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   VGH Hessen, 13.06.2007 - 5 UE 1905/06   

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https://dejure.org/2007,9349
VGH Hessen, 13.06.2007 - 5 UE 1905/06 (https://dejure.org/2007,9349)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13.06.2007 - 5 UE 1905/06 (https://dejure.org/2007,9349)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13. Juni 2007 - 5 UE 1905/06 (https://dejure.org/2007,9349)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Differenzierung des nationalen Normgebers bei Festlegung des Gebührensatzes der Höhe nach zwischen Untersuchungen von Schlachteinheiten in Großbetrieben und sonstigen Untersuchungen

  • Judicialis

    ÄndVO vom 31.01.2005; ; EG-Vertrag Art. 234; ; RL 85/73/EWG; ; RL 96/43/EG; ; Veterinärkontroll-KostenG; ; VwKostO-MULV vom 16.12.2003

  • peter-ziegler.eu PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebühren - Fleischuntersuchungsgebühr: Degression, Fleischbeschaugebühr, Gebührenstruktur, Nachtzuschlag, Staffelung, Vorlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 30.05.2002 - C-284/00

    Stratmann

    Auszug aus VGH Hessen, 13.06.2007 - 5 UE 1905/06
    Andererseits hat der europäische Gerichtshof in seinem Urteil am 30. Mai 2002 (Rechtssache C-284/00 "Stratmann", Slg. 2002 Seite I-04611) unter Rdnr 56 ausgeführt, dass sich aus Kapitel I Nr. 4 Buchstaben a) und b) des Anhangs der Richtlinie 85/73 in der durch die Richtlinie 93/118 geänderten Fassung ergibt, dass jede von einem Mitgliedsstaat beschlossene Erhöhung den Pauschalbetrag der Gemeinschaftsgebühr selbst betreffen und als dessen Anhebung erfolgen muss.

    Auch insoweit sieht der Senat Klärungsbedarf, ob dies mit der Auslegung des Gemeinschaftsrechts durch den Europäischen Gerichtshof in seinem Urteil vom 30. Mai 2002 (a.a.O.) vereinbar ist.

  • EuGH, 09.09.1999 - C-374/97

    Feyrer

    Auszug aus VGH Hessen, 13.06.2007 - 5 UE 1905/06
    Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 9. September 1999 (Rechtssache C-374/97 "Feyrer", Slg. 1999 Seite I-05153) ausgeführt, ein Mitgliedsstaat könne von der ihm durch den Anhang Kapitel I Nr. 4 b) der oben genannten Richtlinie eingeräumten Befugnis, eine spezifische Gebühr zu erheben, die die in Kapitel I Nr. 1 festgelegten Pauschalbeträge übersteigt, ohne weitere Voraussetzungen unter dem alleinigen Vorbehalt Gebrauch machen, dass die spezifische Gebühr die tatsächlich entstandenen Kosten nicht überschreitet.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2007 - 3 A 3667/03
    Diese Auffassung liege auch einer Vorlage des HessVGH an den EuGH zugrunde (Beschluss vom 13. Juni 2007 - 5 UE 1905/06 -).

    Nicht zuzustimmen vermag der Senat schließlich der dem Vorlagebeschluss des HessVGH vom 13. Juni 2007 - 5 UE 1905/06 - zugrundeliegenden und von der Klägerin unterstützten Annahme, das Gemeinschaftsrecht könne es der Gebühren erhebenden Behörde gebieten, sich auch bei der Bemessung kostendeckender Fleischuntersuchungsgebühren gemäß Anhang A Kapitel I Nr. 4 b der Richtlinie 85/73/EWG i.d.F. der Richtlinie 96/43/EG strikt an die den EG-Pauschalbeträge gemäß Anhang A Kapitel I Nrn. 1 und 2a der Richtlinie 85/73/EWG i.d.F. der Richtlinie 96/43/EG zugrunde liegende Gebührenstruktur (nach Tierarten, Jung- und ausgewachsenen Tieren, Schlachtgewicht u.s.w.) zu halten und von anderen Gebührenstaffelungen, etwa nach der Vornahme der Untersuchungen in Groß- und anderen Betrieben oder nach Schlachtzahlen, abzusehen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2007 - 3 A 3670/03
    Diese Auffassung liege auch einer Vorlage des HessVGH an den EuGH zugrunde (Beschluss vom 13. Juni 2007 - 5 UE 1905/06 -).

