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   LAG Hamburg, 18.08.2004 - 5 Sa 21/04   

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LAG Hamburg, 18.08.2004 - 5 Sa 21/04 (https://dejure.org/2004,6369)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 18.08.2004 - 5 Sa 21/04 (https://dejure.org/2004,6369)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 18. August 2004 - 5 Sa 21/04 (https://dejure.org/2004,6369)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmissbräuchliche Berufung auf eine Versorgungszusage; Voraussetzungen für den Widerruf einer Versorgungspauschale; Anforderungen an die Betriebstreue

  • Judicialis

    BetrAVG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 1
    Widerruf einer Versorgungszusage wegen Treuebruchs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 150
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 11.05.1982 - 3 AZR 1239/79

    Leitender Angestellter - Schaden - Widerruf - Versorgungszusage -

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.08.2004 - 5 Sa 21/04
    Verstöße des Arbeitnehmers gegen seine Treuepflicht (§ 242 BGB) können allerdings nach der ständigen Rechtsprechung des BAG den Widerruf der Versorgungszusage nur dann rechtfertigen, wenn Art und Schwere des Verstoßes eine Berufung auf die Zusage als rechtsmissbräuchlich erscheinen lassen (Urteil vom 11. Mai 1982 - 3 AZR 1239/79 - AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Treuebruch; Urteil vom 8. Februar 1983, AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Treuebruch; Urteil vom 3. April 1990 - 3 AZR 211/89 - AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Treuebruch; Urteil vom 8. Mai 1990 - 3 AZR 152/88, AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Treuebruch).

    Stets kommt es auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalles an, die insgesamt und im Zusammenhang zu würdigen sind und das Rechtsmissbräuchliche an dem Verhalten des Arbeitnehmers ersichtlich machen müssen (BAG Urteil vom 11. Mai 1982, AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Treuebruch, zu 1 der Gründe).

    Wenn auch die Schadenshöhe allein für sich genommen noch keinen Widerrufsgrund darstellt (BAG Urteil vom 11. Mai 1982 - 3 AZR 1239/79 - AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Treuebruch), so gewinnt die Schadenshöhe doch dann Bedeutung, wenn der Schaden nicht wiedergutzumachen ist oder die wirtschaftliche Existenzgrundlage des Arbeitgebers gefährdet wird (BGH Urteil vom 22. Juni 1981 - II ZR 146/80 - AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Treuebruch; BAG Urteil vom 8.Mai 1990 = AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Treuebruch).

  • BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 152/88

    Widerruf der Betriebsrente bei Rechtsmißbrauch

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.08.2004 - 5 Sa 21/04
    Verstöße des Arbeitnehmers gegen seine Treuepflicht (§ 242 BGB) können allerdings nach der ständigen Rechtsprechung des BAG den Widerruf der Versorgungszusage nur dann rechtfertigen, wenn Art und Schwere des Verstoßes eine Berufung auf die Zusage als rechtsmissbräuchlich erscheinen lassen (Urteil vom 11. Mai 1982 - 3 AZR 1239/79 - AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Treuebruch; Urteil vom 8. Februar 1983, AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Treuebruch; Urteil vom 3. April 1990 - 3 AZR 211/89 - AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Treuebruch; Urteil vom 8. Mai 1990 - 3 AZR 152/88, AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Treuebruch).

    Wenn auch die Schadenshöhe allein für sich genommen noch keinen Widerrufsgrund darstellt (BAG Urteil vom 11. Mai 1982 - 3 AZR 1239/79 - AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Treuebruch), so gewinnt die Schadenshöhe doch dann Bedeutung, wenn der Schaden nicht wiedergutzumachen ist oder die wirtschaftliche Existenzgrundlage des Arbeitgebers gefährdet wird (BGH Urteil vom 22. Juni 1981 - II ZR 146/80 - AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Treuebruch; BAG Urteil vom 8.Mai 1990 = AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Treuebruch).

  • BGH, 22.06.1981 - II ZR 146/80

    Rechtmäßigkeit eines vertraglich geregelten Hinfälligwerdens der

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.08.2004 - 5 Sa 21/04
    Das würde dem Zweck des § 1 Abs. 1 BetrAVG widersprechen, der die unverfallbare Anwartschaft in den dort beschriebenen Grenzen gewährleistet (BGH Urteil vom 22. Juni 1981 - II ZR 146/80 - AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Treuebruch, zu 3 der Gründe).

    Wenn auch die Schadenshöhe allein für sich genommen noch keinen Widerrufsgrund darstellt (BAG Urteil vom 11. Mai 1982 - 3 AZR 1239/79 - AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Treuebruch), so gewinnt die Schadenshöhe doch dann Bedeutung, wenn der Schaden nicht wiedergutzumachen ist oder die wirtschaftliche Existenzgrundlage des Arbeitgebers gefährdet wird (BGH Urteil vom 22. Juni 1981 - II ZR 146/80 - AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Treuebruch; BAG Urteil vom 8.Mai 1990 = AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Treuebruch).

  • BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 208/86

    Zulässigkeit des Erreichens eines Mindestalters für Anspruch auf Invalidenrente -

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.08.2004 - 5 Sa 21/04
    Verstöße des Arbeitnehmers gegen seine Treuepflicht (§ 242 BGB) können allerdings nach der ständigen Rechtsprechung des BAG den Widerruf der Versorgungszusage nur dann rechtfertigen, wenn Art und Schwere des Verstoßes eine Berufung auf die Zusage als rechtsmissbräuchlich erscheinen lassen (Urteil vom 11. Mai 1982 - 3 AZR 1239/79 - AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Treuebruch; Urteil vom 8. Februar 1983, AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Treuebruch; Urteil vom 3. April 1990 - 3 AZR 211/89 - AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Treuebruch; Urteil vom 8. Mai 1990 - 3 AZR 152/88, AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Treuebruch).

