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   OLG Stuttgart, 03.08.2009 - 5 Ss 1249/09   

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OLG Stuttgart, 03.08.2009 - 5 Ss 1249/09 (https://dejure.org/2009,20339)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03.08.2009 - 5 Ss 1249/09 (https://dejure.org/2009,20339)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03. August 2009 - 5 Ss 1249/09 (https://dejure.org/2009,20339)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Fehlen von Urteilsgründen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines wegen Übersehen eines eingelegten Rechtsmittels ohne Begründung erlassenen Urteils i.R.e. Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahrens; Voraussetzungen für die Zulassung einer Rechtsbeschwerde; Versehentlicher Verzicht auf Urteilsgründe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 77b; OWiG § 80 Abs. 1; OWiG § 80 Abs. 2
    Voraussetzungen für die Zulassung einer Rechtsbeschwerde; Versehentlicher Verzicht auf Urteilsgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Auszüge)

    Urteilsgründe in OWi-Sachen vergessen: kein Rechtsmittel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2009, 522
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Schleswig, 14.08.2002 - 2 Ss OWi 96/02
    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.08.2009 - 5 Ss 1249/09
    Dabei können in dem durch den Zulassungsantrag eingeleiteten Vorschaltverfahren (vgl. Senge in KK-OWiG, 3. Aufl., Rn. 5 zu § 80) diese Voraussetzungen, jedenfalls bei massenhaft auftretenden Bußgeldverfahren wegen einfacher Verkehrsordnungswidrigkeiten ohne erkennbare Schwierigkeiten in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht, häufig auch ohne Kenntnis von Urteilsgründen geprüft werden, auch unter Einbeziehung des Bußgeldbescheides, des Zulassungsantrages und sonstiger Umstände (grundlegend dazu BGHSt 42, 187 ff; vgl. auch Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschl. v. 14.8. 2002 - 2 Ss Owi 96/02 - und Brandenburgisches OLG, Beschl. v. 14.1. 2009 - 1 Ss OWi 238 Z/08 -, beide zitiert nach juris).
  • BGH, 16.07.1996 - 5 StR 230/95

    Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenverfahren (Zulassung nicht allein wegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.08.2009 - 5 Ss 1249/09
    Dabei können in dem durch den Zulassungsantrag eingeleiteten Vorschaltverfahren (vgl. Senge in KK-OWiG, 3. Aufl., Rn. 5 zu § 80) diese Voraussetzungen, jedenfalls bei massenhaft auftretenden Bußgeldverfahren wegen einfacher Verkehrsordnungswidrigkeiten ohne erkennbare Schwierigkeiten in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht, häufig auch ohne Kenntnis von Urteilsgründen geprüft werden, auch unter Einbeziehung des Bußgeldbescheides, des Zulassungsantrages und sonstiger Umstände (grundlegend dazu BGHSt 42, 187 ff; vgl. auch Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschl. v. 14.8. 2002 - 2 Ss Owi 96/02 - und Brandenburgisches OLG, Beschl. v. 14.1. 2009 - 1 Ss OWi 238 Z/08 -, beide zitiert nach juris).
  • KG, 03.06.2021 - 3 Ws (B) 148/21

    Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung rechtlichen Gehörs;

    Der auf die Sachrüge zu beachtende Umstand, dass das Amtsgericht das Urteil nicht mit Entscheidungsgründen versehen hat, obwohl kein Anwendungsfall des § 77b OWiG gegeben ist, führt allein nicht zur Zulassung der Rechtsbeschwerde (BGHSt 42, 187; Senat, Beschluss vom 17. Juli 2020 - 3 Ws (B) 146/20 -, juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 10. November 2020 - (1Z) 53 Ss-OWi 518/20 (303/20) -, juris m.w.N.; OLG Celle, Beschluss vom 2. November 2017 - 3 Ss (OWi) 231/17 -, BeckRS 2017, 131691; OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. August 2009 - 5 Ss 1249/09 -, juris).
  • KG, 17.07.2020 - 3 Ws (B) 146/20

    Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde beim Fehlen von

    Der auf die Sachrüge zu beachtende Umstand, dass das Amtsgericht das Urteil nicht mit Entscheidungsgründen versehen hat, obwohl kein Anwendungsfall des § 77b OWiG gegeben ist, führt allein nicht zur Zulassung der Rechtsbeschwerde (BGHSt 42, 187, Senat, Beschluss vom 22. November 2010 - 3 Ws (B) 585/10 - OLG Düsseldorf DAR 2020, 49; OLG Celle, Beschluss vom 2. November 2017 - 3 Ss (OWi) 231/17 -, BeckRS 2017, 131691; OLG Brandenburg, Beschluss vom 21. November 2011 - 53 Ss-OWi 450/11 -, BeckRS 2011, 26750; OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. August 2009 - 5 Ss 1249/09 -, juris).
  • OLG Koblenz, 23.04.2019 - 1 OWi 6 SsRs 47/19

    Rechtsbeschwerde, Zulassung, fehlende Urteilsgründe

    Dabei können diese Voraussetzungen, jedenfalls bei massenhaft auftretenden Bußgeldverfahren wegen einfacher Verkehrsordnungswidrigkeiten ohne erkennbare Schwierigkeiten in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht, häufig auch ohne Kenntnis von Urteilsgründen geprüft werden, auch unter Einbeziehung des Bußgeldbescheides, des Zulassungsantrages und sonstiger Umstände (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juli 1996 - 5 StR 230/95, BGHSt 42, 187-191; OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. August 2009 - 5 Ss 1249/09 - beck-online m.w.N.).
  • KG, 22.11.2010 - 3 Ws (B) 585/10

    Zulassung einer Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil ohne enthaltene Gründe

    1997, 52; OLG Köln NZV 1997, 371 ; OLG Stuttgart NZV 2009, 522 ).
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