGH, Urteil vom 19. Februar 2009 - IX ZR 62/08, BGHZ 180, 63 Rn. 13).
  • BGH, 24.05.2012 - IX ZR 125/11

    Insolvenzanfechtung von Steuerzahlungen an den Landesfiskus: Umfang der an den

    Auszug aus LG Köln, 31.01.2017 - 5 O 425/14
    Der Beklagten hätte es deshalb im Rahmen ihrer sekundären Beweislast oblegen, darzulegen, dass sie geringere Zinsen erzielt hat, falls sie sich darauf berufen wollte, dass sie weder Nutzungen aus den von der Insolvenzschuldnerin geleisteten Zahlungen gezogen noch es schuldhaft unterlassen habe, Nutzungen zu ziehen (BGH, Urteil vom 24. Mai 2012 - IX ZR 125/11 -, Rn. 5, juris).
  • BGH, 24.10.2013 - IX ZR 104/13

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligungsvorsatz bei Überweisung von

    Auszug aus LG Köln, 31.01.2017 - 5 O 425/14
    Der Vorsatz muss sich nicht auf die tatsächlich eingetretene Benachteiligung bezogen haben (BGH, Urteil vom 24. Oktober 2013 - IX ZR 104/13 -, Rn. 14, juris).
  • BGH, 20.12.2007 - IX ZR 93/06

    Prüfung der Zahlungsunfähigkeit - Keine Berücksichtigung der von einem

    Auszug aus LG Köln, 31.01.2017 - 5 O 425/14
    Daran ändert eine gleichzeitig geäußerte Stundungsbitte nichts; dies kann vielmehr gerade auf die Nachhaltigkeit der Liquiditätskrise hindeuten (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2007 - IX ZR 93/06 -, Rn. 21, juris).
  • BGH, 10.01.2013 - IX ZR 13/12

    "Göttinger Gruppe"

    Auszug aus LG Köln, 31.01.2017 - 5 O 425/14
    Einem Schuldner, der weiß, dass er nicht alle seine Gläubiger befriedigen kann, und der Forderungen eines einzelnen Gläubigers vorwiegend deshalb erfüllt, um diesen von der Stellung des Insolvenzantrags abzuhalten, kommt es nicht in erster Linie auf die Erfüllung seiner gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten, sondern auf die Bevorzugung dieses einzelnen Gläubigers an; damit nimmt er die Benachteiligung der Gläubiger im Allgemeinen in Kauf (BGH, Urteil vom 10. Januar 2013 - IX ZR 13/12 -, Rn. 15, juris).
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