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   OLG Zweibrücken, 02.11.1999 - 5 U 12/99   

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OLG Zweibrücken, 02.11.1999 - 5 U 12/99 (https://dejure.org/1999,11790)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02.11.1999 - 5 U 12/99 (https://dejure.org/1999,11790)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02. November 1999 - 5 U 12/99 (https://dejure.org/1999,11790)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 18.12.1990 - VI ZR 169/90

    Darlegungs- und Beweislast des Krankenhausträgers bei Verletzung eines Patienten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.11.1999 - 5 U 12/99
    Wie aufgrund sachverständiger Beratung festgestellt werden kann, gehören die vom Beklagten angewendeten Handgriffe nicht zu einem Geschehensablauf, dessen Risiken vom Therapeuten voll beherrscht werden kann, sodass ein Schaden nicht typischerweise auf einem Mangel an Sorgfalt beruht (vgl. dazu allgemein BGH VersR 1956, 499 = AHRS 6510/2; BGHR BGB § 823 Abs. 1, Krankenhaus 1), weshalb in diesen Fällen sich die Behandlungsseite in Umkehr der Beweislast analog § 282 BGB entlasten muss, wenn der Gesundheitsschaden des Patienten sich in einem solchen Bereich ereignet hat (BGH BGHR BGB § 823 Abs. 1, Arzthaftung 92).
  • BGH, 17.03.1987 - VI ZR 282/85

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs einer Kommanditgesellschaft gegen den

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.11.1999 - 5 U 12/99
    Ansonsten dient die gesteigerte Darlegungslast des Beklagten (vgl. dazu BGHZ 12, 49, 50; 86, 23, 30; 100, 190, 196; Urteil vom 24. November 1998 -VI ZR 388/97-) dazu, dem bei einer Heilbehandlung typischen Vortragsdefizit des Patienten abzuhelfen.
  • BGH, 30.04.1991 - VI ZR 178/90

    Übertragung des HIV-Virus als Gesundheitsbeschädigung; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.11.1999 - 5 U 12/99
    b) Gehört der Patient nicht zu einer gefährdeten Risikogruppe und war er durch die Art seiner Lebensführung keiner gesteigerten Gefahr wegen des Risikos ausgesetzt, das sich bei der Behandlung realisiert hat, ausgesetzt, kann die Lebenserfahrung dafür sprechen, dass das Risiko nicht schon vorher bestanden hat (vgl. RGZ 165, 336, 338 f; BGHZ 11, 227, 229 ff; BGHR ZPO § 286 Abs. 1, Anscheinsbeweis 10).
  • BGH, 18.10.1988 - VI ZR 223/87

    Darlegungs- und Beweislast bei Auffahrunfall; Umfang des Schadens eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.11.1999 - 5 U 12/99
    Die Umstände, aus denen sich die ernste Möglichkeit einer anderen Ursache ergeben soll, müssen von dem Beklagten zur Überzeugung des Tatrichters nachgewiesen werden (BGHZ 6, 169, 170; VersR 1989, 54).
  • BGH, 03.07.1990 - VI ZR 239/89

    Anscheinsbeweis für die Nichtbenutzung des Sicherheitsgurts

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.11.1999 - 5 U 12/99
    Gelingt es dem Gegner, eine Tatsache zu beweisen, aus der die Möglichkeit, nicht notwendigerweise die Wahrscheinlichkeit eines anderen Sachablaufs als des erfahrungsmäßigen folgt, so verbleibt es bei der vollen Beweislast der von Anfang an beweispflichtigen Partei (vgl. BGHZ 2, 1, 5; 6, 168, 171; BGHR ZPO § 286 Abs. 1, Anscheinsbeweis 9).
  • BGH, 01.12.1982 - VIII ZR 279/81

