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   BGH, 27.11.1956 - 5 StR 310/56   

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https://dejure.org/1956,1412
BGH, 27.11.1956 - 5 StR 310/56 (https://dejure.org/1956,1412)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1956 - 5 StR 310/56 (https://dejure.org/1956,1412)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1956 - 5 StR 310/56 (https://dejure.org/1956,1412)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 10, 6
  • NJW 1957, 191
  • MDR 1957, 243
  • JR 1957, 67
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 05.03.1971 - 3 StR 231/69

    Kassenfehlbestand - §§ 242, 246 StGB, Zueignung, Sachsubstanz-, Sachwerttheorie,

    Zwar weist das Oberlandesgericht darauf hin, daß Bedenken auch gegen die Anwendung der §§ 351 (im Hinblick auf BGHSt 10, 6) und 348 Abs. 2 StGB ("Beiseiteschaffen") bestünden.
  • BGH, 21.10.1994 - 2 StR 328/94

    Unzulässigkeit von Hilfsbeweisanträgen

    Dies entspricht dem Grundsatz, daß die Frage des Vermögensschadens unter Zugrundelegung einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu beurteilen ist, und wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu anderen Fällen, in denen ebenfalls kein Wechsel in der rechtlichen Zuordnung vorliegt, bestätigt: das gilt etwa für Vermögensgefährdung durch einzelne Buchungsvorgänge (vgl. RG JW 1926, 586; BGHSt 6, 115, 117; dazu Lackner in LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 249), durch insgesamt unordentliche, den Vermögensstand verschleiernde Buchführung (sehr weitgehend: RGSt 77, 228; einschränkend: BGHSt 20, 304; BGH GA 1956, 121; BGH, Urt. v. 27. November 1956 - 5 StR 310/56 - S. 9 f; Urt. v. 15. Dezember 1981 - 5 StR 603/81; dazu Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 266 Rdn. 45; Hübner in LK 10. Aufl. § 266 Rdn. 97, jeweils m. w. N.) oder durch Bildung von "schwarzen Kassen" (vgl. RGSt 71, 155; 75, 227; BGH GA 1956, 121, 154; BGH, Urt. v. 28. September 1954 - 5 StR 203/54, Urt. v. 8. Oktober 1957 - 1 StR 310/57; dazu Hübner aaO Rdn. 98; Neye NStZ 1981, 369, 371).
  • BGH, 18.07.1963 - 1 StR 130/63

    Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk-GmbH in private Hand -

    Der Staat ist geschädigt, weil die zweckgebundenen Mittel verringert worden sind, ohne daß hierdurch der erstrebte Zweck erreicht worden ist (vgl. RG JW 1936, 262 Nr. 25 - Mittel der Ostpreußenhilfe - RG JW 1936, 513 Nr. 15 - Osthilfemittel - RGSt 70, 33, 36 - Einlösung von Bedarfsdeckungsscheinen - KG JW 1962, 26 - Mittel aus den ERP.-Sondervermögen - OLG Hamm GA 1962, 219 - Mittel für den sozialen Wohnungsbau - ferner BGH Urteile vom 15. Februar 1956 - 1 StR 475/55 und vom 27. November 1956 - 5 StR 310/56).
  • BGH, 05.03.1968 - 5 StR 779/67

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Denn diese Art der Selbstbegünstigung ist durch § 351 StGB gerade unter Strafe gestellt (vgl. hierzu BGHSt 10, 6, 7) [BGH 27.11.1956 - 5 StR 310/56].

    Nun hat der Senat in der angeführten Entscheidung BGHSt 10, 6 ff allerdings dargelegt, daß § 351 StGB nicht anwendbar ist, wenn der Beamte den unterschlagenen Betrag ersetzen will, ohne dabei die Unterschlagung offenbaren und sich dadurch einer strafrechtlichen Verfolgung aussetzen zu müssen und ausschließlich zu diesem Zwecke die in § 351 StGB angeführten erschwerenden Merkmale erfülle.

    Er wollte also - wie es in BGHSt 10 6, 8 [BGH 27.11.1956 - 5 StR 310/56] heißt - "den rechtswidrigen Zustand, der durch die Unterschlagung eingetreten ist, mit Hilfe der unrichtigen Belege (entsprechend hier durch das Unterdrücken der Liste) mindestens einstweilen aufrechterhalten".

