Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 30.10.2008 - 5 Sa 977/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
Sachbezüge, Aktienbezugsrechte, Truckverbot
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 107 GewO, § 134 BGB
Sachbezüge, Aktienbezugsrechte, Truckverbot - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unwirksame Vergütungsabrede bei Gewährung von Aktienbezugsrechten
- LAG Düsseldorf
§ 107 GewO, § 134 BGB
Sachbezüge, Aktienbezugsrechte, Truckverbot - hensche.de
Truckverbot, Lohn und Gehalt: Truckverbot
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksame Vergütungsabrede bei Gewährung von Aktienbezugsrechten
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Gewährung von Sachbezügen als Arbeitsentgelt ? Erfüllung der Vergütung durch Einräumung von Aktienbezugsrechten ? Verstoß gegen § 107 Abs. 1 GewO ? Erfordernis eines entsprechenden Interesses des Arbeitnehmers und Übereinstimmung mit der Eigenart des Arbeitsverhältnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Ermessensentscheidung des Vorstands, Rechtlicher Rahmen für Beteiligung von Arbeitnehmern, Umfang der Beteiligung gegenüber Festgehalt
- law-blog.de (Zusammenfassung)
Aktienbezugsrechte keine Sachbezüge
Besprechungen u.ä.
- RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
Truckverbot bei Startup-Unternehmen
Verfahrensgang
- ArbG Mönchengladbach, 29.05.2008 - 3 Ca 788/08
- LAG Düsseldorf, 30.10.2008 - 5 Sa 977/08
Papierfundstellen
- ZIP 2009, 1248
- DB 2009, 687
- NZG 2009, 280 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04
Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag
Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.10.2008 - 5 Sa 977/08
Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 12.01.2005 (Az.: 5 AZR 364/04 - AP Nr. 1 zu § 308 BGB) ausgeführt, dass der Arbeitgeber wegen der Ungewissheit der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens und der allgemeinen Entwicklung des Arbeitsverhältnisses ein anerkennenswertes Interesse daran hat, bestimmte Leistungen, insbesondere Zusatzleistungen flexibel auszugestalten.