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BGH, 10.06.1998 - 5 StR 187/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Änderung eines Schuldausspruchs wegen unterlassener Berücksichtigung von Milderungsgründen - Berücksichtigung von jugendlichem Alter und einer Persönlichkeitsstörung bei der Verhängung einer Gesamtstrafe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 337
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 30.09.1998 - 5 StR 329/98
Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB; Fehler bei der …
Der neue Tatrichter wird bei dem Angeklagten W aus der neu zu bildenden Freiheitsstrafe und der inzwischen rechtskräftig gewordenen vierjährigen Freiheitsstrafe aus der Verurteilung vom 17. November 1997 durch das Landgericht Potsdam (UA S. 13; Revision durch Senatsbeschluß vom 10. Juni 1998 - 5 StR 187/98 - verworfen) gemäß § 55 StGB eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden haben. - BGH, 19.08.1998 - 5 StR 329/98
Aufhebung von Strafaussprüchen wegen eingeschränkter Schuldfähigkeit der …
Der neue Tatrichter wird bei dem Angeklagten L. nunmehr auch die mittlerweile rechtskräftige Verurteilung durch das Landgericht Potsdam zu drei Jahren Jugendstrafe (Senatsbeschluß vom 10. Juni 1998 - 5 StR 187/98 -) einzubeziehen haben.