    Ergänzung oder Berichtigung der Drittschuldnererklärung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.11.1999 - 5 U 12/99
    Ansonsten dient die gesteigerte Darlegungslast des Beklagten (vgl. dazu BGHZ 12, 49, 50; 86, 23, 30; 100, 190, 196; Urteil vom 24. November 1998 -VI ZR 388/97-) dazu, dem bei einer Heilbehandlung typischen Vortragsdefizit des Patienten abzuhelfen.
  • BGH, 23.06.1989 - V ZR 125/88

    Verurteilung des Beklagten aufgrund seines eigenen Vortrags

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.11.1999 - 5 U 12/99
    Nur wenn diese einen neuen Klagegrund gäben, müsste sich der Kläger auf diese nach dem Grundsatz der Gleichwertigkeit des Parteivorbringens berufen (BGHZ 19, 387, 391; BGH BGHR ZPO § 138 Abs. 2, gleichwertiges Parteivorbringen 1).
  • BGH, 24.11.1998 - VI ZR 388/97

    Pflicht einer Prozeßpartei zur Äußerung zu Tatvorgängen im eigenen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.11.1999 - 5 U 12/99
    Ansonsten dient die gesteigerte Darlegungslast des Beklagten (vgl. dazu BGHZ 12, 49, 50; 86, 23, 30; 100, 190, 196; Urteil vom 24. November 1998 -VI ZR 388/97-) dazu, dem bei einer Heilbehandlung typischen Vortragsdefizit des Patienten abzuhelfen.
  • BGH, 27.04.1994 - XII ZR 16/93

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.11.1999 - 5 U 12/99
    aa) Eine Beweiserleichterung nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises, der nicht zu einer Umkehr der Beweislast führt (BGHZ 100, 31, 34 mwNw.), setzt aber voraus, dass ein bestimmter Lebenssachverhalt feststeht, der nach der allgemeinen Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache oder einen bestimmten Ablauf als maßgeblich für den Eintritt eines bestimmten Erfolges hinweist (vgl. etwa BGHZ aaO., S. 33; BGHR BGB § 548 Anscheinsbeweis 1).
  • BGH, 24.01.1995 - VI ZR 60/94

    Darlegungs- und Beweislast bei einem Lagerungsschaden im Krankenhaus aufgrund

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.11.1999 - 5 U 12/99
    Wie aufgrund sachverständiger Beratung festgestellt werden kann, gehören die vom Beklagten angewendeten Handgriffe nicht zu einem Geschehensablauf, dessen Risiken vom Therapeuten voll beherrscht werden kann, sodass ein Schaden nicht typischerweise auf einem Mangel an Sorgfalt beruht (vgl. dazu allgemein BGH VersR 1956, 499 = AHRS 6510/2; BGHR BGB § 823 Abs. 1, Krankenhaus 1), weshalb in diesen Fällen sich die Behandlungsseite in Umkehr der Beweislast analog § 282 BGB entlasten muss, wenn der Gesundheitsschaden des Patienten sich in einem solchen Bereich ereignet hat (BGH BGHR BGB § 823 Abs. 1, Arzthaftung 92).
  • BGH, 25.01.1956 - V ZR 190/54

