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BGH, 04.04.2006 - 5 StR 96/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 56 StGB
Strafaussetzung zur Bewährung (Ermessenspielraum; gebotene Gesamtwürdigung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Aussetzung der Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung; Gewichtung der Vorstrafen des Angeklagten im Rahmen der Prüfung der Kriminalitätsprognose
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 56 Abs. 2
"Besondere" Umstände aufgrund einer Gesamtschau - rechtsportal.de
StGB § 56 Abs. 2
"Besondere" Umstände aufgrund einer Gesamtschau - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2006, 202
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 29.04.1987 - 3 StR 103/87
Strafaussetzung - Bewährung - Steuerhinterziehung
Auszug aus BGH, 04.04.2006 - 5 StR 96/06
Zu Recht hat der Generalbundesanwalt darauf hingewiesen, dass die für die Aussetzungsentscheidung angeführten Umstände zwar nicht jeder für sich betrachtet, jedoch in der rechtlich gebotenen Gesamtschau als "besondere" im Sinne von § 56 Abs. 2 StGB gewertet werden durften (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 1). - BGH, 26.06.1958 - 4 StR 145/58
Auszug aus BGH, 04.04.2006 - 5 StR 96/06
Die wirksam auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung beschränkte (BGHSt 11, 393, 395; 24, 164, 165) Revision der Staatsanwaltschaft, die vom Generalbundesanwalt nicht vertreten wird, bleibt erfolglos. - BGH, 03.06.1971 - 1 StR 189/71
Nachprüfung der vom Tatrichter gestellten Sozialprognose - Einwirkung des …
Auszug aus BGH, 04.04.2006 - 5 StR 96/06
Die wirksam auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung beschränkte (BGHSt 11, 393, 395; 24, 164, 165) Revision der Staatsanwaltschaft, die vom Generalbundesanwalt nicht vertreten wird, bleibt erfolglos. - BGH, 12.10.1989 - 4 StR 525/89
Revision wegen falscher Strafzumessung durch den Richter - Beurteilung, ob eine …
Auszug aus BGH, 04.04.2006 - 5 StR 96/06
Das Landgericht hat seinen ihm innerhalb des § 56 StGB gegebenen Ermessensspielraum nicht überschritten (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 4). - BGH, 14.07.1994 - 4 StR 252/94
Rechtsordnung - Strafaussetzung - Vollstreckung - Vertrauen der Bevölkerung - …
Auszug aus BGH, 04.04.2006 - 5 StR 96/06
Eine Erörterung der Voraussetzungen des § 56 Abs. 3 StGB war nicht erforderlich, weil keine Gesichtspunkte erkennbar waren, die insoweit nähere Ausführungen geboten hätten (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 15).
- BGH, 23.05.2007 - 5 StR 97/07
Beihilfe (Vorsatz; Hilfeleisten durch Unterlassen: keine Garantenstellung bei …
Bei der Prüfung der Kriminalitätsprognose hat das Landgericht die verbüßte Jugendstrafe des Angeklagten bedacht, ihr aber ohne Rechtsfehler wegen der lange zurück liegenden Taten keine ausschlaggebende Bedeutung beigemessen (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 202).