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   BGH, 07.02.1961 - 5 StR 511/60   

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https://dejure.org/1961,5442
BGH, 07.02.1961 - 5 StR 511/60 (https://dejure.org/1961,5442)
BGH, Entscheidung vom 07.02.1961 - 5 StR 511/60 (https://dejure.org/1961,5442)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 1961 - 5 StR 511/60 (https://dejure.org/1961,5442)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit in Strafsachen - Verpflichtung eines Gerichts zur Aussetzung eines Strafverfahrens - Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit - Voraussetzungen der Strafaussetzung zur Bewährung - ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.07.1956 - 2 StR 87/55
    Auszug aus BGH, 07.02.1961 - 5 StR 511/60
    Gründe, die eine besondere Feststellung erforderlich gemacht hätten, daß der Angeklagte von dieser Verurteilung vor Begehung seiner jetzigen Straftat Kenntnis erlangt hat (vgl. BGHSt 9, 370, 384, 385), [BGH 06.07.1956 - 2 StR 37/55]liegen hier nicht vor.
  • BVerfG, 13.06.1956 - 1 BvL 54/55

    Verordnungsermächtigung

    Auszug aus BGH, 07.02.1961 - 5 StR 511/60
    Zwar ist die Dritte Durchführungsverordnung zum Kriegsgefangenen-Entschädigungsgesetz, deren Voraussetzungen der Angeklagte bei seinem Antrag auf Kriegsgefangenenentschädigung behauptet hatte, rechtsunwirksam, weil die Ermächtigung zu ihrem Erlaß verfassungswidrig war (vgl. BVerfGE 5, 71).
  • BVerwG, 13.11.1957 - V C 595.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.02.1961 - 5 StR 511/60
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbes. BVerwG NJW 1958, 275) endet die Kriegsgefangenschaft erst dann, wenn der bisherige Kriegsgefangene auf Grund der Entlassung in die Lage versetzt wird, sich im eigenen Lande in gleicher Weise wie die übrigen Bewohner des Landes dorthin zu begeben, wohin er will.
  • RG, 03.04.1922 - II 130/22

    1. Inwieweit bedarf ein den Antrag auf Verbindung zusammenhängender Strafsachen

    Auszug aus BGH, 07.02.1961 - 5 StR 511/60
    Wie das Reichsgericht (RGSt 57, 44) bereits dargelegt hat, bezieht sich § 34 StPO, der für einen Antrag ablehnende Beschlüsse eine Begründung vorschreibt, nicht auf solche ablehnenden Entscheidungen, aus deren Inhalt sich die Begründung von selbst ergibt.
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auch sonst ist kein Grund für eine unterschiedliche Behandlung dieser Fälle ersichtlich (vgl. auch BGH Urteil vom 7. Februar 1961 - 5 StR 511/60).
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