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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.10.2013 - 5 Sa 81/13   

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https://dejure.org/2013,45735
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.10.2013 - 5 Sa 81/13 (https://dejure.org/2013,45735)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22.10.2013 - 5 Sa 81/13 (https://dejure.org/2013,45735)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22. Oktober 2013 - 5 Sa 81/13 (https://dejure.org/2013,45735)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 6c; TVöD § 16 Abs. 3
    Eingruppierung; Stufenzuordnung; Öffentlicher Dienst - Stufenzuordnung bei Übergang des Arbeitsverhältnisses nach § 6c SGB II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 775/12

    Jobcenter - gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.10.2013 - 5 Sa 81/13
    Da die Anwendung dieses Tarifwerkes zwischen den Parteien nicht in Frage steht und von der Klägerin akzeptiert wird, brauchen die Rechtsfragen, die das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 26. September 2013 (8 AZR 775/12 (A)) veranlasst haben, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, um zu klären, ob § 6c SGB II mit dem Recht der freien Wahl des Arbeitgebers aus Artikel 12 Grundgesetz (GG) in Einklang zu bringen ist, vorliegend nicht vertieft zu werden (ebenso LAG Mecklenburg-Vorpommern 26. September 2013 - 2 Sa 98/13 -).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.09.2013 - 2 Sa 98/13

    Verfassungsmäßigkeit des § 6c Abs 3 S 3 SGB 2 - Übergang eines

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.10.2013 - 5 Sa 81/13
    Da die Anwendung dieses Tarifwerkes zwischen den Parteien nicht in Frage steht und von der Klägerin akzeptiert wird, brauchen die Rechtsfragen, die das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 26. September 2013 (8 AZR 775/12 (A)) veranlasst haben, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, um zu klären, ob § 6c SGB II mit dem Recht der freien Wahl des Arbeitgebers aus Artikel 12 Grundgesetz (GG) in Einklang zu bringen ist, vorliegend nicht vertieft zu werden (ebenso LAG Mecklenburg-Vorpommern 26. September 2013 - 2 Sa 98/13 -).
  • BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 142/14

    Übergang gemäß § 6c SGB II - Stufenzuordnung

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 22. Oktober 2013 - 5 Sa 81/13 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.08.2017 - 2 Sa 250/16

    Stufenzuordnung im TVöD nach Wechsel von einem gemeindlichen Arbeitgeber zum

    Eine analoge Heranziehung von § 6c SGB II bzw. der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur fiktiven Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs bei der Annahme einer durchgehenden Beschäftigung als Arbeitnehmer des neuen Arbeitgebers (vgl. nur BAG 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - AP Nr. 2 zu § 6c SGB II = NZA 2015, 1008 = PersV 2015, 473; Vorinstanz: LAG Mecklenburg-Vorpommern 22. Oktober 2013 - 5 Sa 81/13 - öAT 2014, 107) kommt nicht in Betracht.
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