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   LAG Schleswig-Holstein, 01.09.2009 - 5 Sa 112/09   

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https://dejure.org/2009,12686
LAG Schleswig-Holstein, 01.09.2009 - 5 Sa 112/09 (https://dejure.org/2009,12686)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01.09.2009 - 5 Sa 112/09 (https://dejure.org/2009,12686)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01. September 2009 - 5 Sa 112/09 (https://dejure.org/2009,12686)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Kündigung, außerordentlich, Umdeutung in fristgemäße Kündigung, verhaltensbedingt, Vollstreckungsmaßnahmen, Vermeidung, Prozessbeschäftigung, Prozessarbeitsverhältnis, Arbeitsverweigerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksame Kündigung wegen Arbeitsverweigerung bei vertragswidriger Bestimmung des Arbeitsortes; Anforderungen ein ein vertraglichen Prozessarbeitsverhältnis

  • Judicialis

    BGB § 140; ; BGB § 626 Abs. 1; ; KSchG § 1 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 140; BGB § 626 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 2 S. 1
    Unwirksame Kündigung wegen Arbeitsverweigerung bei vertragswidriger Bestimmung des Arbeitsortes; Anforderungen ein ein vertraglichen Prozessarbeitsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.11.2008 - 5 Sa 292/08

    Kündigung, personenbedingt, Eignungsmangel, Führungseigenschaft, fehlende,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.09.2009 - 5 Sa 112/09
    In einem Vorprozess (ArbG K. 2 Ca 165 b/08 = LAG Schleswig-Holstein 5 Sa 292/08) stritten die Parteien über die Rechtswirksamkeit einer personenbedingten ordentlichen Kündigung vom 10.01.2008 zum 31.03.2008 wegen behaupteter Eignungsmängel des Klägers.

    Die Beklagte hat mithin auch die im Vorprozess (5 Sa 292/08) strittigen Kündigungsgründe (fehlende Eignung des Klägers für arbeitsvertraglich vereinbarte Position) aufrecht erhalten und sich neben dem eigentlichen im vorliegenden Verfahren strittigen Kündigungsgrund (Arbeitsverweigerung) zudem auf die Unzumutbarkeit der Beschäftigung in K. wegen "atmosphärischer Störungen" berufen.

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 200/06

    Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingten Kündigung wegen privater

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.09.2009 - 5 Sa 112/09
    Die vergangene Pflichtverletzung muss sich deshalb noch in der Zukunft belastend auswirken (BAG Urt. v. 31.05.2007 - 2 AZR 200/06 -, AP Nr. 57 zu § 1 KSchG 1969 ,Verhaltensbedingte Kündigung').
  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 818/06

    Anforderungen an eine Kündigungsschutzklage - verhaltensbedingte Kündigung und

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.09.2009 - 5 Sa 112/09
    a) Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers i. S. v. § 1 Abs. 2 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht - in der Regel schuldhaft - erheblich verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, die zumutbare Möglichkeit einer anderen Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint (BAG Urt. v. 13.12.2007 - 2 AZR 818/06 -, AP Nr. 64 zu § 4 KSchG 1969 m. w. Rspr.-Nachw.).
  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 310/00

    Umdeutung einer unwirksamen außerordentlichen Kündigungserklärung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.09.2009 - 5 Sa 112/09
    Die Umdeutung einer unwirksamen außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche Kündigung setzt hiernach voraus, dass eine ordentliche Kündigung dem mutmaßlichen Willen des Kündigenden entspricht und dass dieser Wille dem Kündigungsempfänger im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung erkennbar geworden ist (BAG Urt. v. 15.11.2001 - 2 AZR 310/00 -, AP 13 zu § 140 BGB; KR-Friedrich, 8. Aufl., Rn. 76 zu § 13 KSchG; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 12. Aufl. § 123 Rn. 77).
  • BAG, 13.07.2005 - 5 AZR 578/04

    Annahmeverzug - Arbeitswille

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.09.2009 - 5 Sa 112/09
    In einem solchen Fall würde der Arbeitnehmer faktisch einem Vertragszwang unterworfen, weil er sich auf eine Vertragsänderung einlassen müsste, um seinen Vergütungsanspruch nicht zu verlieren, selbst wenn er den Kündigungsschutzprozess gewinnen würde und somit feststünde, dass sein bisheriges Arbeitsverhältnis unverändert und ununterbrochen fortbesteht (BAG Urt. v. 14.11.1985 - 2 AZR 98/84 -, AP Nr. 39 zu § 615 BGB; BAG Urt. v. 13.07.2005 - 5 AZR 578/04 -, AP Nr. 112 zu § 615 BGB).
  • BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 98/84

    Annahmeverzug des Arbeitgebers im Anschluß an eine von ihm ausgesprochene

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.09.2009 - 5 Sa 112/09
    In einem solchen Fall würde der Arbeitnehmer faktisch einem Vertragszwang unterworfen, weil er sich auf eine Vertragsänderung einlassen müsste, um seinen Vergütungsanspruch nicht zu verlieren, selbst wenn er den Kündigungsschutzprozess gewinnen würde und somit feststünde, dass sein bisheriges Arbeitsverhältnis unverändert und ununterbrochen fortbesteht (BAG Urt. v. 14.11.1985 - 2 AZR 98/84 -, AP Nr. 39 zu § 615 BGB; BAG Urt. v. 13.07.2005 - 5 AZR 578/04 -, AP Nr. 112 zu § 615 BGB).
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