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   LAG Schleswig-Holstein, 22.06.2004 - 5 Sa 128/04   

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https://dejure.org/2004,6118
LAG Schleswig-Holstein, 22.06.2004 - 5 Sa 128/04 (https://dejure.org/2004,6118)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.06.2004 - 5 Sa 128/04 (https://dejure.org/2004,6118)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. Juni 2004 - 5 Sa 128/04 (https://dejure.org/2004,6118)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Befristung, Unwirksamkeit, Lebensalter, EU-Richtlinien, Abweisung, Rechtsgrundsatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die wirksame Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Zulässigkeit des Erreichens einer bestimmten Altersgrenze als unbegrenzt zulässiger Befristungsgrund ; Vereinbarkeit des § 14 Abs. 3 S. 4 Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) mit der ...

  • Judicialis

    TzBfG § 14 Abs. 3 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 14 Abs. 3 Satz 4
    Befristete Arbeitsverträge und europäisches Recht - keine unmittelbare Geltung der EU-Befristungs-Richtlinie

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 40
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • ArbG München, 26.02.2004 - 26 Ca 14314/03

    Ein Stück aus dem Tollhaus: Altersbefristung und der EuGH

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.06.2004 - 5 Sa 128/04
    Das Arbeitsgericht München hat die strittige Rechtsfrage mit Beschluss vom 26.02.2004, Az.: 26 Ca 14314/03, dem Europäischen Gerichtshof im Wege eines Vorabentscheidungsverfahrens zur Entscheidung vorgelegt.

    Die Rechtssache hat angesichts der Schlussanträge des Generalanwalts des EugH vom 06.05.2003 und vom 27.04.2004 in der Rechtssache Pfeiffer u. a. (Az.: C-397/01 bis C-403/01) sowie dem vom Arbeitsgericht München eingeleiteten Vorabentscheidungsverfahren (Beschl. v. 26.02.2004, Az.: 26 Ca 14314/03) rechtsgrundsätzliche Bedeutung, sodass die Revision gemäß § 72 Abs. 2 Ziff. 1 ArbGG zuzulassen war.

  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.06.2004 - 5 Sa 128/04
    Die Rechtssache hat angesichts der Schlussanträge des Generalanwalts des EugH vom 06.05.2003 und vom 27.04.2004 in der Rechtssache Pfeiffer u. a. (Az.: C-397/01 bis C-403/01) sowie dem vom Arbeitsgericht München eingeleiteten Vorabentscheidungsverfahren (Beschl. v. 26.02.2004, Az.: 26 Ca 14314/03) rechtsgrundsätzliche Bedeutung, sodass die Revision gemäß § 72 Abs. 2 Ziff. 1 ArbGG zuzulassen war.
  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 2/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.06.2004 - 5 Sa 128/04
    Fehlt es aber - wie stets im Verhältnis privater Personen - an den Voraussetzungen für eine unmittelbare Wirkung der Bestimmung einer Richtlinie, kommt ein Anwendungsvorrang dieser Vorschrift und die damit verbundene Unanwendbarkeit der entgegenstehenden nationalen Vorschriften nicht in Betracht (BAG, Beschluss vom 18.02.2003 - 1 ABR 2/02 -, AP NR. 12 zu § 611 BGB Arbeitsbereitschaft).
  • BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 739/00

    Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.06.2004 - 5 Sa 128/04
    Das arbeitsmarktpolitische Ziel der Verbesserung der Einstellungschancen älterer Arbeitnehmer sei als materieller Sachgrund anzuerkennen (Preis/Gotthardt, DB 2000, 2072; Thüsing/Lambrich BB 2002, 832).
  • EuGH, 14.07.1994 - C-91/92

    Faccini Dori / Recreb

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.06.2004 - 5 Sa 128/04
    Dies folgt daraus, dass die Zuerkennung einer unmittelbaren Wirkung auch im Verhältnis zwischen Privatrechtssubjekten ("horizontale Wirkung") die Kompetenzordnung des EG-Vertrages zu Lasten der Mitgliedsstaaten verschieben würde, die insoweit nicht auf die Ausübung ihrer souveränen Rechte zugunsten der Gemeinschaftsorgane verzichtet haben (EuGH, Urteil vom 14.07.1994 - C-91/92 - [Faccini Dori], Slg. 1994 I-3225, 3347).
  • EuGH, 26.02.1981 - 148/79

    Korter / Rat

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.06.2004 - 5 Sa 128/04
    b) Zum einen setzt die unmittelbare Anwendbarkeit einer Vorschrift aus einer Richtlinie voraus, dass diese eine inhaltlich hinreichend bestimmte und unbedingte Regelung enthält (grundlegend EuGH, Urteil vom 05.04.1979 - Rs. 148/79 - [Ratti] Slg. 1979, 1929).
  • BAG, 26.04.2006 - 7 AZR 500/04

    Befristung - Altersdiskriminierung - Unanwendbarkeitsausspruch

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 22. Juni 2004 - 5 Sa 128/04 - aufgehoben.
  • LAG Niedersachsen, 15.06.2005 - 2 Sa 1997/04

    Auswirkung der "Junk-Entscheidung" des EuGH vom 27.01.2005 auf

    Soweit es um das Verhältnis zweier Privatrechtssubjekte geht, lehnt der Europäische Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung eine unmittelbare Anwendung ab (keine horizontale mittelbare Wirkung; BAG aaO unter Hinweis auf die Rechtsprechung des EuGH; vgl. auch LAG Schleswig-Holstein, 22. Juni 2004, 5 Sa 128/04 in NZA RR 205, 40).
  • OLG Hamm, 01.09.2011 - 4 U 41/11

    Zum unlauteren Wettbewerbsverhalten von Anwälten durch Abmahnung wegen Gebrauchs

    Im Gegensatz zu verschiedenen Bestimmungen des Primärrechts und den Regelungen durch EG-Verordnungen kommt Richtlinien grundsätzlich keine unmittelbare Wirkung zu, da sie sich nach Art. 249 Abs. 3 EG an die Mitgliedstaaten richten und diese verpflichten, die betreffenden Vorgaben in nationales Recht umzusetzen (LAG Schleswig Holstein, Urt. v. 22.06.2004, Az.: 5 Sa 128/04).
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