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   OLG Düsseldorf, 08.12.1992 - 1 Ws 1084/92, 5 Ss 372/92   

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https://dejure.org/1992,4180
OLG Düsseldorf, 08.12.1992 - 1 Ws 1084/92, 5 Ss 372/92 (https://dejure.org/1992,4180)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.12.1992 - 1 Ws 1084/92, 5 Ss 372/92 (https://dejure.org/1992,4180)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Dezember 1992 - 1 Ws 1084/92, 5 Ss 372/92 (https://dejure.org/1992,4180)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Die Wartepflicht des StGB § 142 entfällt nur dann, wenn das Verhalten eines zur Unfallzeit am Unfallort Anwesenden zweifelsfrei nicht zur Unfallverursachung beigetragen hat

  • kanzlei-heskamp.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 157
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.07.1960 - 4 StR 232/60

    Ehepaar-Unfall - § 142 StGB, Abgrenzung Mittäter - Gehilfe, Beifahrer als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.1992 - 1 Ws 1084/92
    Als Täter nach dieser Vorschrift kommt deshalb jeder in Betracht, der, sei es auch zu Unrecht, in den - nicht ganz unbegründeten - Verdacht gerät, den Unfall verursacht oder mitverursacht zu haben (so auch BGH, 22. Juli 1960, 4 StR 232/60, BGHSt 15, 1).

    Die Wartepflicht trifft deshalb jeden zur Unfallzeit am Unfallort Anwesenden, gegen den nach den Umständen der nicht ganz unbegründete Verdacht einer irgendwie gearteten Mitverursachung des Unfalls erhoben werden kann (BGHSt 15, 1, 4; OLG Köln NStE Nr. 7 zu § 142 StGB; Cramer in Schönke/Schröder, StGB, 24. Aufl., Rdn. 61 zu § 142 m.w.N.).

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