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BGH, 05.03.2002 - 5 StR 70/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Mitbestimmung der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe durch nicht belegte generalpräventive Gesichtspunkte
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.01.1992 - 2 StR 427/91
Generalprävention bei Schutzgelderpressung
- BGH, 15.07.1994 - 3 StR 315/94
Generalprävention - Strafschärfung - Schuldangemessene Strafe
Auszug aus BGH, 05.03.2002 - 5 StR 70/02
Der Senat schließt aus, daß die Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe nach den sie tragenden Erwägungen durch nicht belegte generalpräventive Gesichtspunkte mitbestimmt war (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 6, 8, 10). - BGH, 23.08.1995 - 3 StR 241/95
Sexualstraftaten - Rechtsfehler - Generalprävention - Nachteil des Angeklagten
Auszug aus BGH, 05.03.2002 - 5 StR 70/02
Der Senat schließt aus, daß die Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe nach den sie tragenden Erwägungen durch nicht belegte generalpräventive Gesichtspunkte mitbestimmt war (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 6, 8, 10).