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   OLG München, 06.12.2016 - 5 OLG 15 Ss 543/16   

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https://dejure.org/2016,60798
OLG München, 06.12.2016 - 5 OLG 15 Ss 543/16 (https://dejure.org/2016,60798)
OLG München, Entscheidung vom 06.12.2016 - 5 OLG 15 Ss 543/16 (https://dejure.org/2016,60798)
OLG München, Entscheidung vom 06. Dezember 2016 - 5 OLG 15 Ss 543/16 (https://dejure.org/2016,60798)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Erfolgreiche Revision des Angeklagten wegen rechtsfehlerhafter Annahme einer nicht ausreichenden Vertretungsvollmacht

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.09.1956 - 4 StR 287/56

    Vertretung des nicht anwesenden Angeklagten durch einen mit schriftlicher

    Auszug aus OLG München, 06.12.2016 - 5 OLG 15 Ss 543/16
    Der BGH hat hierzu im Beschluss vom 20. September 1956, 4 StR 287/56 (BGHSt 9, 356, 358) geäußert, dass auch der mit Vertretungsvollmacht versehene Verteidiger gem. § 302 Abs. 2 StPO zur Zurücknahme eines Rechtsmittels noch einer besonderen Ermächtigung bedürfe.
  • BGH, 11.04.1979 - 2 StR 306/78

    Entscheidung durch BGH bei Abweichung von obergerichtlicher Rechtsprechung -

    Auszug aus OLG München, 06.12.2016 - 5 OLG 15 Ss 543/16
    In tatsächlicher Hinsicht ist das Revisionsgericht dabei auch im vorliegenden Fall an die Feststellungen des angefochtenen Urteils gebunden; es darf sie weder im Wege des Freibeweises nachprüfen noch ergänzen (vgl. zur Frage der genügenden Entschuldigung: BGHSt 28, 384, 387).
  • OLG München, 08.09.2005 - 5St RR 66/05

    Vertrauensschutz bei sehr kurzfristigem Verlegungsantrag des Angeklagten

    Auszug aus OLG München, 06.12.2016 - 5 OLG 15 Ss 543/16
    a) Zur formgerechten Begründung einer Verfahrensrüge gegen ein Verwerfungsurteil bzw. ein die Verwerfung bestätigendes Berufungsurteil wegen des Ausbleibens des Angeklagten reicht es grundsätzlich aus, wenn die Revision unter Angabe bestimmter Tatsachen ausführt, das Gericht habe den Rechtsbegriff der genügenden Entschuldigung verkannt (OLG München NStZ-RR 2006, 20).
  • KG, 01.03.2018 - 121 Ss 15/18

    Strafverfahren: Anforderungen an eine schriftliche Vollmacht zur Vertretung des

    Angesichts dieser weitreichenden Folgen ist erforderlich, dass sich die Vollmacht ausdrücklich auch auf die Abwesenheitsverhandlung in der Berufungshauptverhandlung bezieht (vgl. bereits Senat, Beschlüsse vom 12. Dezember 2017 - [5] 121 Ss 171/17 [82/17] - und 8. November 2016 - [5] 161 Ss 186/16 [53/16] - OLG Hamm, Beschluss vom 24. November 2016 - 5 RVs 82/16 - juris Rdn. 28 ff.; so auch Eschelbach in BeckOK StPO, 28. Ed. 1.1.2018, § 329 Rdn. 32; Halbritter in Dölling/Duttge/König/Rössner, Gesamtes Strafrecht 4. Aufl., § 329 StPO Rdn. 7; ebenso bereits zu der vor dem 25. Juli 2015 geltenden Fassung des § 329 StPO KG, Beschluss vom 16. September 2015 - [2] 121 Ss 141/15 [51/15] - NStZ 2016, 234 mit zustimmender Anmerkung Mosbacher und Beschluss vom 16. Mai 2014 - [4] 161 Ss 71/14 [106/14] - juris Rdn. 16; a.A.: OLG Oldenburg a.a.O; offen gelassen in KG, Beschluss vom 23. November 2017 - [4] 161 Ss 158/17 [213/17] - juris Rdn. 3 f.; OLG München, Beschluss vom 6. Dezember 2016 - 5 OLG 15 Ss 543/16 - juris Rdn. 14).
  • BayObLG, 21.12.2023 - 202 ObOWi 1264/23

    Voraussetzungen für Annahme ausdrücklicher Ermächtigung des Verteidigers zur

    Zudem setzt sich diese Ansicht über den eindeutigen Gesetzeswortlaut hinweg, ignoriert den Zweck, den diese Vorschrift verfolgt, und steht auch im Widerspruch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 20.09.1956 - 4 StR 287/56 = BGHSt 9, 356 = NJW 1956, 1727 = BeckRS 1956, 104561; ebenso: OLG München, Beschluss vom 06.12.2016 - 5 OLG 15 Ss 543/16 bei juris = BeckRS 2016, 120867).
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