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   LAG Schleswig-Holstein, 30.08.2005 - 5 Sa 161/05   

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LAG Schleswig-Holstein, 30.08.2005 - 5 Sa 161/05 (https://dejure.org/2005,10667)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30.08.2005 - 5 Sa 161/05 (https://dejure.org/2005,10667)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30. August 2005 - 5 Sa 161/05 (https://dejure.org/2005,10667)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Betriebsratstätigkeit, Umsetzung, Freistellung, Schichtdienst, Nachtzuschläge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stichwortartige Dokumentation der Betriebsratstätigkeit als Nachweis; Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat als betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeit

  • Judicialis

    BetrVG § 37 Abs. 2; ; BetrVG § 78 Satz 2; ; BetrVG § 138

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 37 Abs. 2 § 78 Satz 2 § 138
    Umsetzung statt Arbeitsfreistellung des Betriebsratsmitgliedes - Überprüfung als Vorfrage im Lohnprozess oder im Beschlussverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein genereller Anspruch auf Zahlung von Nachtarbeitszuschlägen im Fall der Umsetzung von Wechsel- in Tagschicht wegen Betriebsratsarbeit ? Rechtfertigung des Anspruchs nur bei Nachweis, dass eine ordnungsgemäße Wahrnehmung der Betriebsratsarbeit ohne Umsetzung nicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2005, 2415
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 27.06.1990 - 7 ABR 43/89

    Arbeitsentlastung wegen Betriebsratstätigkeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.08.2005 - 5 Sa 161/05
    Nach dem Sinn und Zweck des § 37 Abs. 2 BetrVG können neben der reinen Arbeitsfreistellung auch andere, die vertragliche Arbeitsleistung des Betriebsratsmitglieds betreffende Maßnahmen geboten sein, um eine ordnungsgemäße Wahrnehmung der Betriebsratsarbeit zu ermöglichen (BAG, Beschl. v. 27.06.1990 - 7 ABR 43/89 -).

    a) Mit dem Bundesarbeitsgericht (Beschl. v. 27.06.1990 - 7 ABR 43/89 -, AP Nr. 78 zu § 37 BetrVG 1972) geht die erkennende Kammer davon aus, dass sich die Freistellungspflicht des Arbeitgebers nach § 37 Abs. 2 BetrVG nicht allein darin erschöpft, den Betriebsratsmitgliedern die zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderliche freie Zeit zu gewähren.

    Hat dagegen der Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat allein die betriebsverfassungsrechtliche Frage zum Inhalt, ob nach Art oder Umfang des Betriebs eine entsprechende Arbeitsbefreiung zur ordnungsgemäßen Durchführung der Betriebsratsaufgaben erforderlich ist, so ist dieser Streit im betriebsverfassungsrechtlichen Beschlussverfahren zu entscheiden (vgl. BAG, Beschl. v. 03.06.1969 - 1 ABR 1/69 -, AP Nr. 11 zu § 37 BetrVG; BAG, Beschl. v. 27.06.1990 - 7 ABR 43/89 -, aaO.; Fitting, aaO., Rn. 257 zu § 37 BetrVG m. w. N.; DKK, aaO., Rn. 160 zu § 37 BetrVG).

    Den oben zitierten BAG-Entscheidungen vom 03.06.1969 - 1 ABR 1/69 - und vom 27.06.1990 - 7 ABR 43/89 - zu der hier interessierenden Problematik über eine generelle Umsetzung wegen Betriebsratstätigkeiten nach § 37 Abs. 2 BetrVG lagen mithin auch keine Individual- sondern betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten zugrunde.

  • BAG, 03.06.1969 - 1 ABR 1/69

    Betriebsratsmitgliedspflicht

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.08.2005 - 5 Sa 161/05
    Hat dagegen der Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat allein die betriebsverfassungsrechtliche Frage zum Inhalt, ob nach Art oder Umfang des Betriebs eine entsprechende Arbeitsbefreiung zur ordnungsgemäßen Durchführung der Betriebsratsaufgaben erforderlich ist, so ist dieser Streit im betriebsverfassungsrechtlichen Beschlussverfahren zu entscheiden (vgl. BAG, Beschl. v. 03.06.1969 - 1 ABR 1/69 -, AP Nr. 11 zu § 37 BetrVG; BAG, Beschl. v. 27.06.1990 - 7 ABR 43/89 -, aaO.; Fitting, aaO., Rn. 257 zu § 37 BetrVG m. w. N.; DKK, aaO., Rn. 160 zu § 37 BetrVG).

