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LAG Schleswig-Holstein, 07.09.1988 - 5 Ta 134/88 |
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LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. September 1988 - 5 Ta 134/88 (https://dejure.org/1988,8110)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten bei Prozessverweisung an das Arbeitsgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Bremen, 20.02.1986 - 2 Ta 9/85
Mehrkostenbegriff; Erstattungsfähigkeit
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- LAG Schleswig-Holstein, 21.01.2013 - 5 Ta 197/12
Kostenfestsetzung, sofortige Beschwerde, Zurückverweisung an das Arbeitsgericht, …
Sie sind damit dem Einwand entzogen, sie seien zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht notwendig gewesen (§ 91 Abs. 1 ZPO) (…h.M.: vgl. nur grundlegend BAG, Beschl. v. 01.11.2004 - 3 AZB 10/04 -, Rn. 6; LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 07.09.1988 - 5 Ta 134/88 - LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 24.01.2000 - 5 Ta 44/99 - Thüringer LAG, Beschl. v. 14.08.2000 - 8 Ta 87/2000 - LAG Düsseldorf, Beschl. v. 15.08.-2006 - 12 Ta 392/06 - LAG Köln, Beschl. v. 28.07.2010 - 12 Ta 183/10 -, alle zit. n. Juris,). - LAG Schleswig-Holstein, 27.03.2003 - 2 Ta 31/03
Kostenfestsetzung; Rechtsanwaltskosten; Rechtswegverweisung
Das bedeutet, dass bei Verweisung eines Rechtsstreits vom ordentlichen Gericht an das Arbeitsgericht dem Beklagten die in dem anderen Rechtsweg erwachsenen Kosten zu erstatten sind, wobei es nicht darauf ankommt, ob sich der Beklagte vor dem Arbeitsgericht von demselben Anwalt vertreten lässt (LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 9.11.1983 - 4 Ta 81/83 - EzA § 91 ZPO Nr. 7; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 7.9.1988 - 5 Ta 134/88 - LAGE § 12a ArbGG 1979 Nr. 11; LAG Hamm Beschluss vom 16.7.1987 - 7 Ta 197/87 - LAGE § 12a ArbGG 1979 Nr. 10; LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 13.3.1986 - 1 Ta 36/86 - LAGE § 12a ArbGG 1979 Nr. 7; LAG Nürnberg Beschluss vom 8.10.1986 - 4 Ta 7/86 - LAGE § 12a ArbGG 1979 Nr. 8). - LAG Schleswig-Holstein, 06.06.2002 - 2 Ta 61/02
sofortige Beschwerde, Kostenfestsetzung, Verweisung, Amtsgericht, …
Als "Mehrkosten" der Anrufung des sachlich unzuständigen Gerichts anzusehen sind die vor dem ordentlichen Gericht erwachsenen Gebühren ohne Rücksicht darauf, ob die Beklagte durch denselben Rechtsanwalt vor dem Arbeitsgericht vertreten und ob derselbe Gebührentatbestand nach der Verweisung nochmals verwirklicht wurde (LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 7.9.1988 - 5 Ta 134/88 - LAGE Nr. 11 zu § 12a ArbGG, m.w.N.; LAG Schleswig- Holstein Beschluss vom 26.2.1999 - 3 Ta 21/99 -).