    Nicht zuzustimmen vermag der Senat schließlich der dem Vorlagebeschluss des HessVGH vom 13. Juni 2007 - 5 UE 1905/06 - zugrundeliegenden und von der Klägerin unterstützten Annahme, das Gemeinschaftsrecht könne es der Gebühren erhebenden Behörde gebieten, sich auch bei der Bemessung kostendeckender Fleischuntersuchungsgebühren gemäß Anhang A Kapitel I Nr. 4 b der Richtlinie 85/73/EWG i.d.F. der Richtlinie 96/43/EG strikt an die den EG-Pauschalbeträge gemäß Anhang A Kapitel I Nrn. 1 und 2a der Richtlinie 85/73/EWG i.d.F. der Richtlinie 96/43/EG zugrunde liegende Gebührenstruktur (nach Tierarten, Jung- und ausgewachsenen Tieren, Schlachtgewicht u.s.w.) zu halten und von anderen Gebührenstaffelungen, etwa nach der Vornahme der Untersuchungen in Groß- und anderen Betrieben oder nach Schlachtzahlen, abzusehen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2007 - 3 A 3672/03
    Diese Auffassung liege auch einer Vorlage des HessVGH an den EuGH zugrunde (Beschluss vom 13. Juni 2007 - 5 UE 1905/06 -).

    Nicht zuzustimmen vermag der Senat schließlich der dem Vorlagebeschluss des HessVGH vom 13. Juni 2007 - 5 UE 1905/06 - zugrundeliegenden und von der Klägerin unterstützten Annahme, das Gemeinschaftsrecht könne es der Gebühren erhebenden Behörde gebieten, sich auch bei der Bemessung kostendeckender Fleischuntersuchungsgebühren gemäß Anhang A Kapitel I Nr. 4 b der Richtlinie 85/73/EWG i.d.F. der Richtlinie 96/43/EG strikt an die den EG-Pauschalbeträge gemäß Anhang A Kapitel I Nrn. 1 und 2a der Richtlinie 85/73/EWG i.d.F. der Richtlinie 96/43/EG zugrunde liegende Gebührenstruktur (nach Tierarten, Jung- und ausgewachsenen Tieren, Schlachtgewicht u.s.w.) zu halten und von anderen Gebührenstaffelungen, etwa nach der Vornahme der Untersuchungen in Groß- und anderen Betrieben oder nach Schlachtzahlen, abzusehen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2007 - 3 A 3669/03
    Diese Auffassung liege auch einer Vorlage des HessVGH an den EuGH zugrunde (Beschluss vom vom 13. Juni 2007 - 5 UE 1905/06 -).

    Nicht zuzustimmen vermag der Senat schließlich der dem Vorlagebeschluss des HessVGH vom 13. Juni 2007 - 5 UE 1905/06 - zugrundeliegenden und von der Klägerin unterstützten Annahme, das Gemeinschaftsrecht könne es der Gebühren erhebenden Behörde gebieten, sich auch bei der Bemessung kostendeckender Fleischuntersuchungsgebühren gemäß Anhang A Kapitel I Nr. 4 b der Richtlinie 85/73/EWG i.d.F. der Richtlinie 96/43/EG strikt an die den EG-Pauschalbeträgen gemäß Anhang A Kapitel I Nrn. 1 und 2a der Richtlinie 85/73/EWG i.d.F. der Richtlinie 96/43/EG zugrunde liegende Gebührenstruktur (nach Tierarten, Jung- und ausgewachsenen Tieren, Schlachtgewicht u.s.w.) zu halten und von anderen Gebührenstaffelungen, etwa nach der Vornahme der Untersuchungen in Groß- und anderen Betrieben oder nach Schlachtzahlen, abzusehen.

