Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 27.05.2010 - 5 U 193/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsfolgen der Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Schriftform bei der Beauftragung eines Ingenieurbüros durch eine Gemeinde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsfolgen der Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Schriftform bei der Beauftragung eines Ingenieurbüros durch eine Gemeinde
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vertragsschluss: Unwirksame Vertretung der Gemeinde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- baunetz.de (Kurzinformation)
Wertersatz nach Mindestsätzen der HOAI für verwertete Planungsleistungen bei Unwirksamkeit des Vertrages
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Architektenvertrag mangels ordnungsgemäßer Vertretung der Gemeinde unwirksam: Welche Rechtsfolgen für Honorar? (IBR 2010, 401)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 09.10.2008 - 17 O 310/07
- OLG Brandenburg, 27.05.2010 - 5 U 193/08
Papierfundstellen
- BauR 2010, 1279
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Jena, 06.03.2007 - 5 U 615/06
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.05.2010 - 5 U 193/08
Denn es ist kein Grund ersichtlich, dass die Beklagte Leistungen, die sie erhalten hat und unstreitig teilweise verwerten konnte, behalten kann, ohne hierfür eine Gegenleistung zu erbringen (OLG Jena, OLGR 2007, 569, 571).
- OLG Braunschweig, 30.06.2016 - 8 U 97/15
Planungsleistungen ohne schriftlichen Auftrag erbracht: Gemeinde muss Wertersatz …
a) Die gemeindlichen Vertretungsregelungen und Formvorschriften hindern die Anwendung der §§ 812 ff. BGB grundsätzlich nicht (vgl. OLG Brandenburg, BauR 2010, 1279 und OLG Jena OLGR Jena 2007, 569 ff.).