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   OLG Bremen, 12.01.2012 - 5 W 36/11   

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https://dejure.org/2012,579
OLG Bremen, 12.01.2012 - 5 W 36/11 (https://dejure.org/2012,579)
OLG Bremen, Entscheidung vom 12.01.2012 - 5 W 36/11 (https://dejure.org/2012,579)
OLG Bremen, Entscheidung vom 12. Januar 2012 - 5 W 36/11 (https://dejure.org/2012,579)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    § 42 Abs. 2 ZPO
    Zur Befangenheit eines Richters, der Patient des als Partei in einem Arzthaftungsprozess beteiligten Arztes ist

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    ZPO § 42 Abs. 2
    Zivilprozessrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen ärztlicher Behandlung durch eine Prozesspartei

  • RA Kotz

    Besorgnis der Befangenheit bei einem Patientenverhältnis des Richters zu einem beklagten Arzt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 Abs. 2
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen ärztlicher Behandlung durch eine Prozesspartei

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Richter als Patient einer Prozesspartei: befangen ?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • auw.de (Kurzinformation)

    Richter sind auch Patienten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wenn der Richter Patient einer Partei war

  • rpmed.de PDF (Kurzinformation)

    Besorgnis der Befangenheit bejaht: erkennender Richter war Patient des beklagten Arztes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 637
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Naumburg, 17.02.2011 - 1 U 89/10

    Glaskörperentfernung - Arzthaftungsprozess: Beweislast für eine hypothetische

    Auszug aus OLG Bremen, 12.01.2012 - 5 W 36/11
    Soweit es sich dabei auf den Beschluss des OLG Celle vom 21.07.2011 (GesR 2011, 560) bezieht, sind die dort zu Recht anerkannten Voraussetzungen für ein erfolgreiches Ablehnungsgesuch allerdings nicht als abschließend für Fälle der vorliegenden Art zu verstehen.
  • AG Schwetzingen, 23.01.2023 - 1 F 228/22

    Besorgnis der Befangenheit bei Arzt-Patienten-Verhältnis zwischen Richter und

    Die Rechtsprechung sieht die Besorgnis der Befangenheit beispielsweise in Arzthaftungsprozessen in der Regel als berechtigt, wenn der Richter selbst Patient des Arztes war oder ist (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 5 W 36/11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Juni 2019 - 13 W 22/19; OLG Koblenz, Beschluss vom 15. Februar 2012 - 5 U 1011/11).

    Der Grund hierfür wird darin gesehen, dass zwischen dem Arzt und seinem Patienten immer ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht, nicht nur in Einzelfällen (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 5 W 36/11 -, Rn. 6, juris).

  • OLG Bremen, 20.04.2015 - 5 UF 96/14

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Ablehnung einer beantragten

    Der Gegenstandswert des Verfahrens entspricht nach ständiger Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen dem Wert der Hauptsache (OLG Bremen, Beschluss vom 03.06.2011, 4 WF 156/10, FamRZ 2011, 1810; OLG Bremen, Beschluss vom 12.01.2012, 5 W 36/11, NJW-RR 2012, 637, jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 30.04.2020 - 8 LA 60/19

    Ausgeschlossensein; Befangenheit; Selbstanzeige

    Es kann dahinstehen, ob die Behandlung durch einen Arzt in jedem Fall die Annahme der Befangenheit eines Richters in einem Verfahren rechtfertigt, an dem dieser Arzt als Partei beteiligt ist (vgl. OLG Bremen, Beschl. v. 12.1.2012 - 5 W 36/11 -, juris Rn. 5).
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