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   BGH, 27.10.1981 - 5 StR 475/81   

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BGH, 27.10.1981 - 5 StR 475/81 (https://dejure.org/1981,5000)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1981 - 5 StR 475/81 (https://dejure.org/1981,5000)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1981 - 5 StR 475/81 (https://dejure.org/1981,5000)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Absehen von der Anordnung einer Sicherungsverordnung bei Vorliegen einer negativen Gefährlichkeitsprognose nach Verbüßung einer Haftstrafe

Papierfundstellen

  • StV 1982, 114
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.02.1972 - 1 StR 346/71
    Auszug aus BGH, 27.10.1981 - 5 StR 475/81
    Damit hat der Tatrichter die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens (BGH NJW 1972, 834, 835) nicht überschritten.
  • BGH, 16.12.1980 - 5 StR 666/80

    Unmögliche Überprüfung einer Anordnung zur Unterbringung in der

    Auszug aus BGH, 27.10.1981 - 5 StR 475/81
    Im Rahmen dieser Ermessensausübung darf der Tatrichter auch die Wirkungen eines langjährigen Strafvollzuges sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen berücksichtigen (BGH, Beschluß vom 16. Dezember 1980 - 5 StR 666/80 -).
  • BGH, 10.06.2010 - 4 StR 474/09

    Verurteilung wegen Erpressung einer Liechtensteiner Bank rechtskräftig

    Zwar kann der Tatrichter insoweit auch die Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters unter Umständen eintretenden Haltungsänderungen berücksichtigen (BGH, Urteil vom 27. Oktober 1981 - 5 StR 475/81, StV 1982, 114; BGH, Beschluss vom 3. April 1984 - 5 StR 148/84, NStZ 1984, 309).
  • BGH, 03.04.1984 - 5 StR 148/84

    Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten bei der Gefährlichkeitsprognose -

    Im Rahmen dieser Ermessensentscheidung werden auch die Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen zu berücksichtigen sein (BGH Urt. v. 27. Oktober 1981 - 5 StR 475/81 - bei Mösl in NStZ 1982, 456/457).".
  • BGH, 08.01.1983 - 5 StR 823/84

    Anordnung einer Sicherungsverwahrung nach einem Sexualdelikt - Zulässigkeit von

    Für diese Ermessensentscheidung wird der vollständigkeitshalber auf BGH in NJW 1976, 300, 301 hingewiesen; Erwägungen zu den Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs sind im Rahmen des § 66 Abs. 2 StGB auch nicht unzulässig (BGH, Urteil vom 27. Oktober 1981 - 5 StR 475/81 - bei Mösl in NStZ 1982, 456, 457).".
  • BGH, 20.07.1982 - 1 StR 389/82

    Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung mit unzureichender Begründung

    Anders kann es sein, wenn schon nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung die Gewißheit besteht, daß der Verurteilte nach der Verbüßung der Freiheitsstrafe nicht mehr gefährlich sein wird (BGH, Urt. vom 27.10.1981 - 5 StR 475/81).
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