Rechtsprechung
LAG Nürnberg, 23.02.2006 - 5 Sa 224/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- IWW
KSchG § 1 Abs. 1 S. 1 KSchG § 1 Abs. 1 S. 2 KSchG § 2 TzBfG § 8 Abs. 4 S. 1
EKSchG, TzBfG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Soziale Rechtfertigung einer Änderungskündigung; Umfang der Überprüfung einer Organisationsentscheidung des Arbeitgebers zur Änderung der Arbeitszeitgestaltung
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§§ 1 Abs. 1 S. 1 und 2, 2 KSchG; 8 Abs. 4 S. 1 TzBfG
Betriebsbedingte Änderungskündigung wegen der Umwandlung einer Teilzeit- in eine Vollzeitstelle
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Kündigung wegen Wegfall der Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeit
- Judicialis
KSchG § 1 Abs. 1 S. 1; ; KSchG § 1 Abs. 1 S. 2; ; KSchG § 2; ; TzBfG § 8 Abs. 4 S. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umwandlung einer Teilzeit- in Vollzeitstelle als Grund für soziale Rechtfertigung betriebsbedingter Änderungskündigung - Sozialwidriges Fehlen betrieblicher Gründe
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Teilzeit- zu Vollzeitstelle per Änderungskündigung?
- yumpu.com (Leitsatz)
Betriebsbedingte Änderungskündigung wegen der Umwandlung einer Teilzeit- in eine Vollzeitstelle, §§ 1 Abs. 1 S. 1 und 2, 2 KSchG, § 8 Abs. 4 S. 1 TzBfG
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 13.10.2004 - 7 Ca 2583/04
- LAG Nürnberg, 23.02.2006 - 5 Sa 224/05
Papierfundstellen
- NZA-RR 2006, 294
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Hamm, 13.10.1988 - 17 Sa 442/88
Klagefrist; Kündigungsschutzverfahren; Kündigungsfrist; Kinderbetreuung; …
Auszug aus LAG Nürnberg, 23.02.2006 - 5 Sa 224/05
Aus pädagogischer Sicht kann es sinnvoll erscheinen, dass Kinder einer Kindergartengruppe vor- und nachmittags von denselben Erziehungskräften betreut werden (BAG vom 18.03.2003, AP Nr. 3 zu § 8 TzBfG; LAG Hamm vom 13.10.1988, 17 Sa 442/88).
- LAG Köln, 27.04.2023 - 8 Sa 463/22
Zweckbefristung; Auflösende Bedingung; Eigenart der Arbeitsleistung; …
Im Übrigen wäre sie selbst in dem Fall, dass ihr tatsächlich lediglich Beschäftigungsmöglichkeiten für die Klägerin mit einem höheren Stundenumfang zur Verfügung gestanden hätten, in Ausprägung des ultima-ratio Prinzips vor dem Ausspruch der Beendigungskündigung jedenfalls gehalten gewesen, ihr neben der Änderung des Einsatzteams auch die Änderung des Stundenumfangs im Rahmen einer Änderungskündigung anzubieten (vgl. Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 23. Februar 2006 - 5 Sa 224/05 -, juris). - LAG Hamm, 28.11.2012 - 2 Sa 920/12 Ob der Arbeitgeber dabei darlegen muss, wieso der Ausspruch der Kündigung, die auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der bisherigen Vollzeitkraft gerichtet ist, durch dringende betriebliche Erfordernisse im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG bedingt ist, obwohl der Beschäftigungsbedarf als solcher nicht auf Dauer vollständig weggefallen ist (vgl. LAG Hamm, Urt. v. 26.09.1996 - 8 Sa 162/96, juris, zur Umwandlung einer Vollzeitstelle in zwei Halbzeitstellen keine unternehmerische Entscheidung und LAG Nürnberg, Urt. v. 23.02.2006 - 5 Sa 224/05, juris zur Umwandlung einer Teilzeitstelle in eine Vollzeitstelle), kann ebenfalls dahingestellt bleiben.