    Angesichts der relativen Kürze der Treulosigkeit kommt deshalb auch ein Teilwiderruf nicht in Frage (BAG Urteil vom 8.Februar 1983 - 3 AZR 463/80 - AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Treuebruch).

  • BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 102/90

    Anwartschaftsberechnung bei vorzeitigem Ruhegeldanspruch

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.08.2004 - 5 Sa 21/04
    Verstöße des Arbeitnehmers gegen seine Treuepflicht (§ 242 BGB) können allerdings nach der ständigen Rechtsprechung des BAG den Widerruf der Versorgungszusage nur dann rechtfertigen, wenn Art und Schwere des Verstoßes eine Berufung auf die Zusage als rechtsmissbräuchlich erscheinen lassen (Urteil vom 11. Mai 1982 - 3 AZR 1239/79 - AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Treuebruch; Urteil vom 8. Februar 1983, AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Treuebruch; Urteil vom 3. April 1990 - 3 AZR 211/89 - AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Treuebruch; Urteil vom 8. Mai 1990 - 3 AZR 152/88, AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Treuebruch).
  • BGH, 25.11.1996 - II ZR 118/95

    Versagung des Ruhegeldanspruchs eines leitenden Angestellten

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.08.2004 - 5 Sa 21/04
    Auch die Rechtsprechung des BGH erscheint noch restriktiver (BGH, Urteil vom 25. November 1996 - II ZR 118/95 - AP NR. 12 zu § 1 BetrAVG Treuebruch).
  • BAG, 03.04.1990 - 3 AZR 211/89

    Widerruf der Betriebsrente bei Wettbewerb des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.08.2004 - 5 Sa 21/04
    Verstöße des Arbeitnehmers gegen seine Treuepflicht (§ 242 BGB) können allerdings nach der ständigen Rechtsprechung des BAG den Widerruf der Versorgungszusage nur dann rechtfertigen, wenn Art und Schwere des Verstoßes eine Berufung auf die Zusage als rechtsmissbräuchlich erscheinen lassen (Urteil vom 11. Mai 1982 - 3 AZR 1239/79 - AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Treuebruch; Urteil vom 8. Februar 1983, AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Treuebruch; Urteil vom 3. April 1990 - 3 AZR 211/89 - AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Treuebruch; Urteil vom 8. Mai 1990 - 3 AZR 152/88, AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Treuebruch).
  • BAG, 18.10.1979 - 3 AZR 550/78

    Widerruf - Versorgungszusage - Zusage - Treuepflichtverletzung - Verletzung der

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.08.2004 - 5 Sa 21/04
    Ein rechtsmissbräuchliches Berufen auf die Versorgungszusage kann anzunehmen sein, wenn der Arbeitnehmer seine Stellung über lange Zeit hinweg dazu missbraucht hat, den Arbeitgeber zu schädigen, und so die von ihm erbrachte Betriebstreue sich im Rückblick als wertlos darstellt (AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Treuebruch).
  • BAG, 08.02.1983 - 3 AZR 463/80

    Versorgungsanwartschaft

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.08.2004 - 5 Sa 21/04
    Angesichts der relativen Kürze der Treulosigkeit kommt deshalb auch ein Teilwiderruf nicht in Frage (BAG Urteil vom 8.Februar 1983 - 3 AZR 463/80 - AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Treuebruch).
  • BAG, 10.02.1968 - 3 AZR 4/67

    Rechtfertigung der Entziehung eines betrieblichen Witwengeldes - Differenzierung

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.08.2004 - 5 Sa 21/04
    Vielmehr ist der Arbeitgeber insoweit auf die gesetzlichen Möglichkeiten verwiesen; dabei sind Pfändungsschutz, mitwirkendes Verschulden und beschränkte Arbeitnehmerhaftung zu berücksichtigen (BAG Urteil vom 10. Februar 1968 - 3 AZR 4/67 - AP Nr. 2 zu § 119 BGB).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2016 - 3 Sa 459/15

    Widerruf einer Versorgungszusage

    Es muss ein besonders gewichtiger Verstoß gegen Dienstpflichten vorliegen; die Verfehlungen des Arbeitnehmers müssen letztlich so schwer wiegen, dass sich die erbrachte Betriebstreue für den Arbeitgeber wegen der Zufügung eines schweren, die Existenz bedrohenden Schadens als wertlos (BAG 29.1. 1991 AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung; BGH 17.12.2001 NZA 2002, 511; LAG Hmb. 18.8.2004 NZA-RR 2005, 150) oder erheblich entwertet erweist (BGH 13.12.1999 EzA § 1 BetrAVG Rechtsmissbrauch Nr. 4).

    Zu beachten ist stets, dass der Widerruf einer Versorgungszusage nicht dazu dient, auf einfachem und schnellem Weg einen Schadensersatzanspruch zu befriedigen (BAG 8, 5.1990 EzA § 1 BetrAVG Rechtsmissbrauch Nr. 3, LAG Hmb. 18.8.2004 NZA-RR 2005, 150).

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.09.2006 - 2 SHa 3/06

    Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussicht, keine hinreichenden Erfolgsaussichten,

    Das kommt in Betracht, wenn sich die erbrachte Betriebstreue rückschauend als wertlos erweist (u.a. BAG Urteil vom 3.4.1990 - 3 AZR 211/89 - EzA BetrAVG § 1 Nr. 2 "Rechtsmissbrauch"; LAG Hamburg Urteil vom 18.8.2004 - 5 Sa 21/04 - LAG-Report 2005, 254; OLG München Urteil vom 25.1.2005 - 18 U 3299/03 - DB 2005, 2198).
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