Rechtsprechung
OLG Hamm, 15.01.2015 - I-5 U 81/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Grundschuld, Übersicherung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Grundschuld, Übersicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff der anfänglichen Übersicherung
Verfahrensgang
- LG Detmold, 15.05.2014 - 9 O 23/14
- OLG Hamm, 15.01.2015 - I-5 U 81/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Hamm, 03.12.2012 - 5 U 42/12
Befugnis des Insolvenzverwalters zur Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung …
Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2015 - 5 U 81/14
Das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 5 U 42/12) habe die von der Beklagten ursprünglich aus dem Titel des Notars U vom 16.12.2010 (UR-Nr. 345/2010) betriebene Zwangsversteigerung für unzulässig erklärt.Soweit der Kläger sich auf das Urteil des OLG Hamm in dem Verfahren 5 U 42/12 stütze, sei dieser Einwand nicht erfolgreich.
Das Oberlandesgericht habe im Verfahren 5 U 42/12 festgestellt, dass die von der Beklagten aus der Urkunde des Notars U betriebene Zwangsversteigerung unzulässig gewesen sei.
- BGH, 12.03.1998 - IX ZR 74/95
Sittenwidrigkeit einer Sicherungsvereinbarung wegen Übersicherung
Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2015 - 5 U 81/14
In subjektiver Hinsicht muss eine verwerfliche Gesinnung des Sicherungsnehmers festzustellen sein (BGH NJW 1998, 2047). - BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03
Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren
Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2015 - 5 U 81/14
Wenn es einen sehr allgemein gehaltenen Vortrag der ersten Instanz konkretisiert oder erstmals substantiiert, ist es neu, nicht aber dann, wenn ein bereits schlüssiges Vorbringen aus erster Instanz durch weitere Tatsachenbehauptungen zusätzlich konkretisiert, verdeutlicht oder erläutert wird (vgl. BGH NJW 2004, 2825 ff. - Rdnr. 21 zitiert nach juris).
- BGH, 26.04.2001 - IX ZR 53/00
Klagebefugnis des Insolvenzverwalters bei einer Drittwiderspruchsklage; …
Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2015 - 5 U 81/14
Der Kläger muss also geltend machen, dass ihm im Verhältnis zu der Beklagten ein vorgehendes Recht am Versteigerungserlös zusteht, z. B. dass er einen besseren Rang hat, dass die für die Beklagte vorgenommene Pfändung unwirksam ist und/oder dass die vollstreckbare Forderung der Beklagten nicht (auch nur zum Teil) besteht oder nicht mehr besteht (zum Ganzen: BGH NJW 2001, 2477 ff.;… Zöller-Stöber, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 878, Rdn. 2 und Rdn. 7 ff.). - BGH, 30.01.2001 - XI ZR 118/00
Priorität bei mehrereren formularmäßigen Zweckerklärungen
Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2015 - 5 U 81/14
Stehen also einer Forderung im Nominalwert von 100 Sicherheiten im Nominalwert von 300 (200 % der Deckungsgrenze) gegenüber, bestehen Anhaltspunkte für eine sittenwidrige Übersicherung (vgl. BGH NJW 2001, 1417 ff. - Rdn. 17 zitiert nach Juris, Palandt-Ellenberger, a.a.O., § 138 BGB, Rdn. 97). - OLG Hamm, 09.10.2001 - 21 U 6/01
Verlängerter Eigentumsvorbehalt: Übersicherung und Tilgungsbestimmung bei …
Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2015 - 5 U 81/14
Mithin lässt eine von Anfang an bestehende Übersicherung das zugrunde liegende Geschäft als sittenwidrig erscheinen, wenn es im Zeitpunkt seines Abschlusses nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht vereinbar ist, was zum einen eine tatsächliche Übersicherung und zum anderen eine verwerfliche Gesinnung des Sicherungsnehmers voraussetzt (vgl. Oberlandesgericht Hamm WM 2002, 451 ff - Rdn. 28 zitiert nach Juris). - LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2018 - L 5 U 84/14
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallkausalität - äußere …
Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2015 - 5 U 81/14
(vgl. das Verfahren 5 U 200/13 der Volksbank in Y e.G. gegen G) und die Abtretung der Milchgeldzahlungen (vgl. das Verfahren 5 U 84/14 der Volksbank in Y e.G. gegen die Firma X-KG).
- BGH, 20.04.2018 - V ZR 106/17
Einwendung gegen die Grundschuld aus dem Sicherungsvertrag i.R.d. Erwerbs der …
Eine Klage des Klägers mit dem Antrag, die vorgesehene Verteilung für unzulässig zu erklären und den Teilungsplan dahingehend abzuändern, dass er mit seiner angemeldeten Forderung vor denjenigen der Beklagten zu befriedigen sei, wurde abgewiesen (OLG Hamm, Urteil vom 15. Januar 2015 - 5 U 81/14, juris).Diesen Umstand hätte er bereits in dem durch Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 15. Januar 2015 (5 U 81/14, juris) abgeschlossenen Vollstreckungsgegenklageverfahren vorbringen können.
Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 07.10.2015 - 5 U 81/14 |
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 25.11.2014 - 14 O 200/12
- OLG Saarbrücken, 07.10.2015 - 5 U 81/14
- BGH, 14.12.2016 - IV ZR 477/15