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BGH, 18.08.1993 - 5 StR 477/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine zweifelsfreie Identifizierung des Täters im Rahmen einer Gegenüberstellung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1993, 627 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 24.02.1994 - 4 StR 317/93
Wiedererkennen einer Stimme
Für die Gegenüberstellung zum Zwecke der Identifizierung eines Tatverdächtigen durch einen Augenzeugen ist allgemein anerkannt, daß dem Zeugen nicht nur der Beschuldigte, sondern zugleich auch eine Reihe anderer Personen gleichen Geschlechts, ähnlichen Alters und ähnlichen Erscheinungsbildes gegenüberzustellen sind (BGH StV 1993, 627; NStZ 1982, 342; OLG Köln StV 1986, 12; im einzelnen näher OLG Karlsruhe NStZ 1983, 377, 378;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 58 Rdn. 12;… Pelchen in KK-StPO 3. Aufl. § 58 Rdn. 9;… Odenthal aaO S. 18; Schweling MDR 1969, 177; vgl. auch RiStBV Nr. 18; einschränkend Nöldeke NStZ 1982, 193).Daher müssen im Falle einer Verurteilung die Urteilsgründe erkennen lassen, daß sich das Gericht der Mängel und der durch sie bedingten Beeinträchtigung des Beweiswertes bewußt ist (vgl. BGH, Beschluß vom 18. August 1993 - 5 StR 477/93 -, insoweit in StV 1993, 627 nicht abgedruckt; NStZ 1982, 342; DAR 1976, 94; OLG Köln StV 1986, 12; 1992, 412; 1994, 67;… Pelchen aaO Rdn. 9).
- BGH, 25.09.2012 - 5 StR 372/12
Rechtsfehlerhafte Überzeugungsbildung bzgl. der Täterschaft (Anforderungen an die …
Dieser ist - was die Strafkammer im Grundsatz richtig erkannt hat - bereits dadurch stark herabgesetzt, dass die Zeugin den Angeklagten lediglich auf einer Einzelbildvorlage erkannt hat (vgl. BGH…, Urteil vom 19. November 1997 - 2 StR 470/97, BGHR StPO § 261 Identifizierung 13; Beschluss vom 18. August 1993 - 5 StR 477/93). - BGH, 12.04.1994 - 4 StR 142/94
Wiederholtes Wiedererkennen - Beweiswert - Stimmenvergleich - Zeuge - …
aa) Wie der Senat im Urteil vom 24. Februar 1994 - 4 StR 317/93 (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) - näher dargelegt hat, müssen für die Identifizierung eines Tatverdächtigen aufgrund eines Stimmenvergleichs die für die Gegenüberstellung mit einem Augenzeugen anerkannten Grundsätze (vgl. BGH StV 1993, 627; NStZ 1982, 342; OLG Köln StV 1986, 12; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 377, 378;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 58 Rdn. 12) entsprechend gelten.