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   OLG Hamm, 26.06.2008 - 5 Ss 266/08   

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https://dejure.org/2008,22444
OLG Hamm, 26.06.2008 - 5 Ss 266/08 (https://dejure.org/2008,22444)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.06.2008 - 5 Ss 266/08 (https://dejure.org/2008,22444)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Juni 2008 - 5 Ss 266/08 (https://dejure.org/2008,22444)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit von § 329 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) bei Nichterscheinen des Angeklagten in einem Fortsetzungestermin i.R.e. Berufungshauptverfahrens

  • Judicialis

    StPO § 329

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Essen - 33 Ns (15/08)
  • OLG Hamm, 26.06.2008 - 5 Ss 266/08
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 24.10.1989 - 2 Ss 178/89
    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2008 - 5 Ss 266/08
    In diesem Fall ist § 329 Abs. 1 StPO jedoch nicht anwendbar, da der Angeklagte nicht "bei Beginn" einer Hauptverhandlung, sondern bei deren Fortsetzung ausgeblieben ist (vgl. BayObLG VRS 61, 131, KR-Ruß StPO, 5. Aufl., § 329 Rdnr. 2; OLG Karlsruhe in NStZ 1990, 297).
  • BayObLG, 27.04.1981 - RReg. 1 St 136/81

    Berufung; Ausbleiben; Fernbleiben; Termin; Hauptverhandlung; Angeklagter

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2008 - 5 Ss 266/08
    In diesem Fall ist § 329 Abs. 1 StPO jedoch nicht anwendbar, da der Angeklagte nicht "bei Beginn" einer Hauptverhandlung, sondern bei deren Fortsetzung ausgeblieben ist (vgl. BayObLG VRS 61, 131, KR-Ruß StPO, 5. Aufl., § 329 Rdnr. 2; OLG Karlsruhe in NStZ 1990, 297).
  • OLG Hamm, 17.07.2008 - 2 Ss 255/08

    Berufungsverwerfung; Ausbleiben des Angeklagten; Ausbleiben im

    In diesem Fall ist § 329 Abs. 1 StPO jedoch nicht anwendbar, da die Angeklagte nicht "bei Beginn" einer Hauptverhandlung, sondern bei deren Fortsetzung ausgeblieben ist (vgl. BayObLG VRS 61, 131, KR-Ruß StPO, 5. Aufl., § 329 Rdnr. 2; OLG Karlsruhe in NStZ 1990, 297; Beschluss des hiesigen 5. Strafsenats vom 26. Juni 2008 in 5 Ss 266/08).
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