    Den oben zitierten BAG-Entscheidungen vom 03.06.1969 - 1 ABR 1/69 - und vom 27.06.1990 - 7 ABR 43/89 - zu der hier interessierenden Problematik über eine generelle Umsetzung wegen Betriebsratstätigkeiten nach § 37 Abs. 2 BetrVG lagen mithin auch keine Individual- sondern betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten zugrunde.

  • BAG, 19.07.1977 - 1 AZR 376/74

    Arbeitsbefreiung für Bertriebsratsarbeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.08.2005 - 5 Sa 161/05
    Denn Betriebsratsarbeit ist arbeitsschutzrechtlich nicht als Arbeit und damit nicht als Arbeitszeit zu bewerten (BAG, Urt. v. 19.07.1977 - 1 AZR 376/74 -, AP Nr. 29 zu § 37 BetrVG 1972).
  • ArbG Lübeck, 07.12.1999 - 6 Ca 2589/99

    Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung eines Betriebsratsmitglieds ; Notwendige

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.08.2005 - 5 Sa 161/05
    Hierbei handelt es sich um eine angemessene Ruhezeit, um sich für die anstehende - allenfalls zweistündige - Betriebsratssitzung zu regenerieren, sodass keinesfalls von einem unbilligen "Freizeitopfer" gesprochen werden kann (vgl. ArbG Lübeck, Urt. v. 07.12.1999 - 6 Ca 2589/99 -, zit. n. Juris; ArbG Koblenz, Urt. v. 03.05.1988 - 5 Ca 1196/87 -, AiB 1989, 79).
  • LAG Baden-Württemberg, 26.08.1988 - 1 Sa 14/88

    Befreiung von Nachtschichtarbeit; Betriebsratsmitglied; Vergütungsanspruch für

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.08.2005 - 5 Sa 161/05
    Hierbei handelt es sich um eine angemessene Ruhezeit, um sich für die anstehende - allenfalls zweistündige - Betriebsratssitzung zu regenerieren, sodass keinesfalls von einem unbilligen "Freizeitopfer" gesprochen werden kann (vgl. ArbG Lübeck, Urt. v. 07.12.1999 - 6 Ca 2589/99 -, zit. n. Juris; ArbG Koblenz, Urt. v. 03.05.1988 - 5 Ca 1196/87 -, AiB 1989, 79).
  • ArbG Koblenz, 03.05.1988 - 5 Ca 1196/87
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.08.2005 - 5 Sa 161/05
    Hierbei handelt es sich um eine angemessene Ruhezeit, um sich für die anstehende - allenfalls zweistündige - Betriebsratssitzung zu regenerieren, sodass keinesfalls von einem unbilligen "Freizeitopfer" gesprochen werden kann (vgl. ArbG Lübeck, Urt. v. 07.12.1999 - 6 Ca 2589/99 -, zit. n. Juris; ArbG Koblenz, Urt. v. 03.05.1988 - 5 Ca 1196/87 -, AiB 1989, 79).
  • BAG, 22.05.1973 - 1 ABR 10/73

    Zeitweilige Verhinderung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds - Zahl der

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.08.2005 - 5 Sa 161/05
    Demgegenüber sieht § 38 BetrVG, der einen Unterfall der Generalklausel des § 37 Abs. 2 BetrVG darstellt (BAG, Beschl. v. 22.05.1973 - 1 ABR 10/73 -, AP Nr. 2 zu § 38 BetrVG 1972), eine nicht durch konkrete Anlässe bedingte generelle Freistellung oder Teilfreistellung von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung vor.
  • LAG Berlin, 26.01.1998 - 9 Sa 119/97
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.08.2005 - 5 Sa 161/05
    Dazu gehört jedenfalls eine stichwortartige Beschreibung des Gegenstandes der Betriebsratstätigkeit nach Art, Ort und Zeit (LAG Berlin, Urt. v. 26.01.1998 - 9 Sa 119/97 -, zit. n. Juris).
  • LAG Hamm, 20.02.2015 - 13 Sa 1386/14

