Rechtsprechung
OLG Hamburg, 05.05.2004 - 5 U 171/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Pflegebettenherstellers gegen Konkurrenten auf Unterlassung einer Werbung ; Zulässigkeit der Werbung "Sicherheit ohne Netzfreischaltung - Ringkerntrafo mit geringer Ruhestromaufnahme und minimalen Streufeldern erübrigt den Einsatz einer empfindlichen ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 2; UWG § 3
Zur Frage eines unzulässigen Werbevergleiches bei Einführung eines veränderten Produktes ohne weitere erforderliche Sicherungsmaßnahmen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 13.08.2003 - 315 O 209/03
- OLG Hamburg, 05.05.2004 - 5 U 171/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.02.1982 - I ZR 23/80
Betonklinker
Auszug aus OLG Hamburg, 05.05.2004 - 5 U 171/03
Ist eine Werbeaussage mehrdeutig, muss der Werbende im Rahmen von § 3 UWG die für ihn ungünstigste Verständnisalternative gegen sich gelten lassen (BGH GRUR 82, 563 - Betonklinker).
Rechtsprechung
SG Osnabrück, 21.10.2005 - S 5 U 171/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung