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   OLG Düsseldorf, 29.09.1986 - 5 Ss 197/86 - 237/86 I   

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https://dejure.org/1986,3472
OLG Düsseldorf, 29.09.1986 - 5 Ss 197/86 - 237/86 I (https://dejure.org/1986,3472)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.09.1986 - 5 Ss 197/86 - 237/86 I (https://dejure.org/1986,3472)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. September 1986 - 5 Ss 197/86 - 237/86 I (https://dejure.org/1986,3472)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.05.1980 - 2 StR 10/80

    Verhängung einer Freiheitsstrafe anstelle und in Höhe der im ersten Urteil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.1986 - 5 Ss 197/86
    Die Strafkammer hat gegen das Verschlechterungsverbot des § 331 Abs. 1 StPO verstoßen, was das Revisionsgericht bei einer - wie hier - zulässigen Revision von Amts wegen zu berücksichtigen hat (BGHSt 14, 5; 29, 269 [270]; Senatsbeschluß vom 11.11.1983 OLGSt neu, StPO § 331 Nr. 1).
  • BGH, 14.10.1959 - 2 StR 291/59
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.1986 - 5 Ss 197/86
    Die Strafkammer hat gegen das Verschlechterungsverbot des § 331 Abs. 1 StPO verstoßen, was das Revisionsgericht bei einer - wie hier - zulässigen Revision von Amts wegen zu berücksichtigen hat (BGHSt 14, 5; 29, 269 [270]; Senatsbeschluß vom 11.11.1983 OLGSt neu, StPO § 331 Nr. 1).
  • OLG Hamm, 06.03.2007 - 3 Ss 43/07

    Verschlechterungsverbot; Freiheitsstrafe; Umwandlung; Geldstrafe

    Hierin liegt demgemäss ein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot des § 331 Abs. 1 StPO , weil die Zahl der Tagessätze ihre Grenze in dem Umwandlungsmaßstab des § 47 Abs. 2 S. 2 2. Hs. StGB findet (zu vgl. OLG Düsseldorf, VRS 72 (1987) 202 203 ; OLG Koblenz, Urteil vom 13.05.1985 - 2 Ss 156/85 - LR-Gössel, StPO , 25. Aufl., § 331 Rdnr. 45 m. w. N.).

    Hierin liegt demgemäss ein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot des § 331 Abs. 1 StPO , weil die Zahl der Tagessätze ihre Grenze in dem Umwandlungsmaßstab des § 47 Abs. 2 S. 2 2. Hs. StGB findet (zu vgl. OLG Düsseldorf, VRS 72 (1987) 202 203 ; OLG Koblenz, Urteil vom 13.05.1985 - 2 Ss 156/85 - LR-Gössel, StPO , 25. Aufl., § 331 Rdnr. 45 m. w. N.).

    Hierin liegt demgemäss ein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot des § 331 Abs. 1 StPO , weil die Zahl der Tagessätze ihre Grenze in dem Umwandlungsmaßstab des § 47 Abs. 2 S. 2 2. Hs. StGB findet (zu vgl. OLG Düsseldorf, VRS 72 (1987) 202 203 ; OLG Koblenz, Urteil vom 13.05.1985 - 2 Ss 156/85 - LR-Gössel, StPO , 25. Aufl., § 331 Rdnr. 45 m. w. N.).

  • OLG Düsseldorf, 23.10.1996 - 5 Ss 279/96
    Dies ist dann der Fall, wenn rein rechnerisch oder aber nach den gesamten Umständen nur noch eine bestimmte Strafe in Betracht kommt, da in diesem Fall kein unzulässiger Eingriff in das tatrichterliche Ermessen vorliegt (vgl. BGH NJW 1991, 1763 ; NStZ 92, 78, 297; Senatsbeschluß vom 11. November 1983 - 5 Ss 418/83 - 352/83 I - 29. September 1986 - 5 Ss 197/86 - 237/86 I = JMB1.

    NW 1987, 35 = VRS 72, 202 ; 14. Januar 1987 - 5 Ss 465/86 - 6/87 I - 14. März 1988 - 5 Ss 30/88 - 36/88 I - 5 Ss 364/91 - 122/91 I = VRS 82, 455 , Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Rdnr. 9 a und 26 zu § 354).

  • OLG Hamm, 22.10.2007 - 3 Ss 437/07

    Verschlechterungsverbot, Geldstrafe statt Freiheitsstrafe

    Nach herrschender Ansicht verstößt es gegen das Verschlechterungsverbot, wenn das Berufungsgericht eine Geldstrafe anstelle einer Freiheitsstrafe verhängt und die Zahl der Tagessätze die Dauer der früheren Freiheitsstrafe überschreitet (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.09.1986 - 5 Ss 197/86 - OLG Koblenz, Urteil vom 13.05.1985 - 2 Ss 156/85 - Meyer-Goßner, 50. Aufl., § 331 Rdnr. 13; vgl. auch: OLG Düsseldorf, NJW 1994, 1016).
  • OLG Düsseldorf, 31.05.1996 - 5 Ss 63/96
    Soweit die Strafkammer wegen der am 9. April 1994 verwirklichten Straftat der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gegen den Angeklagten P. K. auf eine Einzelfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten erkannt und diese der Gesamtstrafenbildung zugrunde gelegt hat, liegt ein Verstoß gegen das Verbot der Schlechterstellung gemäß § 331 Abs. 1 StPO vor, den der Senat von Amts wegen zu berücksichtigen hat (Senat VRS 72, 202).
  • OLG Düsseldorf, 03.01.1992 - 1 Ws 2/92
    Vielmehr ist der Senat in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO befugt, die Tagessätze im Fall "Aboagye" auf die von dem AG erkannte Anzahl von 40 zurückzuführen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11.11.1983 - 5 Ss 418/83 - 352/83 I; 29.2.1986 - 5 Ss 197/86 - 237/86 I = JMBl. NW 1987, 35 = VRS 72, 202 und 14.1.1987 - 5 Ss 465/86 - 6/87 I).
  • OLG Hamm, 22.10.2007 - 3 Ss 473/07

    Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot bei Änderung einer Freiheitsstrafe in

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