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LAG Berlin, 15.12.1998 - 5 Sa 97/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Nichteinhaltung von Kündigungsfristen; Beteiligung des Betriebsrates bei Entscheidung über eine Kündigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 07.05.1998 - 91 Ca 46473/97
- LAG Berlin, 15.12.1998 - 5 Sa 97/98
- BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 375/99
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 18.08.1977 - 2 ABR 19/77
Geltung der Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB im Sonderkündigungsschutz
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 21.10.1983 - 7 AZR 281/82
Außerordentliche Kündigung - Mitbestimmungsverfahren - Verletzung von Bundesrecht
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 375/99
Außerordentliche Kündigung - Personalratsbeteiligung
Landesarbeitsgericht Berlin - 5 Sa 97/98 -.2 AZR 375/99 5 Sa 97/98.
Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 15. Dezember 1998 - 5 Sa 97/98 - wird auf Kosten des beklagten Landes zurückgewiesen.
- LAG Sachsen, 17.03.2023 - 4 Sa 133/22
Kündigung; stellvertretender Datenschutzbeauftragter
Aus den in der Berufungsbegründung zitierten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 10.08.1977 - 2 ABR 19/77 und des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 15.12.1998 - 5 Sa 97/98 - ergibt sich entgegen der Ansicht der Beklagten nicht, dass die Kündigungserklärungsfrist des §§ 626 Abs. 2 BGB bis zum Beschluss des Stadtrates gehemmt war.