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   OLG Düsseldorf, 22.10.1998 - 5 Ss (OWi) 302/98 - (OWi) 127/98 I   

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https://dejure.org/1998,8978
OLG Düsseldorf, 22.10.1998 - 5 Ss (OWi) 302/98 - (OWi) 127/98 I (https://dejure.org/1998,8978)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.10.1998 - 5 Ss (OWi) 302/98 - (OWi) 127/98 I (https://dejure.org/1998,8978)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Oktober 1998 - 5 Ss (OWi) 302/98 - (OWi) 127/98 I (https://dejure.org/1998,8978)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 3 Abs. 3 Nr. 1; OWiG § 10

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 139
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.10.1998 - 5 Ss OWi 302/98
    Der Frage, ob der Betroffene aufgrund örtlicher Besonderheiten (fehlende Bebauung, freies Feld o. ä.) glauben konnte er habe die geschlossene Ortschaft schon hinter sich gelassen, hätte das Amtsgericht nur auf eine entsprechende Einlassung des Betroffenen nachzugehen brauchen (vgl. BGHSt 43, 241, 251 NJW 1997, 3252 ).
  • OLG Düsseldorf, 21.07.1998 - 5 Ss OWi 238/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.10.1998 - 5 Ss OWi 302/98
    Der Senat hat jedoch das Urteil um die Anordnung nach § 25 Abs. 2a StVG ergänzt, weil sich aus dem Wortlaut dieser Vorschrift ergibt, daß sie zwingend anzuwenden ist, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. Senatsbeschluß vom 21. Juli 1998, 5 Ss (OWi) 238/98 - 104/98 I).
  • AG Straubing, 16.08.2021 - 9 OWi 705 Js 16602/21

    Geschwindigkeit, Fahrverbot, Arbeitszeit, Messprotokoll, Fahrzeug, Erinnerung,

    Diese Annahme wird auch durch weitere objektive Umstände im Sinne der Bebauung und des Straßenverkaufs gestützt (ähnlich OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Oktober 1998 - 5 Ss (OWi) 302/98 - (OWi) 127/98 I -, Rn. 6, juris).
  • OLG Schleswig, 25.07.2003 - 1 Ss OWi 66/03

    Sicherheitsabschlag bei Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

    Bei einer derart massiven Geschwindigkeitsüberschreitung ist davon auszugehen, dass diese dem Fahrer auch bewusst ist, so dass in aller Regel vom Vorsatz auszugehen ist (vgl. BGH NZV 1997, 529; OLG Düsseldorf NZV 1999, 139).
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