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   LAG Niedersachsen, 22.12.2004 - 5 Sa 1386/03   

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LAG Niedersachsen, 22.12.2004 - 5 Sa 1386/03 (https://dejure.org/2004,8114)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.12.2004 - 5 Sa 1386/03 (https://dejure.org/2004,8114)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Dezember 2004 - 5 Sa 1386/03 (https://dejure.org/2004,8114)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Eingruppierung eines Deponieleiters

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 3 Abs. 1 GG; Anlage 1a zum BAT-VKA; § 22 Abs. 1 BAT-VKA; § 22 Abs. 2 Unterabs. 5 BAT-VKA; § 70 BAT-VKA
    Tarifgerechte Eingruppierung des Leiters einer Mülldeponie nach dem Bundesangestellten-Tarifvertrag (BAT); Anwendbarkeit des BAT trotz arbeitsvertraglich vereinbarter Geltung eines anderen Tarifvertrags; Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz als ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tarifgerechte Eingruppierung des Leiters einer Mülldeponie nach dem Bundesangestellten-Tarifvertrag (BAT); Anwendbarkeit des BAT trotz arbeitsvertraglich vereinbarter Geltung eines anderen Tarifvertrags; Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz als ...

  • Judicialis

    DepV § 4; ; BAT-VKA § 22 Abs. 1; ; BAT-VKA § 22 Abs. 2; ; BAT-VKA § 70

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT -VKA § 22 Abs. 1 § 22 Abs. 2
    Eingruppierung des Leiters einer Mülldeponie

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 19.04.1989 - 4 AZR 39/89

    Eingruppierung: technische Angestellte als Meister

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.12.2004 - 5 Sa 1386/03
    Durch die Charakterisierung der "technischen Angestellten mit besonderen Aufgaben" in dem Meistervertrag bringen die Tarifvertragsparteien vielmehr zum Ausdruck, dass die Tätigkeiten ihrer Art und ihrem Charakter nach denen herausgehobener Meister mit gewichtigen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen entsprechen und die sich demgemäß auch wegen der mit ihrer Ausführung verbundenen Verantwortung aus den in der Vergütungsgruppe V b BAT- VKA geregelten Tätigkeiten deutlich wahrnehmbar herausheben müssen (BAG 05.11.1986 - 4 AZR 640/85 - AP Nr. 128 zu §§ 22, 23 BAT 1975; 19.04.1989 -4 AZR 39/89 - ZTR 1989, 398; 01.08.2001 - 4 AZR 302/00 - AP Nr. 282 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Das Maß der hiermit verbundenen zusätzlichen Verantwortung bringen die Tarifvertragsparteien durch den Bezug auf eine "Gruppe von Handwerkern ... (Vergütungsgruppe VII Fallgruppe 2) bzw. eine größere Gruppe" von Handwerkern (Vergütungsgruppe VI b Fallgruppe 2) oder die Beaufsichtigung "großer Arbeitsstätten" (Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 3) zum Ausdruck, wobei dieses Merkmal nach der Größe der Arbeitsstätte und Zahl der dort beschäftigten Arbeitnehmer, der Größe der technisch-maschinellen Ausstattung oder auch aus besonderen betriebsorganisatorischen Gründen erfüllt sein kann (BAG 19.04.1989 - 4 AZR 39/89 - AP Nr. 146 zu §§ 22, 23 BAT 1975; 10.10.1984 - 4 AZR 411/82 - und 23.01.1985 - 4 AZR 376/83 sowie LAG Rheinland-Pfalz 12.11.1996 - 6 Sa 700/96 EzBAT §§ 22, 23 BAT J 5b Nr. 6).

  • BAG, 16.10.1985 - 4 AZR 149/84

    Eingruppierung: Sicherheitsmeister und Betriebsschutzbeauftragter vei der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.12.2004 - 5 Sa 1386/03
    Dazu setzt der Tarifvertrag einen Facharbeiter voraus, der aus einem industriellen Ausbildungsberuf hervorgegangen ist und die Industriemeisterprüfung vor der IHK bestanden hat (BAG 16.10.1985 - 4 AZR 149/84 - AP Nr. 108 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 10.10.1984 - 4 AZR 411/82

    Eingruppierung: Küchenlehrmeister bei der Bundeswehr

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.12.2004 - 5 Sa 1386/03
    Das Maß der hiermit verbundenen zusätzlichen Verantwortung bringen die Tarifvertragsparteien durch den Bezug auf eine "Gruppe von Handwerkern ... (Vergütungsgruppe VII Fallgruppe 2) bzw. eine größere Gruppe" von Handwerkern (Vergütungsgruppe VI b Fallgruppe 2) oder die Beaufsichtigung "großer Arbeitsstätten" (Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 3) zum Ausdruck, wobei dieses Merkmal nach der Größe der Arbeitsstätte und Zahl der dort beschäftigten Arbeitnehmer, der Größe der technisch-maschinellen Ausstattung oder auch aus besonderen betriebsorganisatorischen Gründen erfüllt sein kann (BAG 19.04.1989 - 4 AZR 39/89 - AP Nr. 146 zu §§ 22, 23 BAT 1975; 10.10.1984 - 4 AZR 411/82 - und 23.01.1985 - 4 AZR 376/83 sowie LAG Rheinland-Pfalz 12.11.1996 - 6 Sa 700/96 EzBAT §§ 22, 23 BAT J 5b Nr. 6).
  • BAG, 29.01.1992 - 4 AZR 217/91

    Eingruppierung eines Erziehers in psychiatrischem Krankenhaus - Tätigkeitsmerkmal