  • BGH, 01.08.1984 - 2 StR 341/84

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter Urkundenfälschung und wegen Untreue -

    Das kann z.B. dann zu verneinen sein, wenn eine Reparatur dringend erforderlich wird, nur aus einem damit nicht vorgesehenen Titel bezahlt werden kann und die nachträgliche Bewilligung der Mittel durch die zuständige Stelle mit Sicherheit zu erwarten ist (BGH LM § 266 StGB Rdn. 16; BGH, Urteile vom 3. November 1953 - 5 StR 161/53 S. 11, 12;vom 28. September 1954 - 5 StR 203/54 S. 3, 4;vom 27. November 1956 - 5 StR 310/56 S. 15 undvom 8. Oktober 1957 - 1 StR 310/57).
  • BGH, 23.09.1971 - 4 StR 207/71

    Beginn der Verfolgungsverjährung bei Planung weiterer Verschleierungshandlungen

    Die von der Revision für ihre gegenteilige Meinung angeführte Entscheidung BGHSt 10, 6 betrifft einen anderen Sachverhalt.
  • LG Wiesbaden, 25.03.2002 - 16 KLs 6 Js 3204/00

    Verfahren Schwarze CDU-Konten eingestellt

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 10, 6 bis 8) stellt die Bildung einer sog. "schwarzen Kasse" jedenfalls dann eine Vermögensgefährdung dar, wenn die Möglichkeit nahe liegt, dass die verheimlichten Vermögensbestandteile gegen den Willen und das Interesse des Vermögensträgers verwendet werden.
  • BGH, 04.12.1979 - 1 StR 597/79

    Unzulässigkeit der Verfahrensrüge wegen antragswidriger Nichtvereidigung eines

    Aber auch insoweit, als C. und dem Angeklagten danach zum Zeitpunkt der Entnahme der Geldbeträge möglicherweise fällige Gegenansprüche zugestanden haben, hat der Angeklagte der A. Development Ltd. dadurch Nachteil zugefügt, daß er sie über die Verwendung der zu seinen und C. Gunsten ohne Übersendung von Kostenrechnungen entnommenen, für einen anderen Zweck vorgesehenen Gelder zunächst im unklaren ließ, Rechnungslegung über längere Zeit verweigerte, so daß eine Überprüfung der Berechtigung der Entnahmen nicht möglich war, und damit - wie die weitere Entwicklung bestätigt hat - eine Gefahr für das ihm anvertraute Vermögen hervorrief (BGH NJW 1957, 597; BGH, Urteil vom 23. März 1962 - 4 StR 238/61; Urteil vom 27. November 1956 - 5 StR 310/56, insoweit in BGHSt 10, 6 nicht abgedruckt).
  • BGH, 22.07.1959 - 2 StR 256/59

    Rechtsmittel

    Indessen genügt das Vorlegen unrichtiger Belege über die Ausführung eigener Dienstgeschäfte, wenn ein anderer Beamter die Register oder Bücher zu führen hat, zu denen die Belege zu nehmen sind (BGH NJW 1957, 191 Nr. 21; RGSt 67, 195; 16, 251).
  • BGH, 26.11.1957 - 1 StR 417/57

    Rechtsmittel

    In der neuen Hauptverhandlung wird die Strafkammer die von der Revision vermißte Prüfung nachholen können, ob der Angeklagte bei der Unterschlagung der Gelder, die er später ersetzte und "mit verlängerten Einzahlungsdaten an das Finanzamt ablieferte", zur Eintragung oder Kontrolle der Einnahmen bestimmte Rechnungen, Register oder Bücher unrichtig geführt oder gefälscht oder unrichtige Auszüge daraus vorgelegt und sich deshalb der schweren Amtsunterschlagung nach § 351 StGB schuldig gemacht hat, Dabei wird sie, soweit die Vorlage falscher Belege in Frage kommen sollte, die in BGHSt 10, 6 f aufgestellten Grundsätze zu beachten haben.
  • BGH, 08.10.1957 - 1 StR 310/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.05.1959 - 4 StR 4/59

    Rechtsmittel

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