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   OLG Bremen, 14.06.2001 - 5 U 1/2001, 5 U 1/01, 5 U 1/2001c, 5 U 1/01c   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13782
OLG Bremen, 14.06.2001 - 5 U 1/2001, 5 U 1/01, 5 U 1/2001c, 5 U 1/01c (https://dejure.org/2001,13782)
OLG Bremen, Entscheidung vom 14.06.2001 - 5 U 1/2001, 5 U 1/01, 5 U 1/2001c, 5 U 1/01c (https://dejure.org/2001,13782)
OLG Bremen, Entscheidung vom 14. Juni 2001 - 5 U 1/2001, 5 U 1/01, 5 U 1/2001c, 5 U 1/01c (https://dejure.org/2001,13782)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zusicherung einer Eigenschaft durch Angaben im Verkaufsprospekt eines KFZ; Begriff der Beschaffenheit und Definition der Zusicherung; Vorliegen eines Fehlers und Berechnung des Minderungswertes bei fehlerhafter Angabe der Schadstoffklasse eines PKW; Keine Gleichsetzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Neuwagenhandel - "Euro 2" keine verbindliche Zusicherung der Steuerklasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 459 § 463
    Neuwagenkauf; Mängelhaftung aufgrund Angaben im Verkaufsprospekt; Bedeutung der Angabe "Euro 2" und Voraussetzungen einer Zusicherungshaftung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.11.1994 - VIII ZR 53/94

    Zusicherung von Eigenschaften beim Neuwagenkauf; Umfang des großen

    Auszug aus OLG Bremen, 14.06.2001 - 5 U 1/01
    Dazu hat der Bundesgerichtshof immer wieder betont, dass beim Verkauf neu hergestellter Sachen die Annahme einer stillschweigenden Zusicherung grundsätzlich die Ausnahme darstelle, die einer besonderen Begründung an Hand der Umstände des Einzelfalls bedürfe und dass besondere Zurückhaltung geboten sei, wenn die Verkäufer-Erklärung, aus der eine Zusicherung abgeleitet werde, zugleich als Bezeichnung der Kaufsache diene (NJW 1995, 518, 519; NJW-RR 1996, 951; Reinking/Eggert, a.a.O., Rdnr. 852; zurückhaltend bei gebrauchten Sachen auch BGH, NJW 2000, 3130, 3132).

    Ein solches Verhalten des Verkäufers (im konkreten Fall BGH, NJW 1995, 518 f. die Abgabe des Käufers, für ihn komme nur ein Fahrzeug mit Antiblockiersystem in Frage und das Schweigen des Verkäufers hierauf) sei grundsätzlich geeignet, beim Kunden den Eindruck zu erwecken, der Verkäufer übernehmen die ?Garantie? für das Vorhandensein einer Eigenschaft (vgl. auch Reinking/Eggert ebd.).

  • BGH, 04.06.1997 - VIII ZR 243/96

    BGH

    Auszug aus OLG Bremen, 14.06.2001 - 5 U 1/01
    Allein der Umstand, dass eine günstige Steuerklasse eines unter mehreren Motiven für den Kauf eine bestimmen Kfz-Typs ist, reicht nicht aus, eine solche Zusicherung anzunehmen (vgl. auch BGH, NJW 1997, 2318, 2319, wo der BGH die Angebe ?lt. FZ-Brief? ohne weiter hinzutretende Merkmale nicht für eine Zusicherung genügen ließ).
  • BGH, 14.06.2000 - VIII ZR 73/99

    Stillschweigende Zusicherung einer Eigenschaft

    Auszug aus OLG Bremen, 14.06.2001 - 5 U 1/01
    Dazu hat der Bundesgerichtshof immer wieder betont, dass beim Verkauf neu hergestellter Sachen die Annahme einer stillschweigenden Zusicherung grundsätzlich die Ausnahme darstelle, die einer besonderen Begründung an Hand der Umstände des Einzelfalls bedürfe und dass besondere Zurückhaltung geboten sei, wenn die Verkäufer-Erklärung, aus der eine Zusicherung abgeleitet werde, zugleich als Bezeichnung der Kaufsache diene (NJW 1995, 518, 519; NJW-RR 1996, 951; Reinking/Eggert, a.a.O., Rdnr. 852; zurückhaltend bei gebrauchten Sachen auch BGH, NJW 2000, 3130, 3132).
  • BGH, 20.03.1996 - VIII ZR 109/95

    Stillschweigende Zusicherung einer Eigenschaft

    Auszug aus OLG Bremen, 14.06.2001 - 5 U 1/01
    Dazu hat der Bundesgerichtshof immer wieder betont, dass beim Verkauf neu hergestellter Sachen die Annahme einer stillschweigenden Zusicherung grundsätzlich die Ausnahme darstelle, die einer besonderen Begründung an Hand der Umstände des Einzelfalls bedürfe und dass besondere Zurückhaltung geboten sei, wenn die Verkäufer-Erklärung, aus der eine Zusicherung abgeleitet werde, zugleich als Bezeichnung der Kaufsache diene (NJW 1995, 518, 519; NJW-RR 1996, 951; Reinking/Eggert, a.a.O., Rdnr. 852; zurückhaltend bei gebrauchten Sachen auch BGH, NJW 2000, 3130, 3132).
  • BGH, 10.07.1991 - VIII ZR 224/90

    Eigenschaftszusicherung durch schlüssiges Verhalten; Spezifikation eines

    Auszug aus OLG Bremen, 14.06.2001 - 5 U 1/01
    Dabei ist die Wertung vom Empfängerhorizont aus vorzunehmen, wobei das Vertrauen, das der Käufer dem Verkäufer entgegen bringen darf, eine maßgebliche Rolle spielt (BGH, NJW-RR 1991, 1401; Reinking/Eggert, ebd.).
  • OLG Koblenz, 07.11.2001 - 3 W 729/01

    Kostenfestsetzung; KFZ-Kaufvertrag; Wandlung; Schadstoffklasse; Zugesicherte

    Den Charakter einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherung erlangen sie erst, wenn der Käufer ein Verhalten des Verkäufers in die Richtung deuten darf, dass sich dieser für das Vorhandensein einer bestimmten Eigenschaft in der Weise stark macht, dass er auch ohne Verschulden für sie einstehen will (OLG Bremen, Beschluss vom 14. Juni 2001, 5 U 1/01 [vgl. Bl. 29 ff GA]).
  • KG, 06.03.2008 - 27 U 66/07

    Gewährleistung beim Kfz-Kauf: Angabe einer EU-Schadstoffnorm als

    Ein Sachmangel kommt insoweit nicht gemäß § 434 BGB in Betracht (ebenso für die Rechtslage vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 1.1.2002: OLG Bremen, Urteil vom 14.06.2001, 5 U 1/2001, veröffentlicht nur in "juris"; OLG Koblenz, Beschluss vom 7.11.2001, 3 W 729/01 = OLG-Report 2002, 26f., MDR 2002, 452).
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