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.12.2004 - 5 Sa 1386/03
    Andererseits kann eine Gruppe nach Auffassung des BAG nach der allgemeinen Wortbedeutung bereits aus 2 Personen bestehen (Urteile vom 09.04.1986 - 4 AZR 125/85 - und vom 29.01.1992 - 4 AZR 219/91 - ZTR 1992, 200).
  • BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 547/83

    Eingruppierung: Küchenmeister mit Aufsicht über Küchenhelfer als "sonstige

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.12.2004 - 5 Sa 1386/03
    Das BAG hat dagegen 27 unterstellte Mitarbeiter (darunter 2 Köche und 2 Küchenmeister) als größere Gruppe angesehen (Urteil vom 23.01.1985 - 4 AZR 547/83 - AP Nr. 100 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.11.1996 - 6 Sa 700/96
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.12.2004 - 5 Sa 1386/03
    Das Maß der hiermit verbundenen zusätzlichen Verantwortung bringen die Tarifvertragsparteien durch den Bezug auf eine "Gruppe von Handwerkern ... (Vergütungsgruppe VII Fallgruppe 2) bzw. eine größere Gruppe" von Handwerkern (Vergütungsgruppe VI b Fallgruppe 2) oder die Beaufsichtigung "großer Arbeitsstätten" (Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 3) zum Ausdruck, wobei dieses Merkmal nach der Größe der Arbeitsstätte und Zahl der dort beschäftigten Arbeitnehmer, der Größe der technisch-maschinellen Ausstattung oder auch aus besonderen betriebsorganisatorischen Gründen erfüllt sein kann (BAG 19.04.1989 - 4 AZR 39/89 - AP Nr. 146 zu §§ 22, 23 BAT 1975; 10.10.1984 - 4 AZR 411/82 - und 23.01.1985 - 4 AZR 376/83 sowie LAG Rheinland-Pfalz 12.11.1996 - 6 Sa 700/96 EzBAT §§ 22, 23 BAT J 5b Nr. 6).
  • BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 376/83

    Eingruppierung: Küchenmeister als Küchenleiter von Landespolizeischule

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.12.2004 - 5 Sa 1386/03
    Das Maß der hiermit verbundenen zusätzlichen Verantwortung bringen die Tarifvertragsparteien durch den Bezug auf eine "Gruppe von Handwerkern ... (Vergütungsgruppe VII Fallgruppe 2) bzw. eine größere Gruppe" von Handwerkern (Vergütungsgruppe VI b Fallgruppe 2) oder die Beaufsichtigung "großer Arbeitsstätten" (Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 3) zum Ausdruck, wobei dieses Merkmal nach der Größe der Arbeitsstätte und Zahl der dort beschäftigten Arbeitnehmer, der Größe der technisch-maschinellen Ausstattung oder auch aus besonderen betriebsorganisatorischen Gründen erfüllt sein kann (BAG 19.04.1989 - 4 AZR 39/89 - AP Nr. 146 zu §§ 22, 23 BAT 1975; 10.10.1984 - 4 AZR 411/82 - und 23.01.1985 - 4 AZR 376/83 sowie LAG Rheinland-Pfalz 12.11.1996 - 6 Sa 700/96 EzBAT §§ 22, 23 BAT J 5b Nr. 6).
  • BAG, 09.04.1986 - 4 AZR 125/85
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.12.2004 - 5 Sa 1386/03
    Andererseits kann eine Gruppe nach Auffassung des BAG nach der allgemeinen Wortbedeutung bereits aus 2 Personen bestehen (Urteile vom 09.04.1986 - 4 AZR 125/85 - und vom 29.01.1992 - 4 AZR 219/91 - ZTR 1992, 200).
  • LAG München, 30.05.1962 - 4 Sa 804/61
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.12.2004 - 5 Sa 1386/03
    Dem LAG Bayern genügte in einer älten Entscheidung (Urteil vom 30.05.1962 - 4 SA 804/61) eine Zahl von 5 Arbeitnehmern zur Annahme einer größeren Gruppe nicht (ebenso Clemens/Scheuring, S. 666 j IV. Ziff. 12 a. E.).
  • BAG, 05.11.1986 - 4 AZR 640/85

    Bindung eines in Rechtsform der Aktiengesellschaft tätigen kommunalen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.12.2004 - 5 Sa 1386/03
    Durch die Charakterisierung der "technischen Angestellten mit besonderen Aufgaben" in dem Meistervertrag bringen die Tarifvertragsparteien vielmehr zum Ausdruck, dass die Tätigkeiten ihrer Art und ihrem Charakter nach denen herausgehobener Meister mit gewichtigen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen entsprechen und die sich demgemäß auch wegen der mit ihrer Ausführung verbundenen Verantwortung aus den in der Vergütungsgruppe V b BAT- VKA geregelten Tätigkeiten deutlich wahrnehmbar herausheben müssen (BAG 05.11.1986 - 4 AZR 640/85 - AP Nr. 128 zu §§ 22, 23 BAT 1975; 19.04.1989 -4 AZR 39/89 - ZTR 1989, 398; 01.08.2001 - 4 AZR 302/00 - AP Nr. 282 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

  • BAG, 18.06.1975 - 4 AZR 398/74

    Eingruppierung: Einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit, Begriff der

  • BAG, 14.03.1984 - 4 AZR 14/82

    Eingruppierung als Handwerksmeister - Meisterprüfung - Entsprechende Tätigkeit

  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 302/00

    Eingruppierung eines Technischen Angestellten

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