  • VGH Hessen, 30.06.2010 - 5 A 1044/09

    Festlegung der Fleischuntersuchungsgebühr ist nur gedeckelt durch die

    Der Senat hat mit Beschluss vom 13. Juni 2007 - 5 UE 1905/06 - das Verfahren ausgesetzt und eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Frage der Zulässigkeit von Differenzierungen und einer degressiven Staffelung bei Festlegung des Gebührensatzes sowie zur Zulässigkeit eines Zuschlags für Schlachtungen außerhalb normaler Schlachtzeiten auf Verlangen des Besitzers eingeholt.
  • BVerwG, 10.07.2008 - 3 B 30.08

    Wirksame Umsetzung des Gemeinschaftsrechts durch eine zur Rechtsetzung befugte

    20 4. Für eine von der Klägerin angeregte Aussetzung des vorliegenden Beschwerdeverfahrens bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in dem Vorlageverfahren C 309/07 (Vorlagebeschluss des VGH Kassel vom 13. Juni 2007 5 UE 1905/06 ) besteht kein Anlass.
  • BVerwG, 10.07.2008 - 3 B 28.08

    Zulässigkeit der Umsetzung einer Richtlinie des Gemeinschaftsrechtes durch

    20 4. Für eine von der Klägerin angeregte Aussetzung des vorliegenden Beschwerdeverfahrens bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in dem Vorlageverfahren C-309/07 (Vorlagebeschluss des VGH Kassel vom 13. Juni 2007 5 UE 1905/06 ) besteht kein Anlass.
  • BVerwG, 10.07.2008 - 3 B 27.08

    Zulässigkeit der Umsetzung einer Richtlinie des Gemeinschaftsrechtes durch

    20 4. Für eine von der Klägerin angeregte Aussetzung des vorliegenden Beschwerdeverfahrens bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in dem Vorlageverfahren C 309/07 (Vorlagebeschluss des VGH Kassel vom 13. Juni 2007 5 UE 1905/06 ) besteht kein Anlass.
  • BVerwG, 10.07.2008 - 3 B 29.08

    Möglichkeit der Ermächtigung kommunaler Gebietskörperschaften zum Erlass nötiger

    20 4. Für eine von der Klägerin angeregte Aussetzung des vorliegenden Beschwerdeverfahrens bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in dem Vorlageverfahren C 309/07 (Vorlagebeschluss des VGH Kassel vom 13. Juni 2007 5 UE 1905/06 ) besteht kein Anlass.
  • VGH Hessen, 15.12.2010 - 5 A 2046/09

    Gebührenbescheide für Schlachtungen; Gebührenbescheide für Schlachtungen

    Der Berichterstatter hat mit Beschluss vom 5. Juli 2007 - 5 UE 1929/06 - das Verfahren ausgesetzt unter Bezug auf den Beschluss des Senats vom 13. Juni 2007 - 5 UE 1905/06 -, mit dem dieser eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Frage der Zulässigkeit von Differenzierungen und einer degressiven Staffelung bei Festlegung des Gebührensatzes sowie zur Zulässigkeit eines Zuschlags für Schlachtungen außerhalb normaler Schlachtzeiten auf Verlangen des Besitzers eingeholt hat.
  • VGH Hessen, 22.02.2012 - 5 A 1204/11

    Gebührenbescheid für Fleischuntersuchung aufgrund von tatsächlich angefallenen

  • VGH Hessen, 15.12.2010 - 5 A 2044/09

    Fleischuntersuchungsgebühr

  • VGH Hessen, 13.04.2011 - 5 A 2049/09

    Fleischuntersuchungsgebühr

  • VGH Bayern, 29.04.2010 - 4 BV 07.998

    Satzung der Stadt Bayreuth vom 26. September 2003 über die Erhebung von Gebühren

  • VGH Bayern, 29.04.2010 - 4 BV 07.2285

    Fleischhygiene-Gebührensatzungen der Stadt Ansbach vom 4. Dezember 2002, 9. Mai

  • VGH Bayern, 10.01.2008 - 4 ZB 07.3461

    Anhörungsrüge; Fleischhygienegebühr

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