    Wahrheitspflicht. Widersprechendes Vorbringen

  • BGH, 05.02.1987 - I ZR 210/84

    Raubpressungen - §§ 85, 97 UrhG; § 286 ZPO, Anscheinsbeweis für Vertrieb bei

  • BGH, 14.12.1953 - III ZR 183/52

    Krankheitsbild. Anscheinsbeweis

  • BGH, 20.06.1978 - VI ZR 15/77

    Kurzschluß in der Nähe des Brandherdes - § 286 ZPO, Anscheinsbeweis,

  • BGH, 02.12.1986 - VI ZR 252/85

    Haftung des Herstellers mangelhaften Fertigpreßfutters - Anforderungen an einen

  • BGH, 17.04.1951 - I ZR 28/50

    Spediteurhaftung. Anscheinsbeweis

  • BGH, 23.05.1952 - I ZR 163/51

    Entkräftung des Anscheinsbeweises

  • BGH, 19.12.1953 - II ZR 27/53

    Zurückweisung nachgeholten Bestreitens

  • BGH, 07.06.1988 - VI ZR 277/87

    Annahme eines Behandlungsfehlers bei fehlerhaften Valium-Injektion

  • OLG Zweibrücken, 13.05.1997 - 5 U 7/95

    Artzhaftungsprozeß: Anscheinsbeweis, Behandlungsfehler

  • OLG Zweibrücken, 18.03.1997 - 5 U 4/96
  • BGH, 21.12.1955 - VI ZR 127/55

    Rechtsmittel

  • OLG Zweibrücken, 16.01.1996 - 5 U 37/94
  • RG, 13.12.1940 - III 46/40

    Über den Beweis des ersten Anscheins für die Entstehungsursache von Krankheiten,

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   LSG Schleswig-Holstein, 07.10.1999 - L 5 U 12/99   

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https://dejure.org/1999,19825
LSG Schleswig-Holstein, 07.10.1999 - L 5 U 12/99 (https://dejure.org/1999,19825)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07.10.1999 - L 5 U 12/99 (https://dejure.org/1999,19825)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. Oktober 1999 - L 5 U 12/99 (https://dejure.org/1999,19825)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Unfallversicherung - Verletztenrente - Arbeitsunfall - Kniescheibenfraktur - Ermittlung der Minderung der Erwerbsfähigkeit - besondere berufliche Betroffenheit - rechtliches Gehör

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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Bayern, 05.04.2006 - L 2 U 418/05

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - MdE-Höherbewertung - unbillige

    Bei der Prüfung der besonderen beruflichen Betroffenheit sind strenge Maßstäbe anzulegen, um eine Aufweichung der den Versicherten überwiegend begünstigenden abstrakten Schadensberechnung zu vermeiden und dem Ausnahmecharakter der Vorschrift als Härteklausel gerecht zu werden (Bereiter-Hahn/Schieke/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung Rdnr. 12 zu § 56; so auch LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 7. Oktober 1999, Az.: L 5 U 12/99).
  • SG Augsburg, 22.01.2007 - S 5 U 5049/06

    Gewährung einer Verletztenrente wegen der Folgen eines Unfalls im

    Eine besondere berufliche Betroffenheit kommt entsprechend diesem Grundsatz nur in seltenen Ausnahmefällen und nur dann in Betracht, wenn eine spezielle berufliche Tätigkeit besondere berufliche Fertigkeiten vermittelt hat, die eine besondere Erwerbsposition begründen (beispielhaft für die ständige Rechtsprechung: LSG Saarland, Urteil vom 30.11.1999, Az.: L 2 U 187/98; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 07.10.1999, Az.: L 5 U 12/99).
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   OLG Zweibrücken, 03.08.2000 - 5 U 12/99   

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OLG Zweibrücken, 03.08.2000 - 5 U 12/99 (https://dejure.org/2000,62844)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03.08.2000 - 5 U 12/99 (https://dejure.org/2000,62844)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03. August 2000 - 5 U 12/99 (https://dejure.org/2000,62844)
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   OLG Zweibrücken, 27.06.2000 - 5 U 12/99   

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OLG Zweibrücken, 27.06.2000 - 5 U 12/99 (https://dejure.org/2000,62759)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27.06.2000 - 5 U 12/99 (https://dejure.org/2000,62759)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27. Juni 2000 - 5 U 12/99 (https://dejure.org/2000,62759)
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   SG Osnabrück, 24.08.2001 - S 5 U 12/99   

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SG Osnabrück, 24.08.2001 - S 5 U 12/99 (https://dejure.org/2001,44099)
SG Osnabrück, Entscheidung vom 24.08.2001 - S 5 U 12/99 (https://dejure.org/2001,44099)
SG Osnabrück, Entscheidung vom 24. August 2001 - S 5 U 12/99 (https://dejure.org/2001,44099)
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