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   LAG Hamburg, 10.04.1987 - 5 Ta 5/87   

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https://dejure.org/1987,2710
LAG Hamburg, 10.04.1987 - 5 Ta 5/87 (https://dejure.org/1987,2710)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 10.04.1987 - 5 Ta 5/87 (https://dejure.org/1987,2710)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 10. April 1987 - 5 Ta 5/87 (https://dejure.org/1987,2710)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fristversäumung; Rechtsauskunft; Betriebsratsmitglied; Kündigungsschutzklage; Nachträgliche Klagezulassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 5 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kündigungsschutzklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1987, 1744
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • LAG Hamm, 11.01.2022 - 14 Sa 938/21

    Keine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage wegen Falschinformation

    Das Betriebsverfassungsgesetz weist dieser Institution lediglich Aufgaben im betrieblich-kollektiven Bereich zu (vgl. LAG Berlin 17. Juni 1991 - 9 Ta 6/91 - DB 1991, 1887; LAG Hamburg 10. April 1987 - 5 Ta 5/87 - LAGE KSchG § 5 Nr. 29).
  • LAG Berlin, 17.06.1991 - 9 Ta 6/91

    Kündigungsschutzklage: nachträgliche Zulassung

    Der Betriebsrat - für die Betriebsgewerkschaftsleitung in der ehemaligen DDR gilt dies erst recht - kommt jedoch als geeignete Institution für die Erteilung von Rechtsauskünften in individualrechtlichen Angelegenheiten der einzelnen Arbeitnehmer nicht in Betracht, und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen Klein- oder Großbetrieb handelt oder ob das Betriebsratsmitglied freigestellt worden ist (so auch LAG Köln vom 13.9.1982, EzA Nr. 16 zu § 5 KSchG; LAG Rheinland-Pfalz vom 10.9.1984, NZA 1985, 431; LAG Hamburg vom 10.4.1987, LAGE Nr. 29 zu § 5 KSchG = DB 1987, 1744; Poelmann, RdA 1952, 207; Linke, BB 1955, 933; Gröninger, AuR 1953, 107; Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl. 1984, § 5 Rdn. 7; Stahlhacke/Preis S. 411, Rdn. 1129 - anderer Ansicht Hueck, KSchG, § 5 Rdn. 3; KR-Friedrich, § 5 Rdn. 33 mit weiteren Nachweisen).

    Sowohl das Betriebsverfassungsgesetz als auch die arbeitsgesetzlichen Bestimmungen in der damaligen DDR weisen diesen Institutionen lediglich Aufgaben im betrieblich-kollektiven Bereich zu (vgl. dazu im einzelnen LAG Hamburg, DB 1987, 1744).

  • OVG Hamburg, 20.01.2003 - 8 Bf 33/02

    Rechtsberatung und Rechtshilfe durch Personalratsmitglied für Mitarbeiter;

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass eine solche Tätigkeit gemäß § 7 Rechtsberatungsgesetz erlaubnisfrei ist (a.A. LAG Hamburg, Beschl. v. 10.4.1987; DB 1987 S. 1744 bezüglich Betriebsräten).
  • LAG München, 12.06.2006 - 6 Ta 443/05

    Nachträgliche Zulassung

    Nicht zur Auskunft geeignet sind: das Kanzleipersonal von Gericht, Anwälten oder Steuerbüros (v.Hoyningen-Huene/Linck Rn. 6; KDZ/Zwanziger Rn. 6; KR/Friedrich Rn. 31), die Agentur für Arbeit (LAG Düsseldorf 25.4.1991 NZA 1992, 44), der Betriebsrat (LAG Köln 13.9.1982 LAGE KSchG 1969 § 5 Nr. 16; LAG RP 19.9.1984 NZA 1985, 430, 431; LAG HH 10.4.1987 DB 1987, 1744; LAG BE 17.6.1991 DB 1991, 1887).
  • LAG Baden-Württemberg, 26.08.1992 - 8 Ta 80/92

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage; Antragstellung nach Behebung

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  • LAG Schleswig-Holstein, 16.04.1998 - 4 Ta 188/97

    Anwaltsverschulden; Kündigungsschutzklage; Verfristung; Büroverschulden;

    Nach der herrschenden Rechtsprechung und Literatur, der das Beschwerdegericht folgt, ist der Betriebsrat keine geeignete Stelle für die Erteilung von Rechtsauskünften, gleichgültig, ob es sich um einen Klein- oder Großbetrieb handelt (LAG Köln, EzA 16 zu § 5 KSchG; LAG Hamburg, DB 87, 1744; LAG Berlin BB 91, 2451; Stahlhacke Preis aaO, Rdnr. 1130 auf S. 522; anderer Auffassung, nämlich bei Betriebsräten in Großbetrieben, Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 8. Aufl. 1996 §, 136 II. 3. auf S. 1221 m. w. Hinw.).
  • LAG Hamburg, 06.07.1990 - 1 Ta 3/90

    Antrag auf nachträgliche Zulassung einer verspätet erhobenen

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