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   LAG Köln, 16.06.2005 - 5 Sa 326/05   

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https://dejure.org/2005,29712
LAG Köln, 16.06.2005 - 5 Sa 326/05 (https://dejure.org/2005,29712)
LAG Köln, Entscheidung vom 16.06.2005 - 5 Sa 326/05 (https://dejure.org/2005,29712)
LAG Köln, Entscheidung vom 16. Juni 2005 - 5 Sa 326/05 (https://dejure.org/2005,29712)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 2/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Köln, 16.06.2005 - 5 Sa 326/05
    Sie verpflichtet nur die Mitgliedstaaten zur Umsetzung ihrer Vorgaben in nationales Recht (BAG vom 18.02.2003 - 1 ABR 2/02 - = NZA 2003, 742).
  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der

    Auszug aus LAG Köln, 16.06.2005 - 5 Sa 326/05
    In Übereinstimmung mit den Gründen der angeführten Entscheidungen hat die Entscheidung des EuGH in der Sache J ./. K (Rs C-188/03 = DB 2005, 453) keine Auswirkungen auf den vorliegenden Fall.
  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 79/02

    Massenentlassung

    Auszug aus LAG Köln, 16.06.2005 - 5 Sa 326/05
    Dies ist hier, wie das Bundesarbeitsgericht bereits in der Entscheidung vom 18.09.2003 - 2 AZR 79/02 - = DB 2004, 2817) entschieden und ausführlich begründet hat, nicht möglich.
  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 895/95

    Massenentlassung

    Auszug aus LAG Köln, 16.06.2005 - 5 Sa 326/05
    Dies gilt erst Recht vor dem Hintergrund, dass die §§ 17, 18 KSchG nach herkömmlichen Verständnis allein arbeitsmarktpolitischen Zwecken dienen und es für ihre Anwendung allein auf den Zeitpunkt der Belastung des Arbeitsmarkts ankommt (BAG vom 24.10.1996 - 2 AZR 895/95 - = DB 1997, 630).
  • ArbG Berlin, 30.04.2003 - 36 Ca 19726/02

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung im Rahmen einer Massenentlassung

    Auszug aus LAG Köln, 16.06.2005 - 5 Sa 326/05
    Dieses Vertrauen ist nicht zerstört worden durch den Vorlagebeschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 30.04.2003 (ZIP 2003, 1265), auf welchen die J -Entscheidung des EuGH ergangen ist.
  • BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 573/89

    Ablösung; vertragliche Versorgung durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Köln, 16.06.2005 - 5 Sa 326/05
    Durfte er im Zeitpunkt der Kündigung im Oktober 2003 mit der Fortgeltung der bisherigen Rechtslage rechnen und verdiente dieses Interesse bei einer Abwägung mit den Belangen der anderen Partei und denjenigen der nach Allgemeinheit den Vorzug, so ist die Rückwirkung einer Rechtsprechungsänderung ausgeschlossen (BAG vom 20.11.1990 - 3 AZR 573/89 - = NZA 1991, 477).
  • LAG Köln, 10.05.2005 - 1 Sa 1510/04

    Gerichtliche Überprüfung der Herausnahme von Leistungsträgern aus der

    Auszug aus LAG Köln, 16.06.2005 - 5 Sa 326/05
    2.) Soweit der Kläger mit der Berufungsbegründung rügt, dass die Kündigung wegen Verstoßes gegen die Massenentlassungsvorschriften der §§ 17 ff. KSchG unwirksam ist, kann ihm - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Kammern des Landesarbeitsgerichts Köln (Urteil vom 25.02.2005 - 11 Sa 667/04 - Urteil vom 10.05.2005 - 1 Sa 1510/04 -) nicht gefolgt werden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2004 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Begriff "Entlassung" - Pflicht

    Auszug aus LAG Köln, 16.06.2005 - 5 Sa 326/05
    Das Vertrauen in die bisherige Rechtslage konnte auch schon deshalb nicht durch die Schlussanträge des Generalanwalts T vom 30.09.2004 (ZIP 2004, 2019) erschüttert werden, weil die Kündigung aus dem Jahr 2003 stammt.
  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 554/05

    Betriebsbedingte Kündigung - verspätete Massenentlassungsanzeige

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 16. Juni 2005 - 5 Sa 326/05 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
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