Rechtsprechung
LG Mönchengladbach, 26.05.2015 - 5 S 82/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Mietwagenkosten, Unfallersatztarif, Fraunhofer, Schwacke
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Mietwagenkosten, Unfallersatztarif, Fraunhofer, Schwacke
- verkehrslexikon.de
Schätzung der Mietwagenkosten nach dem Fraunhofer-Marktpreisspiegel
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schätzung der Höhe der ersatzfähigen Mietwagenkosten unter Zugrundelegung des "Fraunhofer-Marktpreisspiegels"
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- steinbeckundpartner.de (Kurzinformation)
Fraunhofer statt Schwacke - Kurswechsel des LG Mönchengladbach
Verfahrensgang
- AG Mönchengladbach, 29.10.2014 - 36 C 219/14
- LG Mönchengladbach, 26.05.2015 - 5 S 82/14
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 06.03.2007 - VI ZR 36/06
Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten; Erstattung eines Unfallersatztarifs bei …
Auszug aus LG Mönchengladbach, 26.05.2015 - 5 S 82/14
Der Geschädigte muss insbesondere vortragen, inwiefern es ihm nicht zumutbar möglich war, den Mietwagen vorzufinanzieren bzw. eine Kaution zu stellen ( vgl. BGH, Urteil v. 06.03.2007, VI ZR 36/06, NJW 2007, 1676 ).Den Geschädigten trifft insofern - selbst dann, wenn man die Frage der Vorfinanzierung durch den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderung und nicht dem der Schadenshöhe betrachtet ( vgl. dazu BGH NJW 2013, 1870 ) - zumindest eine sekundäre Darlegungslast im Hinblick auf seine wirtschaftlichen Verhältnisse ( vgl. BGH NJW 2007, 1676; Kammer Az. 5 S 45/13 ).
- BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09
Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete …
Auszug aus LG Mönchengladbach, 26.05.2015 - 5 S 82/14
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs obliegt es im Rahmen der Frage eines Aufschlags auf den Normaltarif dem Geschädigten, dazu vorzutragen, inwiefern ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt kein wesentlich günstigerer (Normal-)Tarif zugänglich war ( BGH, Urteil v. 12.04.2011, VI ZR 300/09, NJW 2011, 1947 m.w.N .).Gleichwohl können in geeigneten Fällen Listen oder Tabellen bei der Schadensschätzung Verwendung finden ( BGH, Urteil v. 12.4. 2011 - VI ZR 300/09, abgedr. in NJW 2011, 1947 ).
- OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 1 U 42/14
Frauenhofer-Marktpreisspiegel vorzugswürdige Schätzungsgrundlage zur …
Auszug aus LG Mönchengladbach, 26.05.2015 - 5 S 82/14
Über die erforderlichen Kosten hinausgehende bei gebotener wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht erforderliche Mietwagenkosten kann der Geschädigte aus dem Blickwinkel der subjektiven Schadensbetrachtung nur dann ersetzt verlangen, wenn er darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt kein wesentlich günstiger (Normal-) Tarif zugänglich war ( BGH, Urteil vom 18.12.2012, Az. VI ZR 316/11, OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2015, Az. 1 U 42/14 ).
- BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11
Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung …
Auszug aus LG Mönchengladbach, 26.05.2015 - 5 S 82/14
Den Geschädigten trifft insofern - selbst dann, wenn man die Frage der Vorfinanzierung durch den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderung und nicht dem der Schadenshöhe betrachtet ( vgl. dazu BGH NJW 2013, 1870 ) - zumindest eine sekundäre Darlegungslast im Hinblick auf seine wirtschaftlichen Verhältnisse ( vgl. BGH NJW 2007, 1676; Kammer Az. 5 S 45/13 ). - LG Braunschweig, 21.12.2011 - 4 S 312/08
Auszug aus LG Mönchengladbach, 26.05.2015 - 5 S 82/14
Die Seriosität der Forschungsergebnisse des Fraunhofer Instituts wird aufgrund der Beauftragung durch die Versicherungswirtschaft demnach nicht in Frage gestellt (vgl. LG Braunschweig, Urteil vom 21.12.2011 - 4 S 312/08, abgedr. in NZV 2012, 244). - BGH, 18.12.2012 - VI ZR 316/11
Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Zu- oder Abschläge auf den Normalpreis bei …
Auszug aus LG Mönchengladbach, 26.05.2015 - 5 S 82/14
Über die erforderlichen Kosten hinausgehende bei gebotener wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht erforderliche Mietwagenkosten kann der Geschädigte aus dem Blickwinkel der subjektiven Schadensbetrachtung nur dann ersetzt verlangen, wenn er darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt kein wesentlich günstiger (Normal-) Tarif zugänglich war ( BGH, Urteil vom 18.12.2012, Az. VI ZR 316/11, OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2015, Az. 1 U 42/14 ). - LG Leipzig, 20.09.2013 - 5 S 45/13
Auszug aus LG Mönchengladbach, 26.05.2015 - 5 S 82/14
Den Geschädigten trifft insofern - selbst dann, wenn man die Frage der Vorfinanzierung durch den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderung und nicht dem der Schadenshöhe betrachtet ( vgl. dazu BGH NJW 2013, 1870 ) - zumindest eine sekundäre Darlegungslast im Hinblick auf seine wirtschaftlichen Verhältnisse ( vgl. BGH NJW 2007, 1676; Kammer Az. 5 S 45/13 ).
- LG Saarbrücken, 01.03.2019 - 13 S 132/18
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung ersatzfähiger Mietwagenkosten auf der …
Mittlerweile ist jedoch eine jeweils an die Jahreszeit angepasste Bereifung, mithin auch eine Ausstattung mit Winterreifen, von den seitens des Fraunhofer Instituts ermittelten Preisen mitumfasst (vgl. das insoweit geänderte Vorwort auf S. 3 rechte Spalte Spiegelstrich 9, Marktpreisspiegel Mietwagen Deutschland 2017; ebenso LG Mönchengladbach, Urteil vom 26.05.2015 - 5 S 82/14, juris;… Freymann/Rüßmann in: Freymann/Wellner, jurisPK-StrVerkR, 1. Aufl., § 249 BGB Rn. 202), weshalb eine Ersatzfähigkeit nicht anzuerkennen ist. - AG Mönchengladbach-Rheydt, 13.10.2015 - 15 C 464/14 Das Gericht folgt insofern der Rechtsprechung des zuständigen Berufungsgerichts (Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 26.05.2015, Az. 5 S 82/14 - BeckRS 2015, 12239) und ist der Ansicht, dass der Fraunhofer-Marktpreisspiegel die im Bezirk des Landgerichts Mönchengladbach zu zahlenden Mietwagenkosten realistisch abbildet.