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BGH, 04.03.2008 - 5 StR 26/08 |
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision als unbegründet
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.01.1993 - 3 StR 575/92
Zerstörung von Münzfernsprechern der Deutschen Bundespost und Zueignung des …
Auszug aus BGH, 04.03.2008 - 5 StR 26/08
Der Senat war nach der Antragsschrift des Generalbundesanwalts nicht gehindert, gemäß § 349 Abs. 2 StPO zu entscheiden (vgl. BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 4).