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BGH, 13.03.2001 - 5 StR 58/01 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Beeinflussung der Strafzumessung durch im einzelnen nicht belegte generalpräventive Erwägungen
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.02.1993 - 2 StR 31/93
Besondere Berücksichtigung generalpräventiver Gesichtpunkte bei Sexualdelikten im …
Auszug aus BGH, 13.03.2001 - 5 StR 58/01
Der Senat schließt im Blick auf den Umfang des verschuldeten Tatunrechts aus, daß die im einzelnen nicht belegten generalpräventiven Erwägungen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 - Generalprävention 7) die Strafzumessung beeinflußt haben.