Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 01.04.1999 - 5 S 335/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Genehmigung eines Straußengeheges
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 13.01.1999 - 8 K 2623/98
- VGH Baden-Württemberg, 01.04.1999 - 5 S 335/99
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Hessen, 29.11.1995 - 3 TG 3273/95
Sofortige Vollziehung eines Nutzungsverbotes im Falle eines formell illegalen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.04.1999 - 5 S 335/99
Daß Strauße Tiere einer wildlebenden Art sind, d.h. bei uns oder anderswo - vielleicht auf begrenztem Raum - in Freiheit vorkommen, ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 29.11.1995, NVwZ-RR 1996, 432).Allein die danach gegebene formelle Illegalität des vom Antragsteller errichteten und unterhaltenen Straußengeheges, womit ein Ordnungswidrigkeitentatbestand nach § 64 Abs. 2 Nr. 16 NatSchG erfüllt ist, rechtfertigt schon das behördliche Einschreiten (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 29.11.1995, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 01.07.1997 - 5 S 1079/97
Zulassung der Beschwerde: Zulassungsgrund der besonderen Schwierigkeit im …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.04.1999 - 5 S 335/99
Im übrigen kann der Zulassungsgrund der besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO regelmäßig nicht damit begründet werden, daß solche besonderen Schwierigkeiten sich bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts stellen (vgl. Senatsbeschl. v. 01.07.1997 - 5 S 1079/97).
- BVerwG, 09.12.2004 - 3 C 7.04
Tierschutz; landwirtschaftliche Nutztiere; Pelztiere; Nerze; Erlaubnispflicht; …
Der im Baurecht im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 GG geltende Grundsatz, dass der Erlass einer Abrissverfügung neben der formellen Illegalität auch die materielle Baurechtswidrigkeit voraussetzt, ist demnach auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar (vgl. für Straußengehege auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. April 1999 - 5 S 335/99 -, RdL 1999, S. 159; Hess. VGH, Beschluss vom 29. November 1995 - 3 TG 3273/95 -, NVwZ-RR 1996, 432). - VG Minden, 28.11.2002 - 2 K 2695/01
Nerzfarmbetreiberin benötigt keine gesonderte tierschutzrechtliche Erlaubnis
Die Bezugnahme des Beklagten auf die Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 1. April 1999 - 5 S 335/99 -, RdL 1999, S. 159) geht am Kern der Auseinandersetzung vorbei, weil sich die zitierte Entscheidung mit der Genehmigung eines Straußengeheges aus naturschutzrechtlicher Sicht befasst.