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   LAG Nürnberg, 29.10.2009 - 5 Sa 403/08   

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https://dejure.org/2009,11776
LAG Nürnberg, 29.10.2009 - 5 Sa 403/08 (https://dejure.org/2009,11776)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 29.10.2009 - 5 Sa 403/08 (https://dejure.org/2009,11776)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - 5 Sa 403/08 (https://dejure.org/2009,11776)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel als Gleichstellungsabrede

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Dynamische Verweisung bei eingeschränkter Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 4 Abs. 1 S. 1 TVG
    Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel TV AL II ( Gleichstellungsabrede

  • Betriebs-Berater

    Bezugnahme in arbeitsvertraglicher Klausel

  • Judicialis

    TVG § 4 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 1 S. 1
    Dynamische Verweisung bei eingeschränkter Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2009, 2702
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.03.2006 - IV ZR 4/05

    Haftung des Rechtsschutzversicherers wegen vertragswidriger Verweigerung der

    Auszug aus LAG Nürnberg, 29.10.2009 - 5 Sa 403/08
    Zwar fehlt dieses in der Regel dann, wenn eine Klage auf fällige Leistung und entsprechende Bezifferung möglich und zumutbar ist (BGH vom 15.03.2006, NJW 2006, 2548).
  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 87/04

    Irreführender Kontoauszug

    Auszug aus LAG Nürnberg, 29.10.2009 - 5 Sa 403/08
    Diese Möglichkeit steht der Feststellungsklage indes dann nicht entgegen, wenn - wie vorliegend - der Streit den Anspruchsgrund betrifft und zu erwarten ist, dass die Beklagtenseite bei der Feststellung ihrer Leistungspflicht im Urteil zur Leistung fähig und bereit ist (BGH vom 11.01.2007, NJW 2007, 3002).
  • BAG, 27.01.2016 - 4 AZR 916/13

    Eingruppierung einer Bauleiterin

    Auszug aus LAG Nürnberg, 29.10.2009 - 5 Sa 403/08
    Bei der Klausel handelt es sich nicht lediglich um eine "Gleichstellungsabrede" im Sinne der für vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform zum 01.01.2002 geschlossene Arbeitsverträge zur Anwendung kommenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG vom 23.01.2008, AP Nr. 63 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).
  • LAG Schleswig-Holstein, 27.03.2007 - 5 Sa 557/06

    Schichtarbeit, Schichtzulage, volle Schichtzulage, Kürzung,

    Auszug aus LAG Nürnberg, 29.10.2009 - 5 Sa 403/08
    Das Arbeitsgericht hat der Klage unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 02.08.2007, Aktenzeichen: 5 Sa 557/06, im Wesentlichen stattgegeben.
  • LAG Nürnberg, 25.02.2009 - 4 Sa 435/08

    Gleichstellungsabrede - Anerkennungstarifvertrag - Kündigung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 29.10.2009 - 5 Sa 403/08
    Die Revision ist zuzulassen, da die Rechtssache aufgrund der Vielzahl der Bezugsfälle grundsätzliche Bedeutung hat und die vorliegende Entscheidung von dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 25.02.2009 (Aktenzeichen: 4 Sa 435/08) abweicht (§ 64 Abs. 3 Ziffern 1 und 3 ArbGG).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 3 Sa 116/10

    Auslegung eines Arbeitsvertrages - Anwendung des TV Ang-O aöS und des

    Es wird auf das Urteil des LAG Nürnberg vom 29.10.2009 - 5 Sa 403/08- verwiesen.

    Unter Hinweis auf die Entscheidung des LAG Nürnberg vom 29.10.2009 5 SA 403/08- zitiert nach juris -, meint die Berufung, dass die Bezugnahme im Änderungsarbeitsvertrag auf den Tarifvertrag als Ganzes erforderlich sei.

  • LAG Nürnberg, 14.03.2012 - 4 Sa 12/10

    Bezugnahme auf Teilbereiche des Tarifvertrags - Gleichstellungsabrede

    Die erkennende 4. Kammer folgt nicht der Entscheidung der Kammer 5 des Landesarbeitsgerichts Nürnberg im Urteil vom 29.10.2009 (5 Sa 403/08), wonach der Gleichstellungscharakter einer Bezugnahmeklausel voraussetzt, dass der Tarifvertrag als Ganzes in Bezug genommen wird.
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