    Unzumutbarkeit der Erbringung der Arbeitsleistung eines Betriebsratsmitglieds im

    Nach alledem sind also die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes einschließlich der Bestimmung des § 5 Abs. 1 ArbZG nicht unmittelbar anwendbar ( vgl. BAG, 19.07.1977 - 1 AZR 376/74 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 29; 07.06.1989 - 7 AZR 500/88 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 72; LAG Schleswig-Holstein, 30.08.2005 - 5 Sa 161/05 - juris; ArbG Lübeck, 07.12.1999 - 6 Ca 2589/99 - NZA-RR 2000, 427; Manstetten, AiB 1996, 214; Wiebauer, NZA 2013, 540; Tillmanns, ArbR 2012, 477; a.A. Schulze, ArbR 2012, 475).
  • ArbG Wesel, 02.11.2011 - 4 BV 8/11

    Reduzierung der Freistellung, Betriebsrat, laufende Amtsperiode, Anforderungen an

    Auszugehen ist dabei von dem Grundgedanken, wonach von den in § 38 Abs. 1 S. 1 BetrVG festgehaltenen Staffelwerten die Vermutung ausgeht, dass mit der dort genannten Zahl von Pauschalfreistellungen bei der entsprechenden Anzahl von Arbeitnehmern die regelmäßig anfallende Betriebsratsarbeit in der jeweiligen Amtsperiode erledigt werden kann (BAG vom 12.02.1997 - 7 ABR 40/96, a.a.O.; BAG vom 26.06.1996 - 7 ABR 48/95, a.a.O.; BAG vom 31.05.1989 - 7 AZR 277/88, AP Nr. 9 zu § 38 BetrVG 1972; BAG vom 21.11.1978 - 6 AZR 247/76, AP Nr. 34 zu § 37 BetrVG 1972; LAG Schleswig-Holstein vom 30.08.2005 - 5 Sa 161/05, juris; LAG Köln vom 02.08.1988 - 4 TaBV 34/88, n.v.; GK-Weber, a.a.O., Rn. 7 m.w.N.; Busch, DB 1996, 326, 326).

    Außerdem kann ein Betriebsratsmitglied, wenn etwa seine konkrete Arbeitszeiteinteilung die Erledigung der Betriebsratsaufgaben unmöglich macht, auch die Versetzung in andere Schichte oder vom Außen- in den Innendienst verlangen, wenn nur so die Betriebsratsarbeit sichergestellt werden kann (vgl. LAG Schleswig-Holstein vom 30.08.2005 - 5 Sa 161/05, juris), auch muss der Arbeitgeber ggf. Rücksicht bei der Zuweisung des Arbeitspensums nehmen (BAG vom 27.06.1990 - 7 ABR 43/89, AP Nr. 78 zu § 37 BetrVG 1972).

  • LAG Hamm, 30.01.2015 - 13 Sa 933/14

    Ansprüche eines Mitglieds des Wahlvorstandes zur Wahl des Betriebsrats auf

    Demgegenüber versehen die gewählten Amtsträger im BetrVG ein von Direktiven des Arbeitgebers unabhängiges Ehrenamt (vgl. § 37 Abs. 1 BetrVG) und unterfallen in dieser Funktion bei der Erledigung ihrer Aufgaben nicht den ausschließlich für Arbeitsleistungen geltenden Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes ( vgl. z.B. BAG, 19.07.1977 - 1 AZR 376/74 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 29; 07.06.2009 - 7 AZR 500/88 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 72; LAG Schleswig-Holstein, 30.08.2005 - 5 Sa 161/05 - juris; ArbG Lübeck, 07.12.1999 - 6 Ca 2589/99 - NZA-RR 2000.427; Manstetten, AiB 1996, 214; Wiebauer, NZA 2013, 540).
  • LAG Hamm, 30.01.2015 - 13 Sa 604/14

    Ansprüche eines Mitglieds des Wahlvorstandes zur Wahl des Betriebsrats auf

    Demgegenüber versehen die gewählten Amtsträger im BetrVG ein von Direktiven des Arbeitgebers unabhängiges Ehrenamt (vgl. § 37 Abs. 1 BetrVG) und unterfallen in dieser Funktion bei der Erledigung ihrer Aufgaben nicht den ausschließlich für Arbeitsleistungen geltenden Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes ( vgl. z.B. BAG, 19.07.1977 - 1 AZR 376/74 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 29; 07.06.2009 - 7 AZR 500/88 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 72; LAG Schleswig-Holstein, 30.08.2005 - 5 Sa 161/05 - juris; ArbG Lübeck, 07.12.1999 - 6 Ca 2589/99 - NZA-RR 2000.427; Manstetten, AiB 1996, 214; Wiebauer, NZA 2013, 540).
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