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   BGH, 23.04.1998 - 5 StR 95/98   

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https://dejure.org/1998,6369
BGH, 23.04.1998 - 5 StR 95/98 (https://dejure.org/1998,6369)
BGH, Entscheidung vom 23.04.1998 - 5 StR 95/98 (https://dejure.org/1998,6369)
BGH, Entscheidung vom 23. April 1998 - 5 StR 95/98 (https://dejure.org/1998,6369)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verzögerung des Verfahrens nach Erlass des Urteils - Berücksichtigung der Verletzung des Beschleunigungsgebotes durch die Staatsanwaltschaft bei der Strafzumessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2173/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Berücksichtigung der Verletzung des

    Auszug aus BGH, 23.04.1998 - 5 StR 95/98
    Der aus der Verletzung von Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 MRK herzuleitende eigenständige Strafmilderungsgrund (vgl. Senat, Beschluß vom 27. November 1997 - 5 StR 500/97 - unter Hinweis auf den Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96 -) kann und muß hier vom Senat selbst angewandt werden, weil jede weitere Verfahrensverzögerung unvertretbar wäre; bei einer Zurückverweisung hätte der Tatrichter nicht andere Umstände heranzuziehen als die, die der Senat zu berücksichtigen hat.
  • BGH, 21.12.1994 - 2 StR 415/94

    Strafbarkeit wegen Betrugs und Verletzung der Konkursantragspflicht -

    Auszug aus BGH, 23.04.1998 - 5 StR 95/98
    Der Senat hat jedoch bei seiner Entscheidung von Amts wegen zu berücksichtigen, daß das Verfahren nach Erlaß des tatrichterlichen Urteils in einer gegen Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verstoßenden Weise verzögert worden ist (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 8; BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 8).
  • BGH, 15.05.1996 - 2 StR 119/96

    Herabsetzung - Jugendstrafe - Beschleunigungsgebot - Revisionsverfahren -

    Auszug aus BGH, 23.04.1998 - 5 StR 95/98
    Der Senat hat jedoch bei seiner Entscheidung von Amts wegen zu berücksichtigen, daß das Verfahren nach Erlaß des tatrichterlichen Urteils in einer gegen Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verstoßenden Weise verzögert worden ist (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 8; BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 8).
  • BGH, 24.07.1991 - 5 StR 286/91

    Strafzumessung: Strafmilderung infolge Verfahrensverzögerung

    Auszug aus BGH, 23.04.1998 - 5 StR 95/98
    Diese abschließende Sachentscheidung kann der Senat selbst treffen (BGH a.a.O.; BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 4; BGH StV 94, 242).
  • BGH, 21.12.1993 - 5 StR 683/93

    Revision: Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch - Unschädlichkeit der

    Auszug aus BGH, 23.04.1998 - 5 StR 95/98
    Diese abschließende Sachentscheidung kann der Senat selbst treffen (BGH a.a.O.; BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 4; BGH StV 94, 242).
  • BGH, 27.11.1997 - 5 StR 500/97

    Reduzierung von ausgesprochenen Einzelstrafen wegen einer Verfahrensverzögerung -

    Auszug aus BGH, 23.04.1998 - 5 StR 95/98
    Der aus der Verletzung von Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 MRK herzuleitende eigenständige Strafmilderungsgrund (vgl. Senat, Beschluß vom 27. November 1997 - 5 StR 500/97 - unter Hinweis auf den Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96 -) kann und muß hier vom Senat selbst angewandt werden, weil jede weitere Verfahrensverzögerung unvertretbar wäre; bei einer Zurückverweisung hätte der Tatrichter nicht andere Umstände heranzuziehen als die, die der Senat zu berücksichtigen hat.
  • BGH, 09.07.1998 - 4 StR 521/97

    Unzulässiger Beweisantrag über Tatsache, die bereits rechtskräftig entschieden

    Der aus dieser Verletzung des Beschleunigungsgebotes resultierende eigenständige Strafmilderungsgrund (vgl. auch BVerfG NStZ 1997, 591; BGH, Beschluß vom 23. April 1998 - 5 StR 95/98) rechtfertigt indessen hier nicht die Herabsetzung der vom Landgericht in Anbetracht der Besonderheiten des sich über viele Stunden erstreckenden Tatgeschehens, in dessen Verlauf das Tatopfer in gravierendster Weise gequält und erniedrigt worden ist, verhängten maßvollen Strafen.
  • BGH, 30.09.1998 - 5 StR 239/98

    BGH hebt Verurteilung von Polizisten wegen Körperverletzung und Nötigung auf

    Der Senat merkt an, daß ungewöhnliche, letztlich nicht hinzunehmende Verzögerungen des Revisionsverfahrens nach Urteilen des Landgerichts Hamburg, vornehmlich von der Staatsanwaltschaft verursacht, bereits wiederholt festgestellt werden mußten (vgl. nur Senatsurteil vom 15. März 1994 - 5 StR 798/93 - Senatsbeschlüsse vom 21. August 1996 - 5 StR 368/96 - und vom 23. April 1998 - 5 StR 95/98 - vgl. auch Senatsbeschluß vom 27. November 1997 - 5 StR 500/97 -, wistra 1998, 101, eine entsprechende, wesentlich indes vom Landgericht Hamburg verursachte Verzögerung des Revisionsverfahrens betreffend).
  • BGH, 22.04.1999 - 5 StR 737/98

    Gesamtfreiheitsstrafe; Beschleunigungsgebot

    Der Senat hat jedoch bei seiner Entscheidung von Amts wegen zu berücksichtigen, daß das Verfahren nach Erlaß des tatrichterlichen Urteils in erheblicher Weise unter Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot verzögert worden ist (vgl. BGH NStZ 1997, 29; wistra 1998, 101; BGH, Beschluß vom 23. April 1998 - 5 StR 95/98).
  • BGH, 07.02.2001 - 5 StR 533/00

    Strafmilderung wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung nach Erlaß des

    Der Senat hat jedoch bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen, daß das Verfahren nach Erlaß des tatrichterlichen Urteils in einer gegen Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verstoßenden Weise verzögert worden ist (vgl. BGHR StPO § 354 Abs. 1 - Strafausspruch 4 und 8; BGH wistra 1998, 101; BGH, Beschlüsse vom 23. April 1998 -5 StR 95/98 - und vom 14. Juni 2000 - 2 StR 39/00 -).
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