Rechtsprechung
   BSG, 15.05.1991 - 5 RJ 92/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1949
BSG, 15.05.1991 - 5 RJ 92/89 (https://dejure.org/1991,1949)
BSG, Entscheidung vom 15.05.1991 - 5 RJ 92/89 (https://dejure.org/1991,1949)
BSG, Entscheidung vom 15. Mai 1991 - 5 RJ 92/89 (https://dejure.org/1991,1949)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,1949) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berufsunfähigkeit - Muttersprache - Sprachkenntnisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zumutbare Verweisungstätigkeit, fehlende Sprachkenntnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 68, 288
  • NZA 1991, 959
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus BSG, 15.05.1991 - 5 RJ 92/89
    Dies gilt für die Rechtspr des BSG zur Verschlossenheit des Arbeitsmarktes bei nur noch zeitlich eingeschränktem Leistungsvermögen (vgl BSGE 43, 75 = SozR 2200 § 1246 Nr. 75).
  • EuGH, 07.06.1988 - 20/85

    Roviello / Landesversicherungsanstalt Schwaben

    Auszug aus BSG, 15.05.1991 - 5 RJ 92/89
    Diese Entscheidung erging als Abschluß eines Verfahrens, in welchem der Gerichtshof d. Europäischen Gemeinschaften (EuGH) mit Urteil vom 7. Juni 1988 - 20/85 (SozR 6050 Anh VI Nr. 4) die dem widersprechende Vorschrift im Anh zur EWGV 1408/71 für unwirksam erklärt hatte.
  • BSG, 23.04.1980 - 4 RJ 29/79

    Ausländischer Versicherter - Facharbeiter - Beherrschung der deutschen Sprache -

    Auszug aus BSG, 15.05.1991 - 5 RJ 92/89
    Das BSG hat bereits mit Urteil vom 23. April 1980 (SozR 2200 § 1246 Nr. 61) entschieden, daß ein ausländischer Versicherter sich nicht auf die ungenügende Beherrschung der deutschen Sprache berufen kann, sofern der vergleichbare deutsche Versicherte die erforderlichen Sprachkenntnisse besitzt.
  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl Senatsurteil vom 15.5.1991 - 5 RJ 92/89 - BSGE 68, 288 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 11) müssten unzureichende Deutschkenntnisse bei der Beurteilung der Erwerbsfähigkeit außer Acht bleiben, weil dem Rentenversicherungsträger sonst ein von der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erfasstes Risiko aufgebürdet werde.

    Die Leistungsminderung muss wesentlich (Theorie der wesentlichen Bedingung, vgl BSGE 96, 291, 293 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 7 RdNr 15) auf einer Krankheit oder Behinderung (den versicherten Risiken) beruhen und nicht auf sonstigen Umständen wie Lebensalter, fehlenden Sprachkenntnissen (Senatsurteil vom 15.5.1991 - 5 RJ 92/89 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 11 S 38 f; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 9 S 34 f; SozR 2200 § 1246 Nr. 61) oder Arbeitsentwöhnung (BSGE 7, 66) .

  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Berufsunfähigkeit -

    Bereits im zurückverweisenden Urteil vom 19. August 1997 (13 RJ 25/95, veröffentlicht in JURIS, einer Parallelentscheidung zum Leiturteil von demselben Tag, aaO) hat der 13. Senat des BSG dem LSG aufgegeben zu prüfen, ob neben weiteren Einschränkungen die unzureichende Fähigkeit des Lesens und Schreibens, soweit diese nicht auf der mangelhaften Beherrschung der deutschen Sprache beruht (Hinweis auf das Senatsurteil vom 15. Mai 1991 - 5 RJ 92/89 - BSGE 68, 288 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 11), zusammen mit anderen Leistungseinschränkungen den Zugang des damaligen Klägers über das übliche Maß hinaus erschwert und deshalb eine dem Leistungsvermögen entsprechende Tätigkeit konkret benannt werden muss.

    Zutreffend hat der 13. Senat auch keinen Widerspruch zum Senatsurteil vom 15. Mai 1991 (5 RJ 92/89 - BSGE 68, 288, 289 f = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 11) gesehen.

  • LSG Bayern, 11.07.2012 - L 13 R 195/11

    Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erwerbsminderungsrente.

    Es kommt daher weder darauf an, dass die Klägerin nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt - worauf sich ein Versicherter zur Begründung eines Anspruchs auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit im übrigen ohnehin nicht berufen kann (BSG, Urteil vom 15. Mai 1991, Az. 5 RJ 92/89) - noch dass sie Analphabetin ist (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 6. März 2009, L 5 R 280/06, in juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht