Rechtsprechung
BGH, 01.08.2023 - 5 StR 174/23 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,21715) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (9)
- IWW
§ 275 Abs. 1, 2 StGB, § 275 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 149 Abs. 1 Nr. 1 StGB
- Wolters Kluwer
Gewerbsmäßige Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Gewerbsmäßige Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 08.12.2022 - 612 KLs 17/18
- BGH, 01.08.2023 - 5 StR 174/23
Papierfundstellen
- NStZ 2023, 735
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.08.2020 - 4 StR 189/20
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Einbeziehung von Härten, die sich aus der …
Auszug aus BGH, 01.08.2023 - 5 StR 174/23
Dies kann der Senat - wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat - auf die Sachrüge ohne Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot nachholen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2020 - 5 StR 189/20, NStZ-RR 2020, 357 mwN). - BGH, 23.06.2020 - 5 StR 189/20
Abweichen von verkündeter Urteilsformel und Urteilstenor der Urteilsurkunde …
Auszug aus BGH, 01.08.2023 - 5 StR 174/23
Dies kann der Senat - wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat - auf die Sachrüge ohne Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot nachholen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2020 - 5 StR 189/20, NStZ-RR 2020, 357 mwN).
- BayObLG, 09.01.2024 - 202 StRR 98/23
Anfechtbarkeit eines Einstellungsbeschlusses nach § 153 Abs. 2 StPO
Das Landgericht hätte aber aufgrund seiner Kognitionspflicht den Sachverhalt auch unter dem Gesichtspunkt eines Verbrechens, das weiterhin im Raum stand, aufklären müssen, zumal das Verbot der reformatio in peius sich ausschließlich auf den Rechtsfolgenausspruch bezieht, einer Verschärfung des Schuldspruchs aber von vornherein nicht entgegensteht (st.Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 15.09.2023 - 5 StR 134/23 bei juris = BeckRS 2023, 25926; 01.08.2023 - 5 StR 174/23 = NStZ 2023, 735; 06.06.2023 - 4 StR 85/23 = NStZ-RR 2023, 250).