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   LAG Niedersachsen, 22.08.2005 - 5 Sa 1594/03   

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https://dejure.org/2005,9114
LAG Niedersachsen, 22.08.2005 - 5 Sa 1594/03 (https://dejure.org/2005,9114)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.08.2005 - 5 Sa 1594/03 (https://dejure.org/2005,9114)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. August 2005 - 5 Sa 1594/03 (https://dejure.org/2005,9114)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Befristung eines Arbeitsvertrages bis zur Unterbringung eines Arbeitnehmers mit besonderem Bestandschutz - TV Begleitmaßnahmen Umgestaltung Bundeswehr

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 14 Abs. 4 TzBfG; § 3 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 TzBfG; § 14 Abs. 1 TzBfG
    Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers nach Fristablauf; Abhängigkeit der Wirksamkeit einer kalendermäßigen Befristung von der Vereinbarung eines Sachgrunds im Arbeitsvertrag; Geltung des Schriftformerfordernisses für den der Befristungsvereinbarung ...

  • IWW

    TzBfG § 3 Abs. 1 TzBfG § 14 Abs. 1 TV Begleitmaßnahmen Umgestaltung Bundeswehr § 3
    ETzBfG, TV Begleitmaßnahmen Umgestaltung Bundeswehr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers nach Fristablauf; Abhängigkeit der Wirksamkeit einer kalendermäßigen Befristung von der Vereinbarung eines Sachgrunds im Arbeitsvertrag; Geltung des Schriftformerfordernisses für den der Befristungsvereinbarung ...

  • Judicialis

    TzBfG § 3 Abs. 1; ; TzBfG § 14 Abs. 1; ; TV Begleitmaßnahmen Umgestaltung Bundeswehr § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristung eines Arbeitsvertrages bis zur Unterbringung eines Arbeitnehmers mit besonderem Bestandschutz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 23.06.2004 - 7 AZR 636/03

    Befristetes Probearbeitsverhältnis - Schriftform

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.08.2005 - 5 Sa 1594/03
    Dieser muss auch nicht Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung sein, sondern ist nur objektive Wirksamkeitsvoraussetzung für die Befristung (BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 636/03 - zVv., zu II 2 der Gründe; 13.10.2004 aaO, unter III. 1. a der Gründe).
  • BAG, 10.03.2004 - 7 AZR 402/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Mittelbare Vertretung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.08.2005 - 5 Sa 1594/03
    Hiergegen wandte sich der Kläger mit der am 19.12.2002 beim Arbeitsgericht eingegangenen Klage, die er im Hinblick auf das im Paralellrechtsstreit zwischenzeitlich ergangene Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10.03.2004 (- 7 AZR 402/03 - EzA TzBfG § 14 Nr. 9 = DB 2004, 1434) in der letzten mündlichen Verhandlung am 20.06.2005 mit Zustimmung der Beklagten zurückgenommen hat.
  • BAG, 06.11.1996 - 7 AZR 909/95

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einer schwangeren Arbeitnehmerin

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.08.2005 - 5 Sa 1594/03
    Dazu hat das Bundesarbeitsgericht in dem Urteil vom 13.10.2004 ausgeführt, dies gelte zu der bis zum 31.12.2000 geltenden Rechtslage jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber mit dem anderen, als Dauerbesetzung vorgesehenen Arbeitnehmer bereits vertraglich gebunden sei (BAG 13.10.2004 aaO unter III. 2. b aa der Gründe unter Hinweis auf BAG 06.11.1996 - 7 AZR 909/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 188 = EzA BGB § 620 Nr. 146).
  • LAG Niedersachsen, 22.08.2005 - 5 Sa 226/05

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers nach Fristablauf;

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.08.2005 - 5 Sa 1594/03
    Soweit die Sachbearbeiterin B... (vormals H... ) gegenüber der Wehrbereichsverwaltung am 17.04.2003 berichtet habe, es sei beabsichtigt, den Arbeitnehmer M... zum 01.07.2003 auf dem Dienstposten des Klägers unterzubringen und nicht auf dem des Klägers im Parallelverfahren B... (LAG Niedersachsen 5 Sa 226/05), handele es sich um einen bloßen Berichtsfehler, der durch die an diesem Tage verfassten Schreiben in beiden Rechtsstreiten verursacht sei.
  • BAG, 06.08.2003 - 7 AZR 33/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Wissenschaftlicher Assistent

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.08.2005 - 5 Sa 1594/03
    Die Wirksamkeit einer kalendermäßigen Befristung hängt nicht von der Vereinbarung des Sachgrunds im Arbeitsvertrag ab (BAG 06.08.2003 - 7 AZR 33/03 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 253 = EzA BGB 2002 Hochschulen Nr. 1, zu II 2 a der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 22.08.2005 - 5 Sa 226/05

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers nach Fristablauf;

    Während die Befristung des Arbeitsvertrages mit dem Kläger im Hinblick auf den Unterbringungsanspruch des Arbeiters M... gerechtfertigt wurde, sollte die Besetzung des Dienstpostens des Arbeiters N... (Kläger im Parallelverfahren LAG Niedersachsen 5 Sa 1594/03) ab dem 30.06.2003 mit dem Arbeiter F... besetzt werden.
  • ArbG Rostock, 26.02.2008 - 1 Ca 1790/07

    Unwirksamkeit einer Befristung wegen einer geplanten anderweitigen Besetzung des

    Nach der Rechtsprechung des BAG kann auch die für einen späteren Zeitpunkt geplante anderweitige Besetzung des Arbeitsplatzes die befristete Einstellung eines Arbeitnehmers bis zu diesem Zeitpunkt sachlich rechtfertigen (BAG, Urteil vom 13.10.2004 - 7 AZR 218/04- NZA 2005, 401; LAG Niedersachsen, Urteil vom 22.08.2005 - 5 Sa 1594/03 -).
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