Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 06.08.2007

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.04.2010 - 5 U 65/07   

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OLG Frankfurt, 20.04.2010 - 5 U 65/07 (https://dejure.org/2010,10456)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.04.2010 - 5 U 65/07 (https://dejure.org/2010,10456)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. April 2010 - 5 U 65/07 (https://dejure.org/2010,10456)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 121 Abs 3 AktG, § 123 AktG, § 241 Nr 1 AktG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit der Anfechtungsklage bzw. Nichtigkeitsklage eines ausgeschiedenen Aktionärs nach Eintragung des Squeeze-Out im Handelsregister

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Aktienrecht, Aktionär, Anfechtungsklage, Barabfindung, Handelsregister, Hauptversammlung, Nichtigkeitsfeststellungsklage, Squeeze-out

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 121 Abs. 3; AktG § 123; AktG § 241 Nr. 1
    Klagebefugnis eines ausgeschiedenen Aktionärs nach Eintragung des Squeeze-Out im Handelsregister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 17.11.2009 - 5 U 116/08

    Aktiengesellschaft: Rechtsschutzbedürfnis des außenstehenden Aktionärs bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2010 - 5 U 65/07
    Mit Urteil vom 17.11.2009 (5 U 116/08) hat der Senat sämtliche Berufungen - u. a. des hiesigen Klägers - gegen das am 26.8.2008 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main im Verfahren 3/5 O 358/07 zurückgewiesen, gegen das zu Az. II ZR 291/09 u. a. vom hiesigen Kläger Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt worden ist, nachdem der Senat nach Schluss der mündlichen Verhandlung im Verfahren 5 U 116/08 mit Beschluss vom 13.11.2009 (Bl. 367 d. A.) den Antrag des Klägers, den Beschluss vom 14.10.2008 aufzuheben, die beiden Verfahren zu verbinden sowie neuen Termin zur mündlichen Berufungsverhandlung anzuberaumen, die Verbindung abgelehnt, die Aussetzung vorliegenden Verfahrens aufgehoben und Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 23. März 2010 anberaumt hat.

    Der neue Tatsachenvortrag, den der Kläger dem Schriftsatz der Gegenseite vom 12.03.2010 entnehmen will, ist auch dem Kläger aus dem Berufungsverfahren 5 U 116/08 und dem Beschwerdeverfahren 5 W 21/08 seit langem bekannt, die Tatsachen des Squeeze-Out und dessen Eintragung sind bei dem Senat offenkundig (§ 291 ZPO) und könnten vom Kläger zulässigerweise nicht bestritten werden.

    Selbst wenn der Squeeze-Out in einem etwaigen Revisionsverfahren im Anschluss an das Berufungsverfahren 5 U 116/08 Verfahren - bei Erfolg der eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde - sich als nichtig erwiese oder für nichtig erklärt würde, wäre das rechtliche Interesse sowohl für die aktienrechtliche Nichtigkeits-/Anfechtungsklage wie auch die allgemeine Feststellungsklage (§ 256 Abs. 1 ZPO) gleichwohl zu verneinen.

  • OLG Saarbrücken, 19.02.2008 - 5 W 21/08

    Streitwertberechnung bei Zuschlagsbeschwerde des Meistbietenden wegen Versagung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2010 - 5 U 65/07
    Mit Beschluss vom 14. Oktober 2008 (Bl. 352 bis 357 d. A.), auf den verwiesen wird, hat der Senat das vorliegende Verfahren mit Rücksicht auf das erwähnte Klageverfahren ausgesetzt, nachdem der Senat mit Beschluss vom 12.9.2008 (5 W 21/08) die Eintragung des Übertragungsbeschlusses zu TOP 10 freigegeben hatte, die am 6.10.2008 im Handelsregister der Gesellschaft vollzogen wurde.

    Der neue Tatsachenvortrag, den der Kläger dem Schriftsatz der Gegenseite vom 12.03.2010 entnehmen will, ist auch dem Kläger aus dem Berufungsverfahren 5 U 116/08 und dem Beschwerdeverfahren 5 W 21/08 seit langem bekannt, die Tatsachen des Squeeze-Out und dessen Eintragung sind bei dem Senat offenkundig (§ 291 ZPO) und könnten vom Kläger zulässigerweise nicht bestritten werden.

  • BGH, 09.10.2006 - II ZR 46/05

    Zur Befugnis des Klägers zur Fortsetzung einer aktienrechtlichen Anfechtungsklage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2010 - 5 U 65/07
    43 Das Fortführungsinteresse für die aktienrechtliche Nichtigkeits- und Anfechtungsklage nach Erlöschen der Mitgliedschaft ist anzuerkennen nur unter der Voraussetzung, dass der Ausgang des Nichtigkeits-/Anfechtungsverfahrens rechtlich erhebliche Auswirkungen auf die als Vermögensausgleich für den Verlust der Mitgliedsrechte zu gewährende angemessene Barabfindung haben kann (vgl. BGH, Urteil vom 9.10.2006 - II ZR 46/05, BGHZ 169, 221, Juris-Rz. 19).
  • BGH, 07.12.2009 - II ZR 239/08

    Klärungsbedürftigkeit der Frage über die Fortgeltung einer bestehenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2010 - 5 U 65/07
    Da der Kläger die Hauptsache nicht nach Wegfall des Rechtsschutzinteresses für erledigt erklärt hat, bedürfen die im Aussetzungsbeschluss vom 14.10.2008 angesprochenen Gesichtspunkte keiner Entscheidung mehr, insbesondere kann nun offenbleiben, ob der geltend gemachte Nichtigkeitsgrund zu Recht verneint worden ist (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 7.12.2009 - II ZR 239/08, DStR 2010, 609, 610 mit Anm. Goette), ein Anfechtungsgrund vorlag und der Kläger die Anfechtungsfrist gewahrt hat.
  • OLG Frankfurt, 09.02.2010 - 5 U 89/09

    Zur Frage der Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen einer AG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2010 - 5 U 65/07
    Denn nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 9.02.2010 - 5 U 89/09, dort S. 16) kann Schadensersatz grundsätzlich nicht in Form der Rückgängigmachung der inzwischen stattgefundenen Ausgliederung verlangt werden, weil Schuldnerin des Schadensersatzanspruches nicht der Hauptaktionär, sondern die Gesellschaft ist.
  • OLG Frankfurt, 21.07.2009 - 5 U 139/08

    Aktiengesellschaft: Fristgerechte Einberufung zur Hauptversammlung

    Die vom Senat vertretene Auslegung entspricht den Geboten der Rechtssicherheit und wird - soweit ersichtlich - einschränkungslos in der Rechtsprechung (vgl. OLG Stuttgart vom 12.10.2007, 20 U 13/07 - ZIP 2007, 182; OLG Stuttgart vom 15.10.2008, 20 U 19/07 - zitiert nach juris, dort Rz. 76; OLG München vom 17.1.2008, 7 U 2358/07 - AG 2008, 508; LG Krefeld vom 20.12.2006, 11 O 70/06 - ZIP 2007, 730, Senat 5 U 65/07 vom 14.10.2008 - nicht veröffentlicht) wie von der ganz überwiegenden Fachliteratur (vgl. etwa Hüffer, a. a. O., § 123 Rz. 17, derselbe a. a. O. Rz. 11; Schmitt/Lutter/Ziemons, AktG, 2008, § 123 Rz. 37) gutgeheißen.
  • OLG Frankfurt, 17.11.2009 - 5 U 116/08

    Anfechtung von Bestätigungsbeschlüssen einer Aktiengesellschaft: Hinweispflichten

    Eine Verbindung mit dem bei dem Senat anhängigen Verfahren 5 U 65/07 kommt nicht in Betracht, da das vorliegende Verfahren entscheidungsreif ist (vgl. Zöller/Greger, ZPO, 27. Aufl., § 147 Rn. 5).
  • OLG Frankfurt, 17.03.2009 - 5 U 9/08

    Aktiengesellschaft: Geltung der Record Date-Regelung neben der Satzungsregelung

    Die vom Senat vertretene Auslegung entspricht den Geboten der Rechtssicherheit und wird - soweit ersichtlich - einschränkungslos in der Rechtsprechung gutgeheißen (OLG Stuttgart vom 12.10.2007, 20 U 13/07 - ZIP 2007, 182; OLG Stuttgart vom 15.10.2008, 20 U 19/07 - zitiert nach juris, dort Rz. 76; OLG München vom 17.1.2008, 7 U 2358/07 - AG 2008, 508; LG Krefeld vom 20.12.2006, 11 O 70/06 - ZIP 2007, 730, Senat 5 U 65/07 vom 14.10.2008 - nicht veröffentlicht), wie von der ganz überwiegenden Fachliteratur (vgl. etwa Hüffer, a. a. O., § 123 Rz. 17, derselbe a. a. O. Rz. 11: die Satzungsautonomie ist zum Schutz der Aktionäre in dem Sinne durch § 123 Abs. 2 Satz 2 AktG n. F. dahin eingeschränkt, dass dort umschriebene Bankbescheinigung jedenfalls, also auch dann genügt, wenn Satzungsgeber auf Regelung verzichtet; Schmitt/Lutter/Ziemons, AktG, 2008, § 123 Rz. 37).
  • OLG München, 17.01.2008 - 7 U 2358/07
    Zudem sei im Hinblick auf einen beim OLG Frankfurt anhängigen Rechtsstreit (Az: 5 U 65/07), in dem dieselbe Rechtsfrage in Mitten stehe und Termin zur mündlichen Verhandlung für den 02.09.2008 bestimmt worden sei, zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung auch im vorliegenden Verfahren auf Grund mündlicher Verhandlung zu treffen.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.08.2007 - 5 U 65/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,60792
OLG Köln, 06.08.2007 - 5 U 65/07 (https://dejure.org/2007,60792)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.08.2007 - 5 U 65/07 (https://dejure.org/2007,60792)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. August 2007 - 5 U 65/07 (https://dejure.org/2007,60792)
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Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Schwindelattacke ist Bewusstseinsstörung

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