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BGH, 17.12.2003 - 5 StR 504/03 |
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revision; Darstellung der Vorstrafen
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 02.09.2008 - 2 Ss 150/08
Strafzumessung: Umfang der Darstellung von Vorstrafen im Urteil
Vielmehr ist bei der Darstellung der Vorstrafen die Mitteilung der zu diesen jeweils getroffenen Feststellungen zur Sache sogar überflüssig, soweit sich aus diesen Tatsachen keine Folgerungen für die zu entscheidende Sache ergeben (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2003 - 5